Recht | Politik&Markt | Leistungen | Bau | ITK | Verkehr |Verteidigung | Health
Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, besuchte das Beschaffungsamt des BMI in Bonn – und zeigte sich beeindruckt von den weitreichenden Möglichkeiten digitaler Beschaffung (Foto: de Maizière mit der Direktorin des BeschA, Dr. Birgit Settekorn; Quelle: BeschA)
Beratungsunternehmen RAMBOLL Management erhielt unter neun Bewerbern den Zuschlag als Berater der Direktion Vergabewesen in der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der EU-Kommission.
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den Jahresbericht 2013 seiner Behörde vorgestellt. Auf rund 40 Seiten bietet die Broschüre einen kompakten Überblick über Zahlen und Fakten sowie die wichtigsten Fälle des Jahres 2013 und der ersten Monate des laufenden Jahres.
Der Rechtsschutz im Unterschwellenbereich nimmt zu. Dafür sprechen die zunehmenden Entscheidungen der Landgerichte aus diesem Bereich. Ein unerträglicher Zustand. Der Gesetzgeber hatte damals gar nicht die Absicht, einen solchen Rechtsschutz zuzulassen und hat die Zuständigkeit der Vergabekammern und Vergabesenate auf den Oberschwellenbereich beschränkt. Diese Spruchkörper sind mit der erforderlichen vergaberechtlichen Kompetenz ausgestattet, während die Landgerichte oftmals Neuland betreten müssen. Die Rechtsrealität hat das damalige gesetzgeberische Ansinnen längst überholt, das Ergebnis ist eine Rechtsschutzzersplitterung. Es wird endlich an der Zeit, dass der Gesetzgeber hier tätig wird, spätestens im Rahmen der Umsetzung der neuen Vergabe-Richtlinien.
1 Kommentar
Keine Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zur Verwendung des genau zutreffenden CPV-Codes!
Die 1. Vergabekammer des Bundes hat mit Beschluss vom 05.03.2014 (VK1-8/14) einen auf die nicht korrekte Verwendung von CPV-Codes (Common Procurement Vocabulary) gestützten Nachprüfungsantrag abgelehnt und damit – soweit ersichtlich – erstmals zur Frage der rechtlichen Konsequenzen der fehlerhaften Verwendung der CPV durch die ausschreibende Stelle Bezug genommen. Aufgrund der ungenauen Verwendung des CPV-Codes hatte der Antragsteller von der Ausschreibung zu spät erfahren, um noch ein Angebot abgeben zu können. Die CPV-Nomenklatur soll ein EU-weit einheitliches Klassifikationssystem bilden, das von den öffentlichen Auftraggebern verwendet wird, um den Gegenstand des Beschaffungsauftrags zu beschreiben.
Der Hightech-Verband BITKOM hat den so genannten No-Spy-Erlass des Bundesinnenministeriums im Grundsatz begrüßt, mahnt aber Nachbesserungen an. „Die Initiative geht in die richtige Richtung“, sagt BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. „Damit der Erlass effektiv für mehr Sicherheit sorgen kann, muss er aber konkretisiert und an einigen Stellen nachgebessert werden.“
Der neue Fachanwalt für das Vergaberecht, eine Initiative, die u.a. im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) ihren Anfang nahm, bahnt sich ihren Weg. Eine Entscheidung soll auf der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer im November getroffen werden.
Die Servicestelle zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) bietet nun Textbausteine als vertragliche Musterregelungen zu den §§ 13 bis 15 NTVergG an.
Das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers ist begrenzt durch das Gebot, produktneutral auszuschreiben. Eine Ausnahme hiervon ist (nur) möglich, wenn die Festlegung auf ein bestimmtes Produkt objektiv auftrags- oder sachbezogen ist und der Auftraggeber seine Entscheidung in der Vergabeakte nachvollziehbar begründet.
Am 23. Juli findet die nächste Sitzung der DVNW-Regionalgruppe München statt. Im Mittelpunkt des Abends steht diesmal das Thema Wertungsmethoden.
