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Das Umweltbundesamt (UBA) hat hat sechs neue Schulungsskripte zur umweltfreundlichen Beschaffung veröffentlicht. Diese reichen von den Grundlagen der umweltfreundlichen Beschaffung (Script 1) über Umweltzeichen (Script 3) bis hin zu einer Analyse der Hemmnisse einer umweltfreundliche Beschaffung (Script 6). Zu finden kostenlos als Download hier.
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Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. zieht Halbjahresbilanz: Danach sei “die gute Auftragslage im Öffentlichen Bau im Juni endlich auch im Umsatz angekommen”.
Die NRW-Landesregierung will die Finanznot der Kommunen lindern. Sie plant dafür eine Art Gemeinden-Finanzausgleich – zu Lasten der Kommunen, die sparsam gewirtschaftet haben. Beitrag auf SpiegelOnline hier.
Im Jahr 2011 entschied das OLG Düsseldorf in einem Grundsatzbeschluss, dass es das Verbot ungewöhnlicher Wagnisse nach der VOL/A 2009 nicht mehr gibt. Damals ließ der Vergabesenat eine Hintertür für Ausnahmefälle offen. Diese scheint er nun zu nutzen – und verhilft dem ungewöhnlichen Wagnis in neuem Gewand zu einem zweiten Leben.
Am 01. August 2013 ist für Bundesbehörden ein neuer Rahmenvertrag für „IT-Top-Management- und IT-Strategieberatung“ abgeschlossen worden. Ein Abruf aus dem bisherigen Rahmenvertrag ist ab sofort nicht mehr möglich.
Die Auslandseinsätze der Bundeswehr haben seit 1992 mehr als 17 Milliarden Euro gekostet, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14491) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14408) mitteilte.
Ab Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bleiben einem Unternehmen gemäß § 101 b Abs. 2 GWB nur 30 Kalendertage, um eine unzulässige „de facto“-Vergabe mit einem Nachprüfungsverfahren anzugreifen und die Unwirksamkeit des Vertrags feststellen zu lassen. Danach ist ein entsprechender Antrag unzulässig. Die Frist beginnt aber grundsätzlich nicht schon bei Kenntnis allein der tatsächlichen Umstände, erforderlich ist auch eine laienhafte Wertung als Vergaberechtsverstoß. Das OLG München hat diese Anforderung der rechtlichen Wertung nun offenbar eingrenzend ausgelegt (OLG München, Beschluss vom 13.06.2013, AZ.: Verg 1/13).
Der Bund will im kommenden Jahr erheblich weniger Geld ausgeben als noch in diesem Jahr. Wie aus dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (17/14300) hervorgeht, werden im nächsten Jahr Ausgaben von 295,4 Milliarden Euro angesetzt. In diesem Jahr sollen es 310 Milliarden Euro werden. Größter Einzeletat bleibt auch im nächsten Jahr „Arbeit und Soziales“.
Angesichts knappen Wohnraums und explodierender Mieten wird derzeit in vielen deutschen Städten über Sozialwohnungsquoten zwischen 15 % und 30 % bei Neubauvorhaben diskutiert. Die Modelle variieren dabei im Einzelnen stark. Gemeinsam ist Ihnen jedoch, dass privaten Investoren im Gegenzug für die Schaffung neuer oder erweiterter Baurechte die Pflicht zum Bau oder zur Finanzierung eines bestimmten Anteils an Wohnungen für einkommensschwache Bevölkerungsschichten auferlegt werden soll. Dass dieses Thema kein spezifisch deutsches ist, zeigt eine Entscheidung des EuGH vom Mai diesen Jahres, die hier bislang v.a. unter der Überschrift „Einheimischen-Modell“ rezipiert wurde. Neben den zweifellos wichtigen Klarstellungen zu den europarechtlichen Grenzen solcher Modelle zur Bevorzugung einheimischer Eigenheimbauer, enthält das Urteil aber auch interessante Ausführungen zu der Frage, wann Auflagen zu sozialem Wohnungsbau zur Annahme eines öffentlichen Bauauftrags führen:
Das Bundesfinanzministerium hat am 14. August 2013 dem Kabinett den 24. Subventionsbericht der Bundesregierung vorgelegt. Der Bericht stellt die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen im Zeitraum von 2011 bis 2014 dar. Der Subventionsbericht wird alle zwei Jahre vorgelegt.
Die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, schreibt eine “Studie über die wirtschaftliche Effizienz und rechtliche Wirksamkeit der Nachprüfungs- und Rechtsbehelfsverfahren für öffentliche Aufträge in der EU” aus.
