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Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass dies doch sicherlich bereits in unzähligen Studien beleuchtet wurde, gleichwohl: Die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, hat aktuell eine “Studie über den Zugang von KMUs zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten und die Aggregation der Nachfrage in der EU” vergeben (TED-Doc-Nr. 2013/S 017-023609). Immerhin lässt man sich die Erkenntnisse mehr als eine halbe Millionen Euro kosten.
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Um die Planungssicherheit zu erhöhen, will der Bund eigentlich auslaufende Kompensationszahlungen an die Länder auch im kommenden Jahr fortschreiben. Wie aus dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (17/12296) weiter hervorgeht, handelt es sich um rund 2,6 Milliarden Euro.
Produktspezifische Ausschreibungen sind in der Praxis verbreitet – können aber für Auftraggeber zu unerfreulichen Ergebnissen führen. Das OLG München (Beschluss vom 06.12.2012, Az.: Verg 25/12) bezieht in einer jüngeren Entscheidung eine erstaunlich bieterfreundliche Position.
Ein Gastbeitrag von Carsten Klipstein, Geschäftsführer der cosinex GmbH
Dem künftigen Standard XVergabe wird in Fachbeiträgen und den öffentlichen Diskussionen rund um die E-Vergabe eine immer größere Beachtung geschenkt. Zu der Frage, was sich hinter der XVergabe verbirgt und welche Möglichkeiten dieser neue Standard bietet, gibt es häufig noch eine Reihe von Missverständnissen. Anlässlich der in der vergangenen Woche stattgefundenen Abstimminstanz der Arbeitsgruppen möchte ich versuchen, mit diesem Beitrag aus meiner Sicht etwas Aufklärungsarbeit zu leisten.
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Beim Treffen der sog. Abstimminstanz (Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen und Veränden) des Projektes XVergabe im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 6. Februar 2013 konnte erfolgreich die Praxistauglichkeit der ersten XVergabe kompatiblen Bieterclients unter Beweis gestellt werden. Mit diesen wird es Bietern künftig möglich sein, mit nur einer Anwendung verschiedene – XVergabe kompatible – E-Vergabeplattformen nutzen zu können.
Bei der Beschaffung von Postdienstleistungen setzen öffentliche Auftraggeber – gerade im Bereich der Justizbehörden und Gebietskörperschaften – vielfach „zentrale Beschaffungsstellen“ ein, die im Auftrag der verschiedenen Auftraggeber den Postverkehr der einzelnen Poststellen zusammenfassen und in einem Vergabeverfahren zentral vergeben. Mehr als 600 – auch regional tätige – Wettbewerber der Deutschen Post AG erbringen seit dem Jahre 2008 bundesweit Postdienstleistungen und kommen damit als potentielle Bieter für die Beauftragung dieser Zustellleistungen in Betracht. Da der Postsektor der Bundesrepublik Deutschland damit erst seit wenigen Jahren für den Wettbewerb geöffnet ist und bis heute von einem „Monopolisten“ geprägt wird, kommt den vergaberechtlichen Grundlagen (auch) bei der gebündelten Beschaffung dieser Zustellleistungen besondere Bedeutung zu. (*dieser Beitrag nimmt Bezug auf den Beitrag auf vergabeblog.de von Frau Monika Prell vom 29. November 2012 und betrifft die abschließende Sachentscheidung des Vergabesenats des OLG).
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International (TI) hat ihren “Korruptionswahrnehmungsindex (CPI)” veröffentlicht. Für den CPI 2012 wurden 176 Länder nach der im öffentlichen Sektor – bei Beamten und Politikern – wahrgenