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Das niedersächsische OVG hat im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens entschieden, dass die durch Art. 28 Abs. 2 GG garantierte kommunale Selbstverwaltung eine energiekonzessionsvergebende Gemeinde nicht dazu berechtigt, eine Strom- und Gaskonzession an eine von ihr gegründete Netzgesellschaft zu vergeben, ohne hierbei die Ziele des § 1 EnWG in ausreichendem Maße zu berücksichtigen. (Beschluss v. 11.9.2013 – 10 ME 87/12 u. 10 ME 88/12)
Zur Absicherung von Rüstungsexporten hat die Bundesregierung vorläufige Deckungszusagen in Höhe von 1,6 Milliarden Euro gegeben. Dies geht aus einer Antwort der Regierung (17/14756) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14563) hervor.
Der Bundesrat hat in seiner 914. Sitzung am 20. September 2013 ein interessantes Thema aufgerufen: “Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verringerung der Anbieterbindung – Aufbau offener IKT-Systeme durch bessere Verwendung von Standards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.” Darin ruft die EU-Kommission die Mitgliedstaaten auf, durch einheitliche Normen und Standards die Anbieterbindung im Bereich der IKT-Ausstattung zu verringern. Der Bundesrat stimmt nur teilweise zu.
Ein Bieter, der seine allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) beifügt, ist in einem Vergabeverfahren zwingend auszuschließen – das hat sich inzwischen allgemein herumgesprochen. Die Vergabekammer des Bundes hat nun – vergaberechtlich konsequent – klargestellt, dass die Einbeziehung eigener AGB nachträglich auch nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (VK Bund, Beschluss vom 24.06.2013, AZ.: VK 3-44/13).
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Der Bundesfinanzminister hat im zweiten Quartal des Haushaltsjahres 2013 über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1,33 Milliarden Euro zugestimmt. Davon gingen allein 599 Millionen Euro an Griechenland. Dies geht aus der Unterrichtung durch die Bundesregierung (17/14801) hervor.
Die Informationstechnik in NRW soll weiter entwickelt werden. Um diesen Prozess voranzutreiben, wird in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. November ein Chief Information Officer (CIO) eingesetzt. Ministerialdirigent Hartmut Beuß wird die Aufgabe „Beauftragter der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Informationstechnik (CIO)“ wahrnehmen.
Marc Christopher Schmidt, Projektleiter XVergabe im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (Interview im Vergabeblog), wechselt im Dezember zu EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen. Dort wird er fortan das Thema eVergabe auf europäischer Ebene voranzubringen. Unseren Glückwunsch! Und zweifellos auch eine Auszeichnung für die erfolgreiche Arbeit im Beschaffungsamt.
Ein Bieter, der Fehler im Leistungsverzeichnis des Auftraggebers erkennt, darf diese für sein Angebot „ausnutzen“. Es besteht für ihn keine generelle Hinweispflicht auf Mängel im Leistungsverzeichnis, es sei denn, diese ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen. (OLG München, Beschluss vom 04.04.2013, Verg 4/13).
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Die Kosten für die Personalwerbung der Bundeswehr sind deutlich gestiegen. Vor allem seit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 haben die Streitkräfte deutlich mehr Geld für die Nachwuchsgewinnung ausgegeben. Mit einem Anstieg von 8,55 Mio im Jahr 2011 auf 20,34 Mio Euro im Jahr 2012 haben sie sich mehr als verdoppelt.
Der erste „XVergabe-Tag“ am 19. September 2013 im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) in Bonn zeigte eines ganz deutlich: XVergabe tut not – sowohl bei den Bietern als auch Vergabestellen. „XVergabe ist aus Sicht der Bieter ein absolutes Muss“, unterstrich Hans-Jürgen Niemeier, Mitglied des Aufsichtsrats der Conet Technologies AG, die Sicht der kleinen und mittelständischen Unternehmen. Er demonstrierte den rund 120 Teilnehmern, welche Hürden Unternehmen z.T. bei der eVergabe nehmen müssen, um ein Angebot elektronisch abgeben zu können (Foto v.l.n.r.: Marc-Christopher Schmidt, Projektleiter XVergabe, Dr. Birgit Settekorn, Direktorin BeschA, Ion Tudor-Trestieni, EU-Kommission, Marco Junk, BITKOM).
Der Bundesrat hat am 20.09.2013 der Siebten Änderungsverordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge in der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Fassung zugestimmt. Die vorgesehenen Veränderungen (siehe dazu den Beitrag unserer Autorin RAin Julie Wiehler) werden damit voraussichtlich im Oktober nach Veröffentlichung im BGBl in Kraft treten können. Sie finden die 7. ÄndVOVgV im Mitgliederbereich des DVNW.
Im vorliegenden Nachprüfungsverfahren (VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2013 – VK 33/2012-L) stritten die Parteien über die Frage, ob eine Messegesellschaft (hier die Düsseldorfer Messe-GmbH), die ausschließlich von anderen öffentlichen Auftraggebern gehalten wird und dem Risiko der Insolvenz unterliegt, als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) anzusehen ist. Die Vergabekammer (VK) Düsseldorf prüfte dabei lehrbuchmäßig insbesondere das Vorliegen des Merkmals der Nichtgewerblichkeit. Sie kam zu dem Schluss, dass es der Messegesellschaft an diesem Kriterium mangelte, da sie sehr wohl gewerblich tätig sei. Mithin könne sie nicht als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB qualifiziert werden.
Die Bundesregierung prüft mit Blick auf das Ende des Mautbetreibervertrages im Jahr 2015 zur Zeit die Möglichkeiten der künftigen Mauterhebung. Ziel sei es weiterhin, ein zukunftsfähiges und gleichzeitig hochverlässliches Erhebungssystem zur Verfügung zu haben.
„Reformkommission Bau von Großprojekten“ und die Interessen der Bauindustrie sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14750). Die Abgeordneten kritisieren dabei, dass die Mehrheit der 36 Kommissionsmitglieder „direkt oder indirekt“ am Bau von Großprojekten beteiligt sei. Deshalb soll die Bundesregierung unter anderem mitteilen, ob sie erwogen hat, auch Vertreter der Umweltverbände oder Personen in die Reformkommission zu berufen, die Großprojekten kritisch gegenüberstehen. Auskunft soll die Regierung auch geben, welche Verträge es mit den Mitgliedern gibt. (Quelle: Bundestag)
Seit über 20 Jahren baut der weltweit führende Personaldienstleister HAYS stabile Brücken zwischen Unternehmen, Kanzleien und Juristen. In Kooperation mit HAYS Public Services und HAYS Legal wurde ein vergaberechtlicher Stellenmarkt im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) eingerichtet. So werden dort aktuell VolljuristInnen mit dem Schwerpunkt Vergaberecht u.a. für Berlin, das Rheinland, Rheinland-Pfalz und Nürnberg in Festanstellung gesucht. Aber auch das Bayerische Landeskriminalamt sucht eine/n VergaberechtlicherIn. Informieren Sie sich im Mitgliederbereich des DVNW – kostenlos.
Die Bundesregierung sieht bei der Vergabe von Aufträgen an externe Dritte nicht die Gefahr, dass durch private Akteure maßgeblicher Einfluss auf die Erarbeitung von Gesetzen oder Verordnungen genommen wird. Die beauftragten externen Dritten seien „an den Auftragsgegenstand gebunden, der auf das Notwendige beschränkt wird“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/14647) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14370). Das Genehmigungs- und Ablaufverfahren innerhalb der Bundesverwaltung stelle zudem sicher, „dass sie keinen Einfluss auf den Inhalt von Gesetzen und Verordnungen nehmen können“. Quelle: Bundestag
Wie hoch das öffentliche Beschaffungsvolumen von Bund, Ländern und Gemeinden im Jahr ist, darüber lässt sich trefflich streiten – denn wirklich verlässliche Zahlen existieren nicht. Gründe sind überwiegend die zersplitterte deutsche Vergaberechtslandschaft und die fehlende Methodik. Lediglich für den Oberschwellenbereich – aufgrund der (noch geltenden) EU-RL 2004/17/EG und 2004/18/EG – sowie für Vergaben im Bereich Sicherheit und Verteidigung – aufgrund der EU-RL 2009/81/EG – werden bestimmte Daten erfasst und an die EU-Kommission weitergemeldet. Diesem Zustand will das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolgie (BMWi) nun abhelfen, auch, weil “valide statistische Zeitreihen über die öffentliche Auftragsvergabe zu einer besseren empirischen Fundierung politischer Entscheidungen und legislativer Maßnahmen beitragen“. Erfasst werden sollen sowohl der Unter- als auch der Oberschwellenbereich.
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Im Jahr 2008 hat die VK Brandenburg festgestellt, dass eine Umstellung der Entsorgung von Altpapier durch Bündelsammlung auf eine behältergestützte Sammlung keinen ausschreibungspflichtigen Vorgang darstellt, weil es sich um keine wesentliche Vertragsänderung handelt. Begründet worden ist dies vor allem damit, dass die hinzukommende Leistung mit dem bereits bestehenden Vertag in einem engen inhaltlichen Zusammenhang stehe. Zudem sei der Auftragnehmer bereits in Folge einer öffentlichen Ausschreibung mit der Altpapierentsorgung im Kreisgebiet befasst. Diese Leistung soll vom Aufragnehmer auch in Zukunft erbracht werden, zusätzlich durch die Entsorgung von Altpapier aus zuvor aufgestellten Altpapierbehältern (VK Brandenburg, Beschluss vom 17.06.2008 – VK 13/08).
Bei der Angebotswertung nach bekanntgegebenen Zuschlagskriterien steht dem Auftraggeber grundsätzlich ein Beurteilungsspielraum zu. Die Bewertung ist jedoch dann fehlerhaft, wenn der Auftraggeber das Fehlen von Nachweisen moniert, die in den Vergabeunterlagen nicht gefordert waren (VK Bund, Beschluss v. 12.04.2013, VK 1-15/13).
Die Nachfrage nach Umweltfreundlichkeit wird auch bei der öffentlichen ITK-Beschaffung immer wichtiger. Hier setzt ein neues Webinar an, bei dem Beschaffer geschult werden – kostenlos.