Wer macht bei der EU-Kommission eigentlich was? Das “Handbuch der Dienststellen“, war zwar bisher schon öffentlich verfügbar, wenngleich kaum bekannt. Jetzt wurde es in das Onlineverzeichnis “Who is who” der Kommission integriert. Den gesamten Beitrag lesen »
Erwartungen im Hinblick auf Termintreue und Qualität nicht erfüllt – ÖPP deutlich teurer als konventionelle Vergabe sowie mittelstandsfeindlich
Unternehmen können in verschiedenen Rollen an einem Vergabeverfahren teilnehmen: als Bietergemeinschaft oder Einzelbieter, als Nachunternehmer mit oder ohne Eignungsrelevanz, als bloßer Lieferant oder im Rahmen bloßer Eignungsleihe. Gerade weniger erfahrene Unternehmen sind sich in der konkreten Einordnung ihrer Partner oft unsicher. Keine Lösung ist es aber, die Einordnung dem Auftraggeber zu überlassen und Partner vorsichtshalber sowohl als Mitglied einer Bietergemeinschaft, als auch als Nachunternehmer zu bezeichnen, wie eine Entscheidung des OLG Hamburg (OLG Hamburg, Beschluss vom 31.03.2014, Az.: 1 Verg 4/13) zeigt.
1 Kommentar
Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren zur Überprüfung der Gasnetz-Konzessionsvergabe in Berlin eingeleitet. Zuvor hatten die GASAG Berliner Gaswerke AG und die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg eine Beschwerde eingereicht.
RA Dr. Klaus Greb wechselt von der Berliner Kanzlei Wegner Ullrich Müller-Helle zu avocado rechtsanwälte.
“Aufgrund der wiederholten Kürzungen der Verteidigungsetats und der anhaltenden Fragmentierung der europäischen Verteidigungsmärkte läuft Europa Gefahr, wirksame Verteidigungsfähigkeiten und eine wettbewerbsfähige Verteidigungsindustrie nicht mehr aufrechterhalten zu können”, so die EU-Kommission. Sie hat daher eine Roadmap für Maßnahmen zum Ausbau des Binnenmarktes für Verteidigungsgüter, zur Förderung einer wettbewerbsfähigeren Verteidigungsindustrie und von Synergien zwischen der zivilen und der militärischen Forschung vorgelegt, wozu auch die Modalitäten und Zeitpläne der Maßnahmen gehören.
Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit am 3. Juli 2014 verkündeten Urteil die Klage eines Stuttgarter Grundstückseigentümers gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen, mit der er erreichen wollte, dass das Eisenbahn-Bundesamt verpflichtet wird, seine Planfeststellungsbeschlüsse aus dem Jahr 2005 für den Bau des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs und des neuen Fildertunnels aufzuheben. Begründung: „Die Tatsachen, die der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des neuen Hauptbahnhofs zugrunde gelegen hätten, seien unverändert. Der vom Kläger benannte Gutachter bewerte sie lediglich anders als die Gutachter der Bahn.“
Auftragsvergaben im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb sind unter eng umgrenzten Voraussetzungen zulässig. Der eng auszulegende Ausnahmecharakter dieser Möglichkeit setzt eine Einzelfallabwägung voraus, die nicht dazu führt, dass der Ausnahmefall zum Regelfall wird.
Die dieser Möglichkeit innewohnende Intransparenz führt nicht selten dazu, dass Wettbewerber ein Nachprüfungsverfahren einleiten. Sei es aus grundsätzlichem Misstrauen oder um im Wege der Akteneinsicht Informationen über mögliche Fehler im Vergabeverfahren zu erhalten. Eine solche Beschwerde kann auch von Unternehmen eingereicht werden, die alleine keine erfolgreiche Bewerbung hätten abgeben können.
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) ist vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit der Durchführung der Evaluation gemäß § 17 des NTVergG beauftragt worden.