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UBA gibt Bericht zur Berücksichtigung von Klimaschutz- und Ressourcenschutzaspekten heraus

Der Bericht: „Berücksichtigung von Klimaschutz- und Ressourcenschutzaspekten in der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung“ wurde vom Umweltbundesamt (UBA) mit Stand September 2024 herausgegeben. Der Bericht gibt Bedarfsträgern und Beschaffungsstellen Hinweise zur Umsetzung des speziellen Berücksichtigungsgebots für Klimaschutzaspekte in § 13 Abs. 2 und 3 des Klimaschutzgesetzes (KSG), des ⁠CO2⁠-Schattenpreises in § 13 Abs. 1 KSG sowie der Bevorzugungspflicht in § 45 Abs. 2 Satz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Der Bericht enthält eine grundlegende rechtliche Betrachtung und Auslegung beider Gesetze sowie Hinweise und Empfehlungen zu ihrer Operationalisierung entlang aller Stufen des Vergabeverfahrens. Berücksichtigt werden die Rechtslage im Ober- und Unterschwellenbereich sowie GWB, VgV, UVgO und „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen“ (AVV ⁠Klima⁠).

Kurzbeschreibung: Berücksichtigung von Klimaschutz- und Ressourcenschutzaspekten in der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung

Dieser Teilbericht zur vergaberechtlichen Berücksichtigung von Klima- und Ressourcenschutzkriterien ist ein Teilergebnis des UBA-Forschungsprojekts „Erarbeitung methodischer Grundlagen und Arbeitshilfen für Klima- und Kreislaufwirtschaftsaspekte in der öffentlichen Beschaffungspraxis“ (FKZ 3721373070). Der Bericht gibt den Bedarfsträgern und Beschaffungsstellen Hinweise zur Umsetzung des speziellen Berücksichtigungsgebots für Klimaschutzaspekte in § 13 Abs. 2 und 3 des Klimaschutzgesetzes (KSG), des CO2-Schattenpreises in § 13 Abs. 1 KSG sowie der Bevorzugungspflicht in § 45 Abs. 2 Satz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Die Regelungen enthalten verpflichtende Vorgaben zum Klima- und Ressourcenschutz, welche die Ermessensspielräume der Beschaffungsstellen eingrenzen. Der Bericht enthält eine grundlegende rechtliche Betrachtung und Auslegung beider Gesetze sowie Hinweise und Empfehlungen zu ihrer Operationalisierung entlang der Stufen des Vergabeverfahrens (Bedarfsfeststellung, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Leistungsbeschreibung, Eignungskriterien, Zuschlagskriterien und Auftragsausführungsbedingungen). Die Darstellung berücksichtigt die Rechtslage im Ober- und Unterschwellenbereich und geht auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV), die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) sowie die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen“ (AVV Klima) ein.

Den Bericht können Sie hier downloaden.

Quelle: Umweltbundesamt

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