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Kann ein Hersteller den Wettbewerb beeinflussen? Dies hatte aktuell die Vergabekammer Südbayern (Beschluss v. 05.06.2013, Z3-3-3194-1-12-03/13) zu entscheiden. Die Vergabestelle verlangte in einer Ausschreibung im Bereich der Funktechnologie die Kompatibilität mit den bisher eingesetzten Produkten – und damit zwingend entsprechende lizenzrechtliche Vereinbarungen mit dem Hersteller der bereits vorhandenen Produkte, der allerdings nicht mit allen Bietern kooperieren wollte.
Vertreter der öffentlichen Hand unter Führung des Bundesinnenministeriums und Vertreter des Hightech-Verbands BITKOM haben sich auf neue Bedingungen für den Einkauf von Informationstechnologie verständigt. Mit den neuen „EVB-IT Erstellung“ (EVB-IT: „Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“) steht nunmehr ein weiterer Mustervertrag zur Vergabe öffentlicher Aufträge zur Verfügung. Dieser richtet sich speziell an die Erstellung von Individualsoftware und Anpassung von Standardsoftware.
Ab sofort sind zwei überarbeitete und an den Stand der Technik angepasste Leitfäden zur Beschaffung umweltfreundlicher Notebooks und Desktop-PCs auf der Internetplattform www.itk-beschaffung.de verfügbar. Die Publikationen wurden erstellt durch eine Arbeitsgruppe des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern, der Bundesagentur für Arbeit, des Hightech-Verbandes BITKOM und des Umweltbundesamtes (UBA).
Eine überarbeitete Version des Umweltzeichens Blauer Engel für Bürogeräte mit Druckfunktion (RAL-UZ 171) ist seit Anfang des Jahres verfügbar. Hierbei wurde ein zusätzlicher Prüfwert für Partikelemissionen eingeführt.
Der Hightech-Verband BITKOM, das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr sowie die Bundesagentur für Arbeit haben einen gemeinsamen Leitfaden „Produktneutrale Leistungsbeschreibung Drucker“ veröffentlicht. Die Publikation wurde im Rahmen der Online-Plattform „www.ITK-Beschaffung.de“ erstellt und ist dort kostenlos abrufbar.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ (17/11473) vorgelegt. Ziel ist es der Vorlage zufolge, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Das Gesetz solle dadurch „über die föderalen Ebenen hinweg Wirkung entfalten“ und Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Dies trage auch zur Schonung natürlicher Ressourcen bei. Laut der Vorlage sollen „medienbruchfreie Prozesse vom Antrag bis zur Archivierung“ möglich werden.
Die zugrundeliegende Technologie ist nicht neu, aber die Geschäftsmodelle: Statt selbst Hard- und Software vorzuhalten, werden beim Cloud Computing IT-Leistungen bedarfsgerecht in Echtzeit als Service über das Internet bezogen und nach Nutzung abgerechnet. Auch für die öffentliche Verwaltung? u.a. dazu hat sich in Brüssel zum ersten Mal der Lenkungsausschuss der neuen Europäischen Cloud Partnerschaft (ECP) getroffen, mit stark deutschem Einschlag: Mit dabei Michael Gorriz, Chief Information Officer Daimler AG, Jim Hagemann-Snabe, Vorstandssprecher SAP AG und Karl-Heinz Streibich, Vorstandsvorsitzender Software AG. Ziel: Einheitliche Anforderungen für die öffentliche Auftragsvergabe von Cloud-Leistungen zu entwickeln – ein digitaler EU-Binnenmarkt.
