Suchergebnisse für: „Rettungsdienst“
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Ob und inwieweit die Vergabe von Rettungsdienstleistungen unter das Vergaberecht fällt, wird nach wie vor intensiv diskutiert. Im Juli hatte das OLG München diese Frage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Die Antwort abwarten will der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Straubing offenbar nicht: Mit Bekanntmachung vom 18.11.2009 (ABl. S. 222) schreibt er eine Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Verlegungsarzt-Einsatzfahrzeugs (VEF) am Standort Deggendorf zwar EU-weit aus. In dem Bekanntmachungstext heißt es allerdings unverblümt: „Bei einer Auftragsvergabe ist der Vorrang der Hilfsorganisationen zu beachten. Diese sind das Bayerische Rote Kreuz, der Arbeiter-Samariter-Bund, der Malteser Hilfsdienst, die Johanniter-Unfallhilfe oder vergleichbare Hilfsorganisationen“. Rechtsanwalt Dr. Roderic Ortner von der Kanzlei BHO Legal nimmt den Fall für Vergabeblog unter die rechtliche Lupe (Anm. d. Red.).
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Rettungsdienstleistungen sind keine Ausübung öffentlicher Gewalt und somit ausschreibungspflichtig. Mit dieser Entscheidung des BGH (Beschluss v. 1.12.2008, AZ X ZB 32/08) hat der BGH eine der umstrittensten vergaberechtlichen Fragen des letzen Jahres endlich beantwortet. Ausgangspunkt war eine Vorlage des OLG Dresden: Private Rettungsdienstanbieter hatten sich gegen die Nichtanwendung des Vergaberechts bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen durch im Freistaat Sachsen ansässige Rettungszweckverbände gewandt.
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EU-weite Ausschreibung bis der Arzt kommt – so sieht es offenbar die EU-Kommission. Diese hat die Bundesregierung wegen der Vergabe von Rettungsdienstleistungen ohne EU-weite Ausschreibung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Nach Ansicht der Kommission, angetrieben durch ausländische Anbieter von Rettungsdienstleistungen, könne auch bei der Beteiligung ausländischer Dienstleister ein flächendeckender und effektiver Rettungsdienst in Deutschland gewährleistet werden.
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Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) hat heute die Ausschreibung zum Betrieb des Digitalfunknetzes für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Deutschland gestartet. Die Ausschreibung zählt zu den größten Vergabeverfahren Deutschlands und ist als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (geplante Mindestanzahl 3, geplante Höchstzahl 5) ausgestaltet.
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Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble hat am 20. Juni zusammen mit Vertretern der Länder den Digitalfunk für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), das sind die Polizeien, Feuerwehren und Rettungsdienste, mit dem Start der Referenzplattform offiziell in Betrieb genommen.












