Umwelt
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Bundeskabinett verabschiedet nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie
Auch Änderungen im Vergaberecht vorgesehen
Das Bundeskabinett hat die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) verabschiedet. Zuvor hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine neue Version vorgelegt. Die Strategie soll das Ziel der Bundesregierung, Wirtschaftsprozesse zirkulärer und ressourcenschonender zu gestalten, vorantreiben. Auch für die öffentliche Beschaffung gibt es vorgesehene Maßnahmen.
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Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 350 Millionen Euro ausgestattete deutsche Regelung genehmigt, um die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff zu fördern.
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Am 26. Oktober 2023 fand an der Universität Utrecht die Veranstaltung „Die Zukunft der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung: Legal Possibilities and Obligations“ statt. Die Veranstaltung befasste isch im Schwerpunkt mit den rechtlichen Möglichkeiten, nachhaltige öffentliche Beschaffung in der Europäischen Union verpflichtend zu berücksichtigen. Der nunmehr vorliegende Studienbericht versucht, diese Diskussion im Bereich des öffentlichen Auftragswesens anzuregen und enthält die wichtigsten Ergebnisse und Schlussfolgerungen.
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Auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 will die Kommission die Treibhausgas-Emissionen weiter senken. Sie empfiehlt, dass die EU im Einklang mit wissenschaftlichen Gutachten für das Jahr 2040 für die Nettotreibhausgas-Emissionen ein Reduktionsziel um mindesten 90 Prozent verglichen zum Stand von 1990 setzt.
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Per Rundschreiben hatte der Berliner Senat bereits Ende 2017 beschlossen, die Umweltschutzanforderungen für die Beschaffung von Fahrzeugen zu aktualisieren, um die Dienstwagenflotte schrittweise auf emissionsarme Fahrzeuge, wie Hybrid- und Elektrofahrzeuge, umzustellen.
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Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen ihres Sofortprogramms „Saubere Luft 2017–2020“ belastete Städte und Kommunen durch neue Förderrichtlinien für mehr schadstoffarme Fahrzeugflotten, die Umstellung auf alternative Antriebe und mehr Infrastruktur für die Elektromobilität.
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Trotz zuletzt steigender Tendenz werden nur 2,4 Prozent aller Beschaffungsverträge nach umweltfreundlichen Kriterien vergeben. Dabei kann eine nachhaltige und ökologische Öffentliche Beschaffung einen wertvollen Beitrag, z.B. zur Dekarbonisierung leisten.
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Für das Bundeskanzleramt ist Recyclingpapier das Papier der Wahl: Bereits 95 Prozent des Gesamtverbrauchs an Büropapier trägt den Blauen Engel. Damit erfüllt das Bundeskanzleramt frühzeitig das Ziel aus dem aktuellen Maßnahmenprogramm „Nachhaltigkeit“ der Bundesregierung, das diese Quote bis zum Jahr 2020 vorsieht.