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OLG Düsseldorf erklärt den juristischen Verteidigungsfall: Wegfall des vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes bei Bundeswehrbeschaffungen dem BVerfG vorgelegt
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.05.2026 – VII-Verg 6/26
Noch vor dem Vergabebeschleunigungsgesetz hatte der Gesetzgeber die aufschiebende Wirkung von sofortigen Beschwerden und somit den…
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„Faszination Beschaffung“ – Glückwunsch zu 75 Jahren BeschA Dieser Slogan zur 75-Jahr Feier des Beschaffungsamtes des…
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OLG Düsseldorf erklärt den juristischen Verteidigungsfall: Wegfall des vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes bei Bundeswehrbeschaffungen dem BVerfG vorgelegt
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.05.2026 – VII-Verg 6/26

Noch vor dem Vergabebeschleunigungsgesetz hatte der Gesetzgeber die aufschiebende Wirkung von sofortigen Beschwerden und somit den vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz gegen ablehnende Vergabekammerentscheidungen für Bundeswehrbeschaffungen abgeschafft. Der bundesweit einzige für solche Beschwerden zuständige Vergabesenat hält diese Rechtsschutzbeschränkung für verfassungswidrig und setzt sich so auch gegen den Kompetenzverlust zur Wehr. Was davon zu halten ist:
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Wir laden Sie im Namen des Vorsitzenden Karsten Köhler, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, herzlich zur nächsten Sitzung der DVNW Regionalgruppe Leipzig ein. Die Sitzung findet am 11. Juni 2026 in Leipzig statt.
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Liebe Leserinnen und Leser, erfahren Sie mehr zu unserer Seminarempfehlung für diese Woche: Das Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen fristet im Rahmen der Vergabe von Planungsvergaben aktuell noch ein Schattendasein. Komplexe Planungsleistungen werden in der Regel überwiegend über einen vorgeschalteten Planungswettbewerb mit anschließendem Vergabeverfahren vergeben. Gibt es hierfür gute Gründe oder kann ein Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen nicht eine flexiblere und schnellere Beschaffung von komplexen Planungsleistungen ermöglichen? Das Online-Seminar „Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen“ am 18. Juni 2026 liefert einen umfangreichen Überblick über das Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen und beleuchtet die Unterschiede sowie Vor- und Nachteile dieses Vergabeinstruments im Vergleich zum klassischen Planungswettbewerb. Desweiteren wird ein Überblick über den möglichen Ablauf eines Verhandlungsverfahrens mit Lösungsvorschlägen geliefert. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Die zahlreichen kritischen Stellungnahmen aus Praxis und Lehre konnten den Gesetzgeber nicht umstimmen: Mit dem „Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (Vergabebeschleunigungsgesetz) entfällt die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen ablehnende Entscheidungen der Vergabekammern (§ 173 GWB n.F.). Öffentlichen Auftraggebern steht es mit Inkrafttreten des Gesetzes ab dem 01.07.2026 frei, den Zuschlag nach einem zu ihren Gunsten ergangenen Beschluss der Vergabekammer unmittelbar zu erteilen; der Primärrechtsschutz wird damit erheblich eingeschränkt und ineffektiver.
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Darf der Gesetzgeber den Rechtsschutz für Bieter im Namen der Beschleunigung einschränken? Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Besonders pikant: Das neu beschlossene Vergabebeschleunigungsgesetz enthält eine ähnliche Regelung – die Entscheidung aus Karlsruhe könnte damit voraussichtlich auch dessen Schicksal beeinflussen.
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„Faszination Beschaffung“ – Glückwunsch zu 75 Jahren BeschA Dieser Slogan zur 75-Jahr Feier des Beschaffungsamtes des BMI, dem „BeschA“, wird bei Manchem verständlicherweise Unverständnis hervorrufen – ich kann ihn ganz und gar nachvollziehen! 75 Jahre erfolgreiche Beschaffung, das ist, auch in schwierigen Zeiten, in denen gefühlt eine Krise auf die nächste folgt, mehr als ein guter Grund zu feiern. Deshalb bin ich sehr gerne der Einladung von Präsident Dr. Alexander Eisvogel zur Geburtstagsfeier ins World Conference Center in Bonn gefolgt.
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Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (BAAINBw) soll neu organisiert und gestärkt werden. Diese Reformagenda Rüstung hat das Ziel, Beschaffungsprozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen, Innovationen stärker zu fördern und die Zusammenarbeit mit der Industrie weiter zu verbessern.
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Über die Investitionen des Bundes in die Bundesschienenwege, die Bundesfernstraßen und die Bundeswasserwege im Jahr 2024 informiert die Bundesregierung in ihrem Verkehrsinvestitionsbericht 2024, der als Unterrichtung vorliegt (21/5910). Danach wurden im Geschäftsjahr 2024 Verkehrsinvestitionen (Neu- und Ausbau, Erhaltung sowie sonstige Investitionen) mit Bundesmitteln sowie EU-Mitteln in Höhe von insgesamt 16,14 Milliarden Euro für die Finanzierung von Infrastruktur entsprechend dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) getätigt.
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Porto ohne Umsatzsteuer auch für Wettbewerber der Deutschen Post!
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.04.2026 – VII Verg 27/25

Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat sich jüngst abschließend mit der Frage befasst, ob Vergabestellen in Postdienst-Ausschreibungsverfahren umsatzsteuerfreie Angebote von mittelständischen Wettbewerbsunternehmen der Deutschen Post AG berücksichtigen dürfen. Der Senat bejahte dies und stellte fest, dass entsprechende Bescheinigungen des Bundeszentralamts für Steuern einen ausreichenden Beleg darstellen.
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DVNW Dialogkreis IT: Tagung bei der Deutschen Bundesbank in Frankfurt a.M. zur Digitalen Souveränität
Informativer Austausch, spannende Insights und neue Perspektiven
Der Dialogkreis IT des Deutsches Vergabenetzwerk (DVNW), bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Vergabestellen, IT-Anbietern und Beratungen, traf sich am 7. Mai auf Einladung der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main. Thema der Tagesveranstaltung waren die Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten digital-souveräner IT-Lösungen.
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Deutscher Städtetag kritisiert Vergabebeschleunigungsgesetz
"Das beschlossene Vergaberechtsbeschleunigungsgesetz wird seinem Namen aus Sicht der Städte nicht gerecht"
Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, war gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) im Interview. Unter dem Titel (paywall): „Wie neue Vergaberegeln den Wohnungsbau erschweren“, skizziert die FAZ die Bürokratie für Bauprojekte. Schuchardt veröffentlicht auf der Seite des Deutschen Städtetag das folgende Statement:
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Die Digitalministerkonferenz (DMK) hat auf ihrer fünften Sitzung in Hamburg am 13.05.2026 zentrale Leitlinien für die weitere Digitalisierung von Staat und Verwaltung beschlossen. Im Fokus stehen die föderale Modernisierungsagenda, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz sowie gemeinsame IT-Standards und Plattformen. Aus Sicht der öffentlichen Beschaffung sind insbesondere drei Entwicklungen relevant:
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Verfahren zur Erkennung und zum Ausschluss verdeckte Kommunikationsfähigkeiten oder ferngesteuerte Funktionen bei der Beschaffung sicherheitsrelevanter Güter insbesondere aus China sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5843) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5108). Danach berücksichtigt die Bundesregierung bei der Beschaffung von möglicherweise als sicherheitsrelevant eingestuften Gütern die „im nationalen und europäischen (Vergabe-)Recht zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um höchstmögliche Sicherheit zu erreichen“.
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Liebe Leserinnen und Leser, erfahren Sie mehr zu unserer Seminarempfehlung für diese Woche: Das seit 2021 bestehende HVTG soll durch ein neues, modernes Vergabe- und Tariftreuegesetz ersetzt werden. Hessen hat sich dabei das Ziel gesetzt, das Vergaberecht zu entbürokratisieren. Das Online-Seminar „DVNW-Brennpunkt: Das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)“ am 22. Juni 2026 stellt systematisch alle Änderungen des HVTG vor, die für öffentliche Auftraggeber und Bieter verbindlich zu beachten sind. Ziel des Seminars ist es, sowohl Auftraggeber- als auch Unternehmensseite zu qualifizieren, rechtssicher Vergabeverfahren zu gestalten bzw. sich daran zu beteiligen. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Wir laden Sie im Namen der Vorsitzenden Dr. Annette Rosenkötter, FPS Rechtsanwälte, und Dr. Jan Peter Müller, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten, herzlich zur nächsten Sitzung der DVNW Regionalgruppe Frankfurt ein. Die Sitzung findet am 1. Juni 2026 in Frankfurt am Main statt.
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Schneller beschaffen, sicher vergeben – das neue Vergabebeschleunigungsgesetz kommt. Sind Sie vorbereitet?
Das Vergabebeschleunigungsgesetz krempelt die öffentliche Auftragsvergabe grundlegend um – und IT-Leistungen stehen im Zentrum der Veränderung. Was das für Auftraggeber und Bieter konkret bedeutet, erklärt ein Experte direkt aus dem Bundesministerium auf dem IT-Vergabetag 2026.

