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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) bildet zusammen mit seinem Vergabeblog die reichenweitenstärkste Informationsplattform zum Vergaberecht und öffentlichen Auftragswesen. Sie bindet alle Marktbeteiligten des Public Sector, d.h. öffentliche Einkäufer, Anbieter, Vertreter der Rechtspflege und Wissenschaft als auch der Politik gleichberechtigt ein und stellt ihnen eine interaktive Kommunikations- und Informationsplattform zur Verfügung. Um unsere rechtliche wie technologische Expertise weiter zu stärken und auszubauen, freuen wir uns, folgende strategische Partner dieses leitungsstarken Netzwerks begrüßen zu dürfen:
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“Die Ursachen für die Schwäche der deutschen Verkehrsinfrastruktur liegen in unzureichender und ineffizienter Finanzierung, zu später Bürgerbeteiligung und unnötig langwierigen Planungsverfahren”, so der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und andere Verbände anlässlich der Vorstellung einer von diesen in Auftrag gegebenen Studie der Unternehmensberatung Roland Berger. Diese hat nun erstmals Lösungsvorschläge anhand von Best-Practice-Beispielen in EU-Nachbarländern vorgelegt.
Bislang wurde kaum Notiz davon genommen, dass die Bildung der neuen Bundesregierung auch Auswirkungen auf die Zuständigkeit für das Bauvergaberecht hatte: Während der Bereich Straßenbau im neustrukturierten Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verbleibt, wandert der Hoch- und übrige Tiefbau ins ebenso neu gefasste Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bauen und Reaktorsicherheit (BMUB). Fraglich ist damit auch die weitere Zukunft des bislang beim alten BMVBS angesiedelten Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA). Hier geht es zur entsprechenden Diskussion im Fachausschuss Baurecht des DVNW.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP) haben erwartungsgemäß heute, Mittwoch, den 15.01.2014, in Straßburg den neuen EU-Vergaberichtlinien mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit ist das europäische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Im Juni 2013 wurden die neuen Regeln bereits mit dem Rat der Europäischen Union, der zusammen mit dem EP die Rechtsetzung der Europäischen Union ausübt, vereinbart. Die 2011 von der EU-Kommission angestoßene Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien ist Teil eines Gesamtpakets, mit dem die öffentliche Auftragsvergabe in der Europäischen Union tiefgreifend modernisiert werden soll. Die neuen Richtlinien werden 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Veranstaltungshinweis: Auf der nächsten Sitzung der Regionalgruppe Berlin des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) am 21. Januar wird Herr Dr. Thomas Solbach, Leiter des Referats Öffentliche Aufträge im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, zu den neuen Richtlinien und deren möglicher Umsetzung in Deutschland berichten. Kostenlose Anmeldung im Mitgliederbereich des DVNW oben.
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Am 24. Dezember 2013 trat die Novelle des polnischen Gesetzes Recht des öffentlichen Vergabewesens vom 8. November 2013 (GBl. 2013, Pos. 1473, nachfolgend: „Änderungsgesetz”) in Kraft. Die Neuerungen beziehen sich auf den Schutz von Subunternehmern in öffentlichen Vergabeverfahren und werden nachfolgend kurz dargestellt.
Rechtzeitig zum Inkrafttreten des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) am 01.01.2014 hat das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eine Servicestelle eingerichtet, die über das Gesetz und über Tariftreue- und Entgeltregelungen informiert.
Das OLG Düsseldorf hatte für Aufsehen gesorgt, als es entschied, dass Nachweise ohne abschließende Liste gemäß § 9 Abs. 4 VOL/A-EG nicht wirksam gefordert sind und Bieter dann nicht wegen fehlender Nachweise ausgeschlossen werden dürfen. Doch nun scheint das OLG Düsseldorf seine Rechtsprechung zu relativieren. Zugleich zeigt es Auftraggebern mögliche Vorgehensweisen im laufenden Vergabeverfahren auf, wenn konkrete Nachweise nicht wirksam gefordert wurden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2013, Az.:Verg 10/13).
Der “Gemeinsame Runderlass Öffentliches Auftragswesen” des Landes Hessen vom 1. 11. 2007 ist vor Ablauf seiner Gültigkeit zum 31.12.2013 um ein weiteres Jahr bis einschließlich 31.12.2014 verlängert worden.
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Die Antikorruptionsorganisation Transparency International (TI) hat Ende 2013 ihren jährlichen “Korruptionswahrnehmungsindex” veröffentlicht. Er umfasst 177 Länder und Territorien. Deutschland rangiert auf Platz 12. Übrigens: Auf der nächsten Sitzung der Regionalgruppe Köln-Bonn-Koblenz des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) wird Dr. Christian Lantermann, Mitglied des Vorstands von Transparency International Deutschland e.V., zum Thema referieren.
Die EU-Kommission hat in den letzten 10 Jahren jedes selbstgesteckte Ziel zur flächendeckenden Einführung der eVergabe wieder eingerissen und um ein paar Jahre aufgeschoben. In den neuen EU-Vergaberichtlinien steht es nun schwarz auf weiß: eVergabe wird von der Kür zur Pflicht. Aber wie?
