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So könnte die deutsche Übersetzung des „Final report of the functioning of CPV-Codes/System“ lauten, den das Beratungsunternehmen RAMBOLL Management und der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) Ende 2012 der EU-Kommission vorgelegt haben. Die Kommission hat diesen Bericht erstaunlich schnell der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Nachfolgend werden die wesentlichen Ergebnisse vorgestellt, die der Projektleiter der Studie, Robert Kröber, auch im Rahmen der letzten Sitzung der Regionalgruppe Berlin-Brandenburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) erläuterte.
Mit Spannung erwartet hat es wohl niemand: “Das Goldende Buch zur Praxis der elektronischen Auftragsvergabe” der EU-Kommission ist da. In der von einem Beratungsunternehmen erstellten Studie werden rund 30 für die öffentliche Auftragsvergabe in der EU genutzte eVergabe-Plattformen analysiert.
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Verlangen öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach VOF außerhalb eines Planungswettbewerbs Lösungsvorschläge für die gestellte Planungsaufgabe, so steht den beteiligten Bietern unmittelbar auf Grundlage der VOF ein Vergütungsanspruch zu. Dieser Vergütungsanspruch bestimmt sich nach der HOAI. Das hat nach dem Zivilsenat des OLG Koblenz (vgl. Teil 1 und Teil 2 des Beitrags des Autors) nunmehr auch der Vergabesenat des OLG München mit Beschluss vom 20.03.2013 (Verg 5/13) festgestellt.
Die Bundesregierung will die öffentlichen, nicht bundeseigenen Schienenwege stärken. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (17/13021) vorgelegt, nach dem diese bei Ersatzinvestitionen mit Bundesmitteln gefördert werden können. So sollen zusätzliche Kapazitäten für den Schienengüterfernverkehr geschaffen und der Verkehrsnutzen der Schieneninfrastruktur der Eisenbahnen des Bundes verstärkt werden. Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme sechs Änderungsvorschläge, denen die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zustimmt. (Quelle: Deutscher Bundestag)
Nach dem Willen des europäischen Richtliniengebers soll auch der Wettbewerb um öffentliche Aufträge in den Bereichen des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung, der Energieversorgung und den Postdiensten (Sektoren) gestärkt werden. Hierzu wurde eigens die Richtlinie 2004/17/EG (Sektorenvergaberichtlinie) erlassen. Im besagten Bereich handeln sowohl „öffentliche“ als auch „private“ Auftraggeber.
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller einen Vergaberechtsverstoß, der aus den Vergabeunterlagen erkennbar ist, nicht bis zur Angebotsabgabe rügt. Die Vergabekammer Sachsen-Anhalt (Beschluss v. 27.02.2013, Az.: 2 VK LSA 41/12) hatte darüber zu entscheiden, ob sich der Antragsteller auch noch nach Ablauf der Angebotsfrist auf eine Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien berufen und dadurch die beabsichtigte Zuschlagserteilung an den Wettbewerber noch verhindern konnte.
Wir haben zwar bereits ein Team fester AutorInnen, das kann aber Verstärkung gebrauchen: Wenn Sie Interesse haben, ab und an einen Beitrag im mit Abstand meistgelesenen Medium zum öffentlichen Auftragswesen zu veröffentlichen (12-Monats-Zeitraum: 433.000 gelesene Beiträge, 130.000 verschiedene Besucher), freuen wir uns über Ihre Nachricht an info@vergabeblog.de.
Verteidigungs- oder sicherheitsrelevante Vergabeverfahren, die nach Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie 2009/81/EG, aber vor deren Umsetzung ins deutsche Recht begonnen wurden, sind europaweit auszuschreiben. Dabei ist das geltende Vergaberecht richtlinienkonform auszulegen (1. VK Bund, Beschluss vom 20.12.2012, VK 1-130/12).
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr in Koblenz schreibt einen Beratungsauftrag im Wert von 4 Mio € aus: Unterstützung bei der Vorbereitung des Herkules Folgeprojektes bestehend aus juristischer, betriebswirtschaftlicher und technischer Beratung aus einer Hand. Der Herkules-Vertrag – eines der größten IT-ÖPP-Projekte in Europa – endet 2016, weshalb eine Entscheidung über die Fortführung oder Änderung des Betriebsmodells zu treffen ist.
Auf Einladung des Bundeskartellamts fand am 10. April 2013 ein Erfahrungsaustausch von Kartellbehörden und Staatsanwälten aus ganz Deutschland über die Verfolgung von Absprachen im Zusammenhang mit öffentlichen und privaten Ausschreibungen statt. Der schon im letzten Jahr begonnene Dialog im „Netzwerk Submissionsabsprachen“ dient dazu, die Aufklärungsquote dieser Taten weiter zu erhöhen.