Die produktneutrale Ausschreibung von Monitoren wird einfacher: BITKOM, das Beschaffungsamt des BMI, das IT-Amt der Bundeswehr sowie die Bundesagentur für Arbeit haben hierzu einen Leitfaden „Produktneutrale Leistungsbeschreibung Monitore“ veröffentlicht. Die Publikation wurde im Rahmen der Online-Plattform „www.ITK-Beschaffung.de“ erstellt und ist dort kostenlos abrufbar. Sie ergänzt die bereits vorhandenen Leitfäden zur produktneutralen Beschaffung von PCs, Notebooks, Servern und Thin Clients. Das Online-Angebot, das weiter ausgebaut werden soll, ist aufgrund des grenzüberschreitenden Interesses auch z.T. in Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch und Niederländisch abrufbar. Zudem werden in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt Leitfäden zur umweltfreundlichen Beschaffung von ITK angeboten.
Am 19.09.2012 wurde der überarbeitete EVB-IT Systemvertrag auf der Homepage der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik veröffentlicht (siehe dazu den Beitrag unseres Autors Mark Münch). Nunmehr hat die IT Recht Kanzlei eine Synopse der Änderungen des neuen zum alten Vertragswerk zur Verfügung gestellt, auf der diesekenntlich gemacht sind – kstenlos als PDF abzurufen unter diesem Link.
Ein Gastbeitrag von Wolfgang Bartsch
Auf dem Weg zur UfAB VI, die 2013 erscheinen soll, hat die UfAB Arbeitsgruppe im September 2012 ein zweites Sonderheft mit immerhin 71 Seiten vorgelegt. Dieses enthält eine Überarbeitung des Moduls „Bewertungsmethoden“ aus dem ersten Sonderheft zur UfAB V (September 2011) sowie zwei neue Module. Alle drei UfAB Module des neuen Sonderhefts sind der 4. Wertungsstufe, also der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots zuzurechnen.
Die überarbeiteten Muster des EVB-IT Systemvertrages wurden heute unter http://www.cio.bund.de veröffentlicht. Damit geht eine insgesamt über sieben Jahre andauernde, wegen grundsätzlicher Differenzen lange Zeit ruhende, Verhandlungsphase zwischen Bundesinnenministerium (BMI) und dem Branchenverband BITKOM um die Fassung des IT Projektvertrages der EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik) zu Ende. Der IT Planungsrat – das zentrale Steuerungsgremium für die IT von Bund und Ländern – hatte bereits am 21. Juni dem modifizierten EVB-IT Systemvertrag zugestimmt. Der BITKOM Arbeitskreis Öffentliche Aufträge hatte diesem seinerseits am 12. Juni 2012 zugestimmt. Unser Autor, RA Mark Münch der IT-Recht Kanzlei aus München, die das BMI in den EVB-IT Verhandlungen berät, fasst die wichtigsten Punkte des überarbeiteten Vertrags zusammen.
Öffentliche Auftraggeber dürfen bei IT-Vergaben von einer Fachlosaufteilung absehen, wenn sie hiermit Kosten einsparen und Kompatibilitätsprobleme vermeiden können. Dies hat der Vergabesenat des OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 25.04.2012 (VII-Verg 100/11) entschieden. Die Abgrenzung zum typischen Mehraufwand einer Losvergabe, der eine Gesamtvergabe gerade nicht rechtfertigt, ist entscheidend.
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Öffentliche IT-Großprojekte genießen bekanntlich nicht den besten Ruf: Ob Toll Collect, ELENA oder die elektronische Gesundheitskarte – selten lief es so, wie es die Planer ersonnen hatten. Dabei beschränkt sich die bedenkliche Liste keinesfalls auf Projekte des Bundes, wie das Beispiel der verpatzten Einführung der elektronischen Akte in Berlin zeigt. Dass offenbar mehr dran ist, als nur der schlechte Ruf, zeigt sich am aktuellen Studienprogramm der Universität Bayreuth. Im Angebot für das WS 2012/2013: „Misserfolge von IT-Großprojekten der öffentlichen Verwaltung”.
