Suchergebnisse für: „Rettungsdienst“
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Die finale Agenda ist da! | DVNWforum Gesundheitswesen
Die Fachtagung als Plattform für Vergabe und Beschaffung im Gesundheits- und Sozialwesen
Wir freuen uns, die finale Agenda für die Fachtagung DVNWforum Gesundheitswesen am 25. Februar 2026 in Berlin bekanntzugeben! Die Tagung bietet einen konzentrierten Blick auf Vergabe und Beschaffung im Gesundheits- und Sozialwesen – mit fachlich starken Vorträgen, interaktiven Workshops und praxisnahen Diskussionsformaten.
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Das DVNWforum Gesundheitswesen findet am 25.02.2026 statt – jetzt Tickets sichern!
Die Fachtagung für Vergabe und Beschaffung im Gesundheits- und Sozialwesen

Die Herausforderungen im deutschen Gesundheits- und Sozialwesen waren selten größer: Steigende Kosten, akuter Fachkräftemangel, hohe Krankenstände und zusätzliche Belastungen setzen alle Beteiligten unter Druck. Gleichzeitig steht die Frage im Raum, ob die neue Bundesregierung dringend notwendige Reformen anstoßen wird.
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Das war vergangene Woche in den Fachforen des DVNW los!
Diskutieren Sie mit bei aktuellen Themen rund um Vergaberecht und Beschaffungspraxis

Auch in der letzten Woche gab es wieder einen intensiven Austausch zu verschiedenen Themen rund um Vergabe und Beschaffung in den Fachforen des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Ob zum Thema AnBest-EU und freiberufliche Leistungen oder zum Thema Rettungsdienst und Reformen – steigen Sie in die Diskussion ein und tauschen Sie sich aus! Noch keine Mitglied im DVNW? Dann geht es hier zur Anmeldung. Die Mitgliedschaft ist kostenlos!
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Save the Date: DVNWforum Gesundheitswesen 2026 – jetzt Tickets sichern!
Ihre Tagung für Vergabe und Beschaffung im Gesundheits- und Sozialwesen

Am 25. Februar 2026 wird Berlin zum Treffpunkt für Entscheider:innen, Expert:innen und Praktiker:innen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen, denn dann findet das DVNWforum Gesundheitswesen im Haus der Bundespressekonferenz statt.
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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) setzt das spannende Themenfeld Vergabe im Gesundheits- und Sozialwesen fort. Nach dem erfolgreichen DVNWforum in 2019 wird der Dialog dieses Jahr im Haus der Bundespressekonferenz fortgesetzt. Gastgeber ist DVNW-Geschäftsführer Marco Junk. Die fachliche Leitung der Veranstaltung hat Herr Rechtsanwalt René M. Kieselmann inne. Wir laden Sie herzlich zu unserer Fachtagung DVNWforum Gesundheitswesen am 25.02.2026 nach Berlin ein. Sichern Sie sich jetzt Ihr Ticket!
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OLG Dresden zu den Folgen der Insolvenz im Vergabeverfahren: Keine Leistungsfähigkeit, keine Antragsbefugnis
OLG Dresden, Beschl. v. 19.12 .2024 und 17.03.2025 – Verg 4/24

Verliert ein Bieter im laufenden Vergabenachprüfungsverfahren die Fähigkeit oder den Willen zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung, entfällt seine Antragsbefugnis. Das gilt auch im Fall einer Insolvenz, wenn der Insolvenzverwalter nicht konkret darlegen kann, dass das operative Geschäft weitergeführt werden soll und ein Interesse an der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung besteht. Das OLG Dresden hat die diesbezügliche Obliegenheit der Insolvenzverwalter in einem aktuellen Beschluss nochmals hervorgehoben und zugleich dem Versuch, durch die Erhebung einer Anhörungsrüge eine weitere Nachprüfungsinstanz zu eröffnen, eine klare Absage erteilt.
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DVNW-Hintergrundgespräche: Interview mit Christof Chwojka, Geschäftsführer im Bereich Rettungsdienst bei der Björn Steiger Stiftung
Wie ineffiziente Beschaffung die Notfallversorgung gefährdet
Im April 2025 hat die Björn Steiger Stiftung Verfassungsbeschwerde gegen den Bund und das Land Baden-Württemberg eingereicht. Ihr Vorwurf: Die staatliche Schutzpflicht in der Notfallversorgung werde verletzt – unter anderem wegen ineffizienter Strukturen und mangelnder Standards bei der öffentlichen Beschaffung. Veraltete Leitstellentechnik, langwierige Ausschreibungen und ein Flickenteppich aus lokalen Sonderwünschen behindern aus Sicht der Stiftung dringend nötige Innovationen.
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Sturm im Wasserglas – VG verneint Anwendbarkeit der Bereichsausnahme Gefahrenabwehr in Niedersachsen!?
VG Lüneburg, Urt. v. 29.01.2025 – 6 A 55/24

Im Widerspruch zu diversen obergerichtlichen Entscheidungen bundesweit verneint das VG Lüneburg überraschenderweise die Anwendbarkeit der Bereichsausnahme Gefahrenabwehr/Rettungsdienst für Niedersachsen und wendet GWB-Vergaberecht an. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Das VG Lüneburg statuiert eine Kündigungspflicht für bestimmte bestehende Verträge im Rettungsdienst. Es ordnet ein Auswahlverfahren nach GWB-Vergaberecht an.
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Bereichsausnahme Gefahrenabwehr – Mehrwert für den Bevölkerungsschutz kann in Auswahlverfahren belohnt werden
OLG Jena, Beschl. v. 12.06.2024 – Verg 1/24
Die Bereichsausnahme Gefahrenabwehr/Rettungsdienst (§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB) wird nicht durch landesrechtliche Regelungen beschränkt. Sie ist europarechts- und grundgesetzkonform und bundesweit auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Landesrecht anwendbar. Damit wird der Spielraum für Träger des Rettungsdienstes größer, das System der gesundheitlichen Gefahrenabwehr ganzheitlich zu betrachten und z.B. lokal/regional vorhandene Ressourcen für den Katastrophenschutz positiv zu bewerten.
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Sachsen plant Neuerungen im Vergaberecht
Höherer Mindestlohn, weniger Bürokratie und neue Ansätze im Rettungswesen
Mit einem höheren Vergabemindestlohn und vereinfachten Verfahren will Sachsen die öffentliche Beschaffung modernisieren. Auch soziale Kriterien und der Bevölkerungsschutz rücken stärker in den Fokus.













