Booster für einen nachhaltigen und ressourcenschonenden öffentlichen Hoch- und Tiefbau – Zur Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt in Berlin

Am 01. Dezember 2021 ist die Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) in Kraft getreten und bindet seitdem die Berliner Verwaltung bei ihren Auftragsvergaben oberhalb eines geschätzten Auftragswerts von 10.000 Euro netto für Liefer- und Dienstleistungen sowie von 50.000 Euro für Bauleistungen.

Die bereits seit dem Jahr 2013 bestehende VwVBU soll als Arbeitsgrundlage für eine umweltverträgliche Beschaffung dienen. Sie konkretisiert die Anforderungen aus § 7 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) und gibt den Beschaffungsstelle über sog. Leistungsblätter in Anhang 1 jeweils konkrete Umweltschutzanforderungen vor, die als Teil der Leistungs-/ Aufgabenbeschreibung im Verfahren aufzunehmen sind.

Mit den neu eingeführten Leistungsblättern für den Hoch- und Tiefbau will das Land Berlin einen maßgeblichen Schritt nach vorne in Richtung Kreislaufwirtschaft im Bauwesen machen und so dem Umstand begegnen, dass die Bauwirtschaft zu einer der ressourcenintensivsten Wirtschaftsbereiche überhaupt gehört.

BNB-Zertifizierung und Kreislaufwirtschaft im Hochbau

Sowohl beim Neubau als auch bei der Komplettmodernisierung bestimmter öffentlicher Hochbauten gelten künftig verschärfte Umweltanforderungen, die maßgeblich auf das Thema Ressourcenschonung und Recycling im Bauwesen abzielen:

– Sowohl beim Neubau als auch bei Komplettmodernisierungen von Unterrichts-, Büro- und Verwaltungs- oder Laborgebäuden des Landes wird bei Maßnahmen mit Gesamtkosten von mindestens 10 Mio. € (brutto) eine Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB-System) verbindlich und mit diversen Detailvorgaben vorgeschrieben (siehe Leistungsblatt 26).

– Soweit es sich um öffentliche Hochbaumaßnahmen im vorgenannten Sinne handelt, ist beim Neubau bereits ein Recyclingkonzept zu entwickeln und zu dokumentieren, das beschreibt, wie bei einem zukünftigen Rückbau des Gebäudes zu verfahren ist (siehe Leistungsblatt 26).

– Zudem sind soweit als möglich Recyclingbaustoffen wie RC-Beton einzusetzen (siehe Leistungsblatt 26).

– Um die Wiederverwendung und das Recycling von Baustoffen und Bauteilen zu ermöglichen, ist für den Rückbau jeweils ein individuell auf das Gebäude zugeschnittenes Rückbaukonzept zu erstellen (Leistungsblatt 35).

Ressourcenschonender Bau von Straßen und Radwegen

Auch im Tiefbau gelten neue Umweltschutzanforderungen:

– So sollen im Radwege- und Straßenbau ressourcenschonende Sekundärbaustoffen eingesetzt werden (siehe Leistungsblätter 34, 35 zur VwVBU).

– Schließlich sind bei Tiefbaumaßnahmen des Landes Berlin grundsätzlich Recyclingbaustoffe zu verwenden, sofern dies nach dem Straßenbauregelwerk Berlin zulässig ist (siehe Leistungsblatt 36).

Ausblick

Dass es mit der Neufassung der VwVBU nicht sein Bewenden haben soll, lässt der jüngst verabschiedete Koalitionsvertrag erahnen. Darin wird ganz allgemein für alle Gebäudetypen (und nicht nur für die bisher im Leistungsblatt 26 genannten) festgehalten, dass neue Gebäude – und zwar auch bei den landeseigenen Betrieben – möglichst aus nachwachsenden und kreislaufgerechten Baustoffen errichtet werden. Schulgebäude und Wohnbauten der landeseigenen Wohnungsunternehmen sollen vermehrt aus Holz und klimagerechten Baustoffen gebaut werden. Auch für die VwVBU gilt daher offensichtlich das, was für das Vergaberecht allgemein auch gilt: Nach der Novelle ist vor der Novelle.

Weiterführende Links und Hinweise:

Neugefasste VwVBU, Anhänge und Handlungsleitfaden

Webseite zur umweltverträglichen Beschaffung des Landes Berlin

Kontribution

Der Beitrag wurde gemeinsam mit Frau Rechtsanwältin Darja Amelcenko, LL.M. verfasst.

Darja Amelcenko, LL.M.

Darja Amelcenko, LL.M. ist Rechtsanwältin bei Luther, Berlin. Sie berät private Unternehmen und öffentliche Auftraggeber in den Bereichen Privates Baurecht und Vergaberecht. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung bei digitalen Themen im Vergaberecht, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung von Vergabeverfahren.