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Einmal Microsoft, immer Microsoft? Die Verpflichtung zur produktneutralen Beschaffung ergibt sich aus dem europarechtlichen Diskriminierungsverbot gemäß dem Rahmenwerk der Direktive 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993. Nach Informationen der Zeitschrift ComputerWeekly soll man es in Brüssel selbst allerdings damit nicht so genau genommen haben: Die EU-Kommission höchstselbst habe seit – eben – 1993 diverse Male Software-Lizenzen von Microsoft beschafft, ohne auch nur ein einziges Mal mögliche Alternativprodukte anderer Hersteller ausgeschrieben zu haben.
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Nach dem der EVB-IT Systemvertrag nach wie vor auf Bieterseite – und dem Vernehmen nach auch auf Seite der öffentlichen Beschaffer – ein wenig beliebtes Kind ist, erfreut sich dessen kleiner Bruder, der jüngere EVB-IT Systemlieferungsvertrag, wachsender Beliebtheit. Für diesen stehen nun neue Arbeitshilfen zum Abruf auf der Internetseite der IT-Beauftragten der Bundesregierung, Frau Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, bereit. Die EVB-IT Systemlieferung regeln den Einkauf von Standardhardware und -software für die öffentliche Hand einschließlich deren Integration und Anpassung.
Hans-Jürgen Niemeier ist Mitglied im Hauptvorstand desBundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) und dort stellv. Vorsitzender des Arbeitskreises Öffentliche Aufträge. BITKOM, das ist das Sprachrohr der ITK-Wirtschaft mit mehr als 1.000 Mitgliedsunternehmen, die rund 135 Milliarden Euro Umsatz erwirtschaften. Und Niemeier ist Aufsichtsratsvorsitzender der CONET Solutions GmbH, einem auf die öffentliche Hand spezialisierten Mittelständler. Marco Junk sprach mit ihm über die Chancen der KMU bei der öffentlichen Auftragsvergabe, die Welt nach dem Konjunkturpaket, eVergabe und die Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand.
Europäisches und deutsches Recht verbieten die Nennung von Markennamen bei öffentlichen Ausschreibungen. Gerade im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnolgien aber ein beliebtes Mittel, sich im technischen Detaildschungel zurecht zu finden. Eine Lösung bietet das neue Onlineportal www.ITK-Beschaffung.de, das nun in Berlin gemeinsam von öffentlicher Hand und BITKOM gestartet wurde. Ziel es ist, Beschaffern auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene eine verständliche und aktuelle Hilfe an die Hand zu geben, Ihre Ausschreibungen produktneutral und dabei zugleich unter Gesichtspunkten einer nachhaltigen Beschaffung zu formulieren.