Der Haushaltsausschuss des Bundestags genehmigte am 25. September einen Vertrag für das Rüstungsprogramm D-LBO – Digitalisierung Landbasierte Operationen. Zudem wurde die Beschaffung von neuen Funkgeräten bewilligt.
Die Bundeswehr kann durch den Beschluss des Haushaltsauschusses über 6.000 neue Funkgeräte inklusive Zubehör beschaffen. Es handelt sich jeweils zur Hälfte um Geräte des Typs Army/Navy Portable Radio Communications (AN/PRC – Army/Navy Portable Radio Communications)-117G und Geräte des Typs AN/PRC-160. Die erforderlichen rund 351,4 Millionen Euro werden über das Sondervermögen Bundeswehr und den regulären Verteidigungshaushalt finanziert. Vertragspartner für den Kauf ist die US-Regierung.
Die Funkgeräte werden für den fahrzeugunabhängigen, abgesessenen Einsatz als sogenanntes Manpack mit Rucksack, aber auch für den Einsatz in Fahrzeugen beschafft. Mit PRC-Funkgeräten kann die Truppe flexibel und weitreichend über unterschiedliche Wellenformen, insbesondere im multinationalen Umfeld kommunizieren. Das verbessert auch die Interoperabilität – also die Zusammenarbeit der Streitkräfte unterschiedlicher Nationen.
Diverse Einheiten der Bundeswehr werden mit den Geräten ausgestattet. Dazu gehören zum Beispiel Einheiten der Luftlandetruppe, Joint Fire Support Teams sowie Spezialkräfte und spezialisierte Truppenteile, die mit verbündeten Truppen kommunizieren müssen. Auch im Zuge des Rüstungsprogramms „Digitalisierung Landbasierte Operationen“ (D-LBO) sollen Einheiten der Bundeswehr, im Besonderen bewegliche Befehlsstellen, Gefechtsstandfahrzeuge, mobile Kommunikationsknoten, Spähwagen sowie Führungsfahrzeuge der Sanitätsstaffeln und der Logistik, mit diesen Funkgeräten ausgestattet werden. Erste Funkgeräte sollen bereits in diesem Jahr geliefert werden.
Mit dem Rüstungsprogramm D-LBO erfolgt zum Beispiel der Austausch oder die Einrüstung von Funkgeräten in vorhandene sowie zukünftige Systeme der Bundeswehr. Im Kern geht es darum, die Landstreitkräfte mit modernen Informations- und Kommunikationsmitteln für die Vernetzte Operationsführung (NetOpFü) auszurüsten. Die BWI ist für das Rüstungsprogramm der sogenannte Koordinierende Auftragnehmer und damit die zentrale Instanz zur Vorbereitung der Umrüstvorhaben. Der Koordinierende Auftragnehmer bildet die zentrale Schaltstelle zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und weiteren Auftragnehmern zur Abstimmung der einzelnen Arbeitsschritte im Bereich der Muster- und Serienintegration.
Der Haushaltsausschuss bewilligte in seiner Sitzung eine Änderung des bestehenden Vertrags mit der BWI als Koordinierendem Auftragnehmer. Gegenstand der Vertragsänderung ist die Umrüstung weiterer Plattformen. Die Kosten für die Leistungserweiterung des Vertrages belaufen sich auf knapp 80 Millionen Euro und werden über das Sondervermögen und den regulären Verteidigungsetat finanziert.
Quelle: BMVg/Manthey
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