Das Vergabebeschleunigungsgesetz wurde vor wenigen Tagen vom Bundestag verabschiedet und am 18.05.2026 bekanntgegeben. Es betrifft auch die öffentliche IT-Beschaffung. Was das für Auftraggeber und Bieter konkret bedeutet, erklärt ein Experte direkt aus dem für das Vergaberecht federführenden Bundesministerium auf unserem IT-Vergabetag am 10. Juni in Berlin.
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Im Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation steht ein Wechsel an der Verwaltungsspitze bevor: Dr. Nicolas Sölter soll zum heutigen 18. Mai 2026 neuer Staatssekretär werden. Er folgt auf Stefan Sauer, der in den einstweiligen Ruhestand versetzt wird. Den entsprechenden Vorschlag hat Ministerpräsident Boris Rhein dem Kabinett unterbreitet.
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Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge verkündet
Vergabebeschleunigung tritt zum 01.07.2026 in Kraft

Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 dem Gesetz für eine beschleunigte Vergabe öffentlicher Aufträge („Vergabebeschleunigungsgesetz“) zugestimmt. Am 12. Mai 2026 haben die Länder ebenfalls zugestimmt. Im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 137 vom 18. Mai 2026 wurde das Vergabebeschleunigungsgesetz nun verkündet. Es tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft. *** VERANSTALTUNGSHINWEIS *** Passend zum Thema bietet die DVNW Akademie das folgende Online-Seminar am 6. Juli 2026 an: „DVNW-Brennpunkt: Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge„ Erfahren Sie kompakt und praxisnah, was sich für Sie ändert!
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Keine Anwendung von „Abwehrklauseln“ bei individuellen Änderungen der Vergabeunterlagen?
VK Sachsen, Beschl. v. 23.2.2026 – 1/SVK/049-25

Inhaltliche Abweichungen im Angebot eines Bieters führen nach der Entscheidung des BGH vom 18. Juni 2019 zu „Abwehrklauseln“ des öffentlichen Auftraggebers nicht mehr zwingend zum Angebotsausschluss. In dem von der Vergabekammer Sachen entschiedenen Fall hilft die BGH-Rechtsprechung dem Bieter trotzdem nicht.
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GovTech Deutschland hat einen Rahmenvertrag über Cloudbroker-Leistungen mit einem Volumen von bis zu 250 Millionen Euro an die Bechtle AG vergeben. Als sogenannter Multi-Cloud-Broker stellt Bechtle Cloud- und KI-Leistungen für Bund, Länder und Kommunen.











