Bremen: Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetze – Direktauftrag stark angehoben
Das Bremische Gesetz zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes und zur Änderung der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen vom 29. September 2026 wurde am 1. Oktober 2026 verkündet. Die wesentlichen Änderung des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes umfassen:
- Wertgrenzen für Dienst- und Bauleistungen: Abschnitt 3 des Gesetzes gilt für Lieferleistungen gar nicht mehr und für Bau- und Dienstleistungen erst ab einem Auftragswert von 10.000 Euro (§ 2 Abs. 5).
- Verfahrensordnungen: Das zuständige Wirtschaftsressort erlässt künftig verbindliche Verfahrensordnungen für Vergabeverfahren oberhalb bestimmter Wertgrenzen (§ 5).
- Höhere Direktvergabe-Grenzen: Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 Euro sowie Bauleistungen bis 500.000 Euro können künftig ohne förmliches Vergabeverfahren als Direktauftrag vergeben werden (§ 6).
- Dokumentationspflicht: Öffentliche Aufträge müssen von Beginn an lückenlos in Textform dokumentiert werden (§ 7).
- Befristung und Evaluierung: Die Änderungen zu den Schwellenwerten und Verfahrensordnungen sind bis zum 31. Dezember 2029 befristet und müssen anschließend evaluiert werden (§ 21 Abs. 3).
Das Gesetz können Sie hier abrufen. Es trat am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Quelle: https://www.gesetzblatt.bremen.de/