Die Bundesregierung äußerst sich in ihrer Antwort (18/170) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/93) zum Vertriebsmodell der Debeka-Versicherung mit Hilfe von Beamten. Die Debeka sieht sich als Selbsthilfeeinrichtung des öffentlichen Dienstes auf dem Gebiet der Krankenversicherung, weshalb eine Mitgliederwerbung durch Beamte ihrer Ansicht nach unbedenklich sei.
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Im Jahr 2012 betrugen die Mauteinnahmen insgesamt 4,61 Milliarden Euro. Dies geht aus dem Bericht über die Tätigkeit der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) im Jahr 2012 hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung (18/207) vorgelegt hat.
Zuweilen interessieren sich neben Unternehmen der Privatwirtschaft auch öffentliche Auftraggeber für öffentliche Aufträge. Nicht selten können sie die Leistungen ebenso wirtschaftlich wie die private Konkurrenz erbringen. Die Frage ist: Dürfen sie dies auch? Das OLG Düsseldorf hat dies aus Sicht des Vergaberechts grundsätzlich bejaht, und zwar ungeachtet der Rechtsform des Auftraggebers. Einzige Bedingung: Das nationale Recht erlaubt die Leistungserbringung.
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Für das Jahr 2012 führte das Amt für Veröffentlichungen der EU die Zahl von 398.050 Veröffentlichungen in TED auf. Am 31.12.2013 findet sich als höchste Dokument-Nummer die 443079-2013 – damit ist die Gesamtzahl aller auf TED veröffentlichten Dokumente gegenüber dem Vorjahr um mehr als 10 Prozent gestiegen.
Zuschlagskriterien lenken die Vergabeentscheidung des Auftraggebers. Es ist daher für Bieter wichtig, diese so genau wie möglich zu kennen, um ihr Angebot danach ausrichten zu können. Grundsätzlich sind Kriterien und Unterkriterien sowie deren Gewichtung daher spätestens mit Übersendung der Vergabeunterlagen mitzuteilen. Das OLG Celle hat jedoch für den wettbewerblichen Dialog einen weiteren Spielraum des Auftraggebers anerkannt (OLG Celle, Beschluss vom 16.05.2013 Az.: 13 Verg 13/12).
Sie werden es am veränderten Layout des Vergabeblogs bemerkt haben: Nun wächst zusammen, was zusammen gehört. 2007 ging der Vergabeblog online, damals noch als 1-Autoren-Blog. Inzwischen zählen 40 regelmäßige Autorinnen und Autoren dazu. 2010 erwuchs aus den über 16.000 monatlichen Lesern des Blogs – ein Vielfaches jedes anderen Mediums zum Vergaberecht und öffentlichen Auftragswesen – das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Und nun führen wir Beides zusammen.
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Österreich hat sein Recht zur öffentlichen Auftragsvergabe reformiert. Die Novellierung bewirkt eine grundsätzliche Vereinheitlichung des Verfahrensrechts sowie eine Neustrukturierung der Gerichtsbarkeit. Die gesetzlichen Änderungen treten zum 1. Januar 2014 in Kraft.
Bürger und Unternehmen können EU-Förderungen aus dem Strukturfonds künftig komplett über digitale Kanäle beantragen. Dafür sorgt E-Cohesion. Die digitale Agenda der EU verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, den gesamten Datenaustausch mit den Fördermittelempfängern künftig auch elektronisch anzubieten. Bis 2016 soll E-Cohesion umgesetzt werden. Knackpunkt war bislang das Beharren des nationalen Gesetzgebers auf der Schriftform. In Deutschland wurde diese Barriere im Bundesrecht durch das neue E-Government-Gesetz beseitigt.
Ob es um die Vergabe komplexer Bau- oder Planungsleistungen, die Vergabe von Dienstleistungen in den Bereichen Bewachung, Sicherheit oder Reinigung oder die Vergabe sonstige Leistungen im Bereich Facility Management geht – Ortsbesichtigungen von Bewerbern oder Bietern stehen inzwischen auf der Tagesordnung vieler Vergabeverfahren. Ortsbesichtigungen bergen in mehrfacher Hinsicht vergaberechtliche Fehlerquellen. Öffentliche Auftraggeber sind deshalb gut beraten, mit Vergabeverfahren befassten Mitarbeitern Hilfestellungen zur – vergaberechtskonformen – Durchführung von Vergabeverfahren zu geben. Eine instruktive und sehr hilfreiche Darstellung bietet in diesem Zusammenhang ein aktuelles Rundschreiben Nr. 02/2013 („Durchführung von Ortsbesichtigungen im Rahmen von Vergabeverfahren“) der Freie Hansestadt Bremen. Konkret bestehen für öffentliche Auftraggeber im Zusammenhang mit Ortsbesichtigungen folgende vergaberechtlichen Pflichten:
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