Es gibt öffentliche Aufträge, über die darf man sich wundern: So freut sich aktuell die Lex Lingua Gesellschaft für Rechts- und Fachsprache mbH aus Berlin über den Zuschlag auf eine Ausschreibung des Bundesministeriums der Justiz (TED 2013/S 044-069806) im Wert von 2.079717,50 EUR ohne MwSt. Gegenstand: “Die Prüfung von Gesetzentwürfen und von Entwürfen von Rechtsverordnungen der Bundesministerien auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit. Der Auftragnehmer erbringt prüfende, beratende und formulierende Leistungen […] erteilt Auskünfte zu einzelnen sprachlichen Problemen (z. B. Rechtschreibung, Grammatik, Wortwahl)“.
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Der Bundesrechnungshof hat in einer Unterrichtung weitere Prüfungsergebnisse zu seinen Bemerkungen 2012 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes vorgelegt. Dabei geht es u.a. um nach wie vor ungeklärte Fragen zur Softwaresicherheit beim neuen elektronischen Personalausweis, den Neubau der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin für 48,5 Mio. Euro ohne ausreichende Organisationsanalyse und um Zinsnachteile für den Bund bei der Auszahlung von Baukostenzuschüssen. Die Unterrichtung finden Sie unter 17/12990.
Die sechs im Bundestag vertretenen Parteien haben im Jahr 2011 Gesamteinnahmen von zusammen gut 433,5 Millionen Euro verzeichnet. Dies geht aus den als Unterrichtung durch den Bundestagspräsidenten (17/12340) vorgelegten Rechenschaftsberichten von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und CSU für 2011 hervor.
Die EU-Kommission hat Ende 2011 ihren Vorschlag für die im Rahmen der europäischen Vergaberechtsreform geplante Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe veröffentlicht (vgl. KOM (2011) 896 endgültig – 2011/0438 (COD) vom 20.12.2011). Der Vorschlag sieht in Art. 72 (vgl. auch Art. 82 des Vorschlags für die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen im Sektorenbereich und Art. 42 des Vorschlags für die Richtlinie über die Konzessionsvergabe) eine Regelung darüber vor, in welchen Fällen die Änderung eines Auftrags während der Laufzeit des Vertrages als Neuvergabe gilt und die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfordert. Diese vorgesehene Vorschrift wirft schon jetzt einige Fragen auf. So wird befürchtet, die Regelung mache so starre Vorgaben, dass eine Vielzahl von insb. Bauprojekten, bei denen Änderungen des Auftrags während der Durchführung in der Praxis besonders relevant sind, aufgrund der Pflicht zur Neuausschreibung zeit- und kostenintensiv blockiert werden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 19.12.2012 (Rs. C-159/11, „Forschungsauftrag“) die mit der Entscheidung „Stadtreinigung Hamburg“ begonnene Rechtsprechung zur Zulässigkeit der vergaberechtsfreien interkommunalen Zusammenarbeit öffentlicher Einrichtungen auf rein vertraglicher Basis bestätigt und weiter präzisiert.
Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (Foto) ist „Leuchtturmprojekt 2013 der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie“. Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung würdigt mit der Ernennung Regierungsprojekte, die Ziele und Methoden der Nachhaltigkeit umsetzen.
Durchstudiert die groß, und kleine Welt, um es am Ende gehn zu lassen, wie´s der Kommission gefällt? Nach zahlreichen Kleinen Anfragen im Bundestag, reichlich Unklarheit darüber, was die geplante EU-Konzessionsrichtlinie denn nun wirklich für die Wasserversorgung bedeutet, einer nach wie vor zustimmungswilligen Regierungskoalition trotz eines gegenteiligen Beschlusses des CDU-Bundesparteitags, will die Bundestagsfraktion Die Linke nun in einer Kleinen Anfrage (17/12970) von der Regierung wissen, ob sie die EU-Konzessionsrichtlinie im Europäischen Rat ablehnen wird – oder nicht.
Fast unbemerkt: Der Vergabesenat des Kammergerichts Berlin hatte den für den 28. März 2013 vorgesehenen Verkündungstermin im Vergaberechtsstreit S-Bahn Berlin GmbH und DB Regio AG ./. Land Berlin und Land Brandenburg aufgehoben.
unserem Autor Dr. Daniel Soudry, LL.M., zur Gründung der Sozietät SOUDRY & SOUDRY Rechtsanwälte zum 01.04.2013 und wünscht viel Erfolg!
Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen durch einen öffentlichen Auftraggeber unterfällt nicht dem GWB Vergaberecht, da es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag nach § 99 GWB handelt (BGH, Beschluss vom 23.01.2012 – Az. X ZB 5/11). Zu beachten sind allein die Vorgaben des europäischen Primärrechts. Daher ist die Abgrenzung zwischen der Dienstleistungskonzession und dem Dienstleistungsauftrag, der dem GWB Vergaberecht unterliegt, bedeutend. Sie verliert auch aufgrund ihres Ausnahmecharakters nicht an Aktualität. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Vereinbarungen zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und Unternehmen bezüglich der Sammlung und Verwertung von Alttextilien.