Arbeitnehmer sollen von dem neuen gesetzlichen Mindestlohn (Mindestlohngesetz – MiLoG) in Deutschland profitieren. Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2015 in Kraft und soll als Mindestentgelt brutto 8,50 Euro pro Stunde sichern. Diese, auf den ersten Blick doch arbeitsrechtliche Thematik hat dennoch Einfluss auf Vergabeverfahren, zumal bereits Vergabegesetze der Länder einen “vergabespezifischen” Mindestlohn vorsehen.
Die Serie liefert vergaberechtliche Informationen zum Mindestlohn im Überblick.
Mindestlohn in Vergabeverfahren: Bundeseinheitlicher Mindestlohn nur “Mindeststandard” von
Mindestlohn und Mindestentgelt – Unterschiede und Gemeinsamkeiten aus vergaberechtlicher Sicht (Teil 2) von Dr. Valeska Pfarr, MLE
Mindestlohn und Mindestentgelt – Unterschiede und Gemeinsamkeiten aus vergaberechtlicher Sicht (Teil 1) von Dr. Valeska Pfarr, MLE
Vergabeblog.de vom 29/01/2015, Nr. 21399
TVgG-NRW: Neuer vergabespezifischer Mindestlohn in NRW – Auswirkungen auf laufende Verfahren und Verträge von Dr. Alexander Fandrey
Vergabeblog.de vom 23/09/2014, Nr. 20171
EuGH stuft vergabespezifischen Mindestlohn im Ausland als unvereinbar mit der Dienstleistungsfreiheit ein (Urt. v. 18.09.2014, C-549/13) von André Siedenberg
Vergabeblog.de vom 12/06/2014, Nr. 19224
Mindestlohn- und Tariftreueregelungen in Vergabeverfahren: Vergabespezifischer Mindestlohn vereinbar mit europäischem Recht? (OLG Koblenz, Beschl. v. 19.02.2014 – 1 Verg 8/13) von Dr. Martin Ott
Vergabeblog.de vom 25/05/2014, Nr. 19121
Wer trägt die Beweislast für eine mögliche Mindestlohnunterschreitung bei einem Angebot mit niedrigen Stundenverrechnungssätzen? (VK Südbayern, Beschl. v. 14.02.2014 – Z3-3-3194-1-43-12/13) von Dr. Rut Herten-Koch
0 Kommentare