EU Kommission veröffentlicht ihren ersten Bericht über drittstaatliche Subventionen (EU) 2022/2560

EU-KommissionDie Europäische Kommission hat ihren Bericht über die Anwendung und Durchsetzung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen (EU) 2022/2560 veröffentlicht. Der Bericht deckt den ersten Dreijahreszeitraum der Anwendung und Durchsetzung der Verordnung ab und bewertet deren Umsetzung sowie ihre Rolle bei der Bekämpfung wettbewerbsverfälschender drittstaatlicher Subventionen, die den EU-Binnenmarkt beeinträchtigen.

Die Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen wurde erlassen, um gegen Verzerrungen des Binnenmarkts vorzugehen, die durch Subventionen von Drittstaaten an Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit in der Europäischen Union ausüben, entstehen. Durch die Verordnung über drittstaatliche Subventionen sollen faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt gewährleistet werden, indem die Europäische Kommission in die Lage versetzt wird, den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen zu ermitteln, zu beurteilen und erforderlichenfalls dagegen vorzugehen.

Mit dem Bericht werden dem Europäischen Parlament und dem Rat die Ergebnisse der ersten Überprüfung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen vorgelegt.

Ergebnisse der Überprüfung

Die Maßnahmen der Kommission zur Bereitstellung weiterer Orientierungshilfen zur Verordnung über drittstaatliche Subventionen wurden begrüßt und positiv bewertet. Jedoch wurde Bereiche aufgezeigt, in denen die Interessenträger mehr Rechtssicherheit für erforderlich halten, so insbesondere in Bezug auf eine Reihe wesentlicher Konzepte der Verordnung über drittstaatliche Subventionen und die Anwendung des analytischen Rahmens in konkreten Fällen. Nachstehend sind einige Beispiele aufgeführt.

In Bezug auf den Begriff der drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen drittstaatlicher Behörden gemäß Artikel 3 der Verordnung über drittstaatliche Subventionen erkennen die Interessenträger die Notwendigkeit einer weit gefassten Definition drittstaatlicher finanzieller Zuwendungen an, ggf. in Verbindung mit einem breiten Spektrum von Maßnahmen zur Aufdeckung von Subventionen, die potenziell den Binnenmarkt verzerren. Aus den Rückmeldungen geht jedoch auch hervor, dass das weit gefasste Konzept drittstaatlicher finanzieller Zuwendungen eine Herausforderung darstellt, wenn Unternehmen die einschlägigen Informationen in mehreren Rechtsräumen erheben und für die Zwecke ihrer vorherigen Anmeldungen bzw. Meldungen auf der Grundlage der Verordnung den Umfang ihrer Anmelde- bzw. Meldepflicht bestimmen müssen.

In Bezug auf die Beurteilung von Verzerrungen gemäß Artikel 4 der Verordnung über drittstaatliche Subventionen berichten die Interessenträger, es sei schwierig vorherzusehen, wie das Konzept in Einzelfällen angewandt wird. Die Kommission hatte zum Zeitpunkt der zur Vorbereitung des Berichts durchgeführten Konsultationstätigkeiten erst eine begrenzte Anzahl von Beschlüssen erlassen, was als Faktor genannt wurde, der zu dieser Unsicherheit beiträgt.

In Bezug auf die in Artikel 5 der Verordnung aufgeführten Kategorien drittstaatlicher Subventionen, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Verzerrung des Binnenmarkts am größten ist, stellen die Interessenträger fest, dass diese zwar als nützlicher Indikator angesehen werden, jedoch hinsichtlich Subventionen, die „einen Zusammenschluss unmittelbar erleichtern“ oder die es einem Unternehmen ermöglichen, ein „ungerechtfertigt günstiges Angeboten“ einzureichen, nach wie vor eine gewisse Unklarheit herrscht.

Was die Abwägungsprüfung nach Artikel 6 der Verordnung über drittstaatliche Subventionen angeht, begrüßen die Interessenträger, dass im Rahmen der Verordnung eine solche Prüfung möglich ist. Ihre praktische Relevanz wird jedoch als begrenzt angesehen, da es noch keine Beispiele dafür gibt, wie die Kommission die Abwägungsprüfung in der Praxis anwenden würde.

Den Bericht können Sie hier einsehen.

Quelle: EUR-Lex