Suchergebnisse für: „Rettungsdienst“
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Die Bereichsausnahme Rettungsdienst ist trotz eines anderslautenden obiter dictum in Niedersachsen anwendbar. Ob die Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB 2016 anwendbar ist, hängt von der Rechtslage im konkreten Bundesland ab. Das OVG Niedersachsen hat dies in einer Eilrechtssache bezweifelt. Bei näherem Hinsehen ist das obiter dictum wenig überzeugend. Der Vergabesenat beim OLG Celle hat sich dieser Ansicht nicht angeschlossen. De lege lata ist die Bereichsausnahme Rettungsdienst auch in Niedersachsen weiter anwendbar.
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Die Bereichsausnahme Rettungsdienst war am 21.03.2019 durch den EuGH bestätigt worden (s. hierzu Vergabeblog.de vom 22/03/2019, Nr. 40244). Der Urteilstenor in der Verfahrenssprache Deutsch enthielt in Ziffer 1 jedoch noch einen Fehler: Dort war
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Am 12. April hat sich das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) erstmalig mit einer eigenen Tagung erfolgreich dem spannenden Themenfeld der Vergaben im Gesundheits- und Sozialwesen angenommen. Die Agenda spannte den Bogen von der jüngeren Rechtsprechung des OLG Düsseldorf in diesem Bereich, über die jüngsten gesetzgeberischen Entwicklungen bei der Ausschreibung von Hilfsmitteln, bis zum Urteil des EuGH vom 21. März zur Bereichsausnahme für Rettungsdienstleistungen, welches mit Vorträgen von Vertretern der Prozessparteien und einer Podiumsdiskussion aufgrund der Aktualität einen thematischen Schwerpunkt bildete.
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In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat der EuGH die Bereichsausnahme in § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB konkretisiert. Dabei hat der Gerichtshof einige stark umstrittene Auslegungsfragen beantwortet, während andere Fragen weiterhin offengeblieben sind. Was bedeutet das Urteil für die zukünftige Vergabe von Rettungsdienstleistungen?
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Am 07.05.2019 findet die 27. Sitzung der Regionalgruppe Berlin/Brandenburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Hier finden Sie die aktuelle Übersicht unserer nächsten Fachseminare im Vergaberecht. Viele neue & aktuelle Themen werden in den Seminaren vermittelt und diskutiert. Ein Blick in das Programm lohnt sich!
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Die Regelungen über die öffentliche Auftragsvergabe gelten nicht für die Dienstleistung des Transports von Patienten im Notfall durch gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen.
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Sogar eine bewusste Vergabe nach GWB-Vergaberecht kann unter die Bereichsausnahme fallen, wenn der Auftraggeber das GWB-Vergaberecht nicht freiwillig, sondern aus Unsicherheit aufgrund aktuell unklarer Rechtslage wählt.
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Der Vergabeblog berichtete am 15.11.2018 über das EuGH-Verfahren C-465/17 zur sogenannten Bereichsausnahme „Bereichsausnahme Rettungsdienst“ („Falck Rettungsdienste GmbH, Falck A/S gegen Stadt Solingen“) – siehe Vergabeblog.de vom 15/11/2018, Nr. 39093.













