Berlin will den fairen Handel stärken. Der Berliner Senat hat hierzu den “Aktionsplan Fairen Handel” vorgelegt. Dies geht aus einem Bericht des Senats an das Abgeordnetenhaus hervor (Drucksache 19/1861). Das Berliner FAIRgabe-Bündnis teilt hierzu mit:
Die Berliner Verwaltung will ihr Beschaffungswesen künftig stärker an sozialen Kriterien ausrichten. Dazu hat der Berliner Senat Ende August den „Aktionsplan Fairen Handel“ (Drucksache 19/1861) beschlossen. Das Berliner FAIRgabe-Bündnis, ein Zusammenschluss aus umwelt- und entwicklungspolitischen Verbänden sowie Gewerkschaften, hatte einen solchen Plan lange gefordert, da er ein wichtiger Schritt in der Umsetzung nachhaltiger Beschaffung sein kann. Das Bündnis begrüßt, dass die Vorgaben aus dem Vergabegesetz damit strukturiert und ambitioniert in der Praxis umgesetzt werden sollen.
Laut dem neuen Aktionsplan möchte das Land Berlin mit fairer Beschaffung „Einfluss auf die Angebotsseite nehmen und zu einem Wettbewerb anregen, der nicht auf Kosten von Menschenrechten geführt wird“. Um das zu erreichen, braucht es aber eine noch weitreichendere faire Beschaffung. Aktuell beschafft die Stadt nur solche Produkte fair, für die es bereits Gütezeichen gibt und ab einem Auftragswert von mehr als 10.000 Euro. „Berlin will seine Hebelwirkung als Einkäuferin nutzen und Bürokratie abbauen. Das ist aber nur möglich, wenn das Land für alle beschafften Produkte verbindlich vorschreibt, dass Menschenrechte und Umweltstandards bei der Herstellung berücksichtigt werden müssen“, sagt Tina Haupt vom Verein Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung.
Im Rahmen des Aktionsplans soll erörtert werden, was aktuelle Hemmnisse und Herausforderungen der Verwaltung sind, fair und umweltfreundlich zu beschaffen. Beschaffer*innen beklagen immer wieder, dass die Vorgaben kompliziert sind. Sie wünschen sich verbindliche Vorgaben und fachliche Expertise an gebündelten Stelle. „Wenn Berlin nachhaltige Beschaffung wirklich in die Breite tragen will, braucht es die nun geplante Bündelung der Kompetenzen“, so Tilmann Heuser vom BUND Berlin. Der Aktionsplan sieht eine Stärkung des IT-Dienstleistungszentrum als zentrale IT-Beschaffungsstelle vor. Außerdem soll das e-Warenhaus, welches die Berliner Polizei aufgesetzt hat, von weiteren Verwaltungen genutzt werden.
„Klare und verbindliche Vorgaben würden Berlins Vergabepraxis in Hinblick auf Umwelt- und Menschenrechtsstandards sowie Tariftreue nachhaltiger und anwenderfreundlich machen“, bestätigte auch Katja Karger, Vorsitzende des DGB-Bezirks Berlin-Brandenburg, „allerdings muss die Einhaltung auch effektiv kontrolliert werden.“, betont sie. Karger verweist auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entbürokratisierung und Anpassung des Vergaberechts zur Entlastung der Wirtschaft. „Entbürokratisierung steht leider oft für Deregulierung. Allerdings steht im Koalitionsvertrag auch, dass soziale und ökologische Standards erhalten bleiben. Der DGB hat vor kurzem konkrete Vorschläge gemacht, wie die Tariftreue-Regelung unbürokratischer und zugleich wirksamer umgesetzt werden kann. Wir wollen die Teile der Wirtschaft entlasten, die soziale und ökologische Nachhaltigkeit ernst nehmen.“
Quelle: Berliner FAIRgabe-Bündnis
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