Bundeshaushalt 2027: Bundesrat stellt Forderungen zu Investitionen, Sicherheit und Stromkosten

In der Plenarsitzung des Bundesrats am 25. September 2026 haben sich die Länder zum Entwurf des Bundeshaushalts 2027 positioniert. Sie äußerten sich auch zum Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 und zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes.

Entschlossenes Handeln gefordert

In seiner Stellungnahme zum Haushaltsentwurf bekräftigt der Bundesrat, dass es einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen bedürfe, um die Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität zügig zu investieren und damit ein möglichst starkes Wirtschaftswachstum zu ermöglichen. Bei den Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit fordert der Bundesrat von der Bundesregierung eine zielgenauere Beschaffungsstrategie, um überhöhte Kosten für Rüstungsgüter zu vermeiden. Zudem bemängeln die Länder die unzureichende Finanzierung des Bevölkerungsschutzes durch den Bund.

Darüber hinaus verlangen die Länder von der Bundesregierung schnelle Maßnahmen für niedrigere Stromkosten für Unternehmen und private Haushalte einschließlich einer Absenkung der Stromsteuer.

Steuer- und Finanzkriminalität bekämpfen und Kita-Qualität garantieren

Der Bundesrat schlägt vor, die Finanz- und Strafverfolgungsbehörden mit mehr Kompetenzen zum Einziehen von Vermögenswerten auszustatten. Unter Verweis auf seine Beschlüsse 741/25 Beschluss und 131/26 Beschluss fordert er erneut, eine Beweislastumkehr einzuführen.

Die Länder kritisieren auch die Pläne der Bundesregierung, die Mittel für eine bessere frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (Kita-Qualität) zu reduzieren.

Arbeitsfähigkeit der Bundesratsverwaltung sichern

Weiter weisen die Länder darauf hin, dass die Bundesratsverwaltung zwingend eine dem Bedarf angemessene Zahl von Beschäftigten benötige, um ihre verfassungsgemäßen Aufgaben wahrnehmen zu können. Wenn den notwendigen Stellenforderungen der Bundesratsverwaltung nicht entsprochen werde, gefährde dies ihre Arbeitsfähigkeit und beeinträchtige die Funktion des Bundesrates im Gesetzgebungsprozess.

Was im Haushaltsentwurf 2027 vorgesehen ist

Im Kernhaushalt plant der Bund Ausgaben in Höhe von 555,4 Milliarden Euro. Das sind sechs Prozent mehr als im Jahr 2026. Gleichzeitig will er Kredite in Höhe von 118,7 Milliarden Euro aufnehmen – rund 20 Milliarden mehr als im laufenden Jahr. Davon entfallen 33,4 Milliarden auf den durch die Schuldenbremse zulässigen Kreditrahmen, der damit vollständig ausgeschöpft wird. Darüber hinaus sollen 85,4 Milliarden an Krediten für Verteidigung und Sicherheit über die im Grundgesetz ausgewiesene Bereichsausnahme aufgenommen werden.

Starker Anstieg der Verteidigungsausgaben

Der Verteidigungshaushalt soll um rund 33 Prozent auf 109,75 Milliarden Euro wachsen. Einschließlich der Mittel aus dem Sondervermögen Bundeswehr stehen dem Verteidigungsministerium damit fast 140 Milliarden Euro zur Verfügung. Die NATO-Quote soll bis 2029 schrittweise auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts steigen. Für die weitere Unterstützung der Ukraine bei der Verteidigung gegen den russischen Angriffskrieg sind 11,6 Milliarden Euro vorgesehen.

Bundesratsetat bleibt unverändert

Der Etat des Bundesrates für das Jahr 2027 gehört weiterhin zu den kleineren Einzelhaushalten. Mit rund 41 Millionen Euro bleibt er nahezu unverändert.

Nächster Schritt

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugestellt. Dann ist der Bundestag am Zug. Wenn dieser den Haushalt beschlossen hat, kommt er erneut in den Bundesrat, der sich dann abschließend mit ihm befasst.

Quelle: Bundesrat