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Von Aline Fritz | Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 03/09/2018, Nr. 37706
Mit Beschluss vom 07.05.2018 hat sich die Vergabekammer Bund zum vergaberechtsfreien Open-House-Verfahren geäußert. Dieses Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass jedes am Vertrag interessierte Unternehmen dem Vertrag des öffentlichen Auftraggebers beitreten kann. Ein Wettbewerb zwischen den Unternehmen findet im eigentlichen Sinne nicht statt. Den gesamten Beitrag lesen »
Von Hans-Peter Müller | Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 02/03/2023, Nr. 52493
Als eleganter Weg, angeblichen vergaberechtlichen Restriktionen zu entkommen, erschien dem Bund seinerzeit die Beschaffung von Schutzmasken im Wege eines Zulassungssystems. Keine exklusive Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes, sondern jeder Anbieter, der die vom Auftraggeber gesetzten Anforderungen an die Eignung sowie die Leistungsbedingungen erfüllt, ist zu diesem System zuzulassen. Dabei ist die Zulassung gleichbedeutend mit einem Vertragsschluss (sog. open-house-Vertrag). Da ein wettbewerbliches Auswahlverfahren des wirtschaftlichsten Angebots und damit eine Exklusivität entfällt, liegt kein öffentlicher Auftrag vor, der die Anwendung des vermeintlich störenden Vergaberechts zu seinem Abschluss erforderlich machen würde. Den gesamten Beitrag lesen »
Von Dr. Daniel Soudry, LL.M. | Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 27/05/2020, Nr. 44197
Als der Bund das Ausmaß der Corona-Krise erkannte, war höchste Eile geboten. Denn trotz zunächst anders lautender Beteuerungen wurde klar: Es fehlt allerorten an Atemschutzmasken, Desinfektionsmitteln, Schutzkitteln und medizinischen Handschuhen. Im Eilverfahren wurden in einem Open-House-Verfahren Verträge zu vorgegeben Preisen geschlossen und zahlreiche Lieferanten begannen, die Produkte, meist aus Asien, einzukaufen. Doch der Bund bezahlt die Ware immer häufig nicht oder verspätet. Was können Auftragnehmer tun? Den gesamten Beitrag lesen »
Von Hans-Peter Müller | Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 07/10/2024, Nr. 57578
Öffentliche Auftraggeber versuchen gerne den vermeintlichen Zwängen des Vergaberechts zu entfliehen. Greift nicht schon eine vergaberechtliche Bereichsausnahme, bietet der Einkauf mittels eines sogenannten Zulassungssystems hierzu eine probate Möglichkeit. Dessen zentrales Merkmal ist das Fehlen einer Auswahlentscheidung des öffentlichen Auftraggebers zwischen mehreren Angeboten. Alle Unternehmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, sind zur Wahrnehmung einer bestimmten Aufgabe berechtigt. Den gesamten Beitrag lesen »