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Die Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) liegt aktuell in der Version V, Version 2.0, vor. Sie unterstützt öffentliche Einkäufer bei der IT-Beschaffung. Angebote Bereich können mit ihrer Hilfe objektiv, transparent und nachvollziehbar beurteilt werden. An dieser Stelle möchten wir noch einmal an das – nicht mehr ganz aktuelle – „Sonderheft zu Schritt 6): Bewertungsmethoden“ erinnern: Aufgrund vielfacher Anfragen nach einer Bewertungsmethode, die eine Gewichtung von Leistung und Preis ermöglicht, hatte die UfAB-Arbeitsgruppe eine neue Bewertungsmethode entwickelt, die die bisherigen drei Bewertungsmethoden ergänzt.
Die Verpflichtung zur produktneutralen Ausschreibung ergibt sich aus dem europarechtlichen Diskriminierungsverbot gemäß dem Rahmenwerk der Direktive 93/36/EWG des Rates vom 14.06.1993, entsprechend in § 7 VOL/A, und soll gewährleisten, dass nicht schon durch diskriminierende Formulierungen in der Ausschreibung bestimmte Hersteller oder Lieferanten aus dem Kreis der potentiellen Bieter ausgeschlossen werden. Soweit die Theorie. In keinem Bereich ist deren praktische Umsetzung aber so schwierig wie bei der Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologien (ITK). Daher wurde bereits 2008 unter Federführung des Beschaffungsamtes des BMI und des Branchenverbands BITKOM mit dem Infoportal “itk-beschaffung.de” erstmals eine konkrete Hilfestellung für Beschaffer in Form von gemeinsam erarbeiteten Leitfäden gegeben. Nun wurde dieses Angebot ausgebaut.
Immer wieder interessant, was die EU-Kommission so alles wissen möchte: So hat die Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien, Direktion C, Politikkoordinierung und Strategie, aktuell einen Studie zur “Quantifizierung der öffentlichen Auftragsvergabe im Bereich Erforschung und Entwicklung (F&E) von IKT-Lösungen in Europa“ vergeben (Ted-Dok.-Nr. 2012/S 37-058843).
§ 107 Abs.3 GWB, § 4 EG VOL/A
Häufig stellt sich bei sich schnell ändernden Produktzyklen wie bei der Beschaffung von IT-Produkten die Frage der Marktverfügbarkeit. Was bedeutet „Marktverfügbarkeit“ und wann muss diese vorliegen? Damit hatte sich die VK Bund (Beschluss v. 19.12.2011 – VK 3-158/11) bei der Beschaffung zum „Rahmenvertrag Gehärtete Notebooks“ im Dezember letzten Jahres beschäftigt.
Im Jahr 2011 wurden von der Agentur Auftrag-Select GmbH aus Berlin insgesamt 6937 öffentliche Ausschreibungen von Bund, Ländern und Gemeinden aus den Bereichen „Strategische und operative Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, Gutachten und Studien, Agenturleistungen, IT-Dienstleistungen, Software und Hardware für Büroautomation“ registriert. Wie auch in den vergangenen Jahren wurde dabei das für die genannten Bereiche entwickelte Ausschreibungs-Themensystem der Agentur zu Grunde gelegt und die Daten nach Region, Auftraggebergruppe und Projektinhalt ausgewertet. Mit Interessanten Ergebnissen:
Die Accenture GmbH (Deutschlandsitz in Kronberg) hat den Zuschlag zur “Konzeption und Realisierung eines IT-Verfahrens zur Festsetzung und Erhebung der KFZ-Steuer durch die Bundesfinanzverwaltung” erhalten (Ted Dokumenten-Nr. 2012/S 12-018419).
Am 31. Dezember 2011 endete nach knapp drei Jahren Laufzeit planmäßig das IT-Investitionsprogramm des Bundes, das im Rahmen des “Gesetzes für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland” (sog. Konjunkturpaket II) von der Bundesregierung beschlossen wurde. Zur Unterstützung der IKT-Wirtschaft wurden in allen Bundesressorts und über 60 Geschäftsbereichsbehörden 476,8 Mio Euro in die Modernisierung der Informationstechnik des Bundes investiert. Rund 800 Unternehmen haben davon profitiert.
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