Nachdem die Erlasse für die Stoffpreisgleitklauseln für den Einsatz von Stahl in Bauverträgen des Bundes über 2011 nicht verlängert wurden, sind jetzt durch den Austausch des Formblattes 225 und die Einführung der Richtlinie zum Formblatt 225 des Vergabe- und Vertragshandbuches für Bauleistungen (VHB) neue Regelungen beim Abschluss längerfristiger Verträge über Bauleistungen des Bundeshochbaus zu beachten. Nähere Informationen enthält das Rundschreiben des Bundesministeriums für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 23. Juli 2013 hier. (Quelle: HK Hamburg)
Die EVB-IT Arbeitsgruppe des IT-Planungsrates des Bundes, der auch die Autorin dieses Beitrags, Frau Rechtsanwältin Keller-Stoltenhoff von der IT-Recht Kanzlei angehört, hat nach der Veröffentlichung des EVB-IT Systemvertrages, Version 2, ihre Arbeiten an dem geplanten EVB-IT Servicevertrag kurz unterbrochen und den EVB-IT Systemvertrag auf einen Mustervertrag allein für werkvertragliche Leistungen rund um Software gekürzt. Nach Abstimmung mit dem ITK-Branchenverband BITKOM konnte dieser neue Mustervertrag am 09.07.2013 veröffentlicht werden. Eine ausführliche Darstellung:
Über die Entwicklung der Anzahl der Gerichtsverfahren bei der Konzessionsvergabe für Strom- und Gasnetze will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/14438) informieren. Die Bundesregierung soll mitteilen, in wie vielen Kommunen diese Konzessionen ausgelaufen sind oder in den kommenden Jahren auslaufen werden. Weiter interessiert die Abgeordneten u.a, wie viele Verfahren gegenwärtig dazu an deutschen Gerichten anhängig sind (Quelle: Bundestag).
Die Speyerer Vergaberechtstage sind eine der wichtigsten Veranstaltungen im vielfältigen Zoo der vergaberechtlichen Fortbildung. Im Gespräch zwischen Praktikern aller mit dem öffentlichen Beschaffungswesen befassten Kreise und der Wissenschaft sollen Trends analysiert und Antworten auf praxisrelevante aktuelle Fragen des Vergaberechts gegeben werden. Zum Programm und Anmeldung.
Die öffentliche Hand soll künftig beim Einkauf von IT-Hardware soziale Nachhaltigkeitskriterien stärker beachten. Der Hightech-Verband BITKOM und das Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Innern haben sich über die Kriterien für öffentliche Ausschreibungen geeinigt. Dr. Birgit Settekorn, Direktorin des BeschA, und Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des BITKOM, präsentierten heute eine entsprechende Mustererklärung für Anbieter (Foto). Es ist die erste Branchenvereinbarung dieser Art.
Derzeit gibt es 20 offiziell anerkannte Fachanwaltschaften vom Agrar- bis zum Transportrecht, nicht jedoch für das Vergaberecht. In der Anwaltschaft des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hatte sich deshalb eine Initiative gegründet, dies zu ändern. Nun ist ein erster, wichtiger Schritt auf dem Weg dahin vollbracht.
Am 1. August trat in Schleswig-Holstein das neue Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein – TTG) in Kraft. Es ist für alle Vergabeverfahren anzuwenden, die nach diesem Datum begonnen werden.
Kann ein Hersteller den Wettbewerb beeinflussen? Dies hatte aktuell die Vergabekammer Südbayern (Beschluss v. 05.06.2013, Z3-3-3194-1-12-03/13) zu entscheiden. Die Vergabestelle verlangte in einer Ausschreibung im Bereich der Funktechnologie die Kompatibilität mit den bisher eingesetzten Produkten – und damit zwingend entsprechende lizenzrechtliche Vereinbarungen mit dem Hersteller der bereits vorhandenen Produkte, der allerdings nicht mit allen Bietern kooperieren wollte.
Mit dem „Ausmaß der Vergabe von Aufträgen der Bundesregierung an externe Dritte“ beschäftigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (17/14370). Darin erkundigen sich die Abgeordneten, welche Bedeutung die Bundesregierung für ihre Arbeit der Auftragsvergabe an externe Dritte zumisst. Auch wollen sie wissen, welche Aufträge durch die Regierung in der auslaufenden 17. Legislaturperiode an externe Dritte vergeben wurden. (Quelle: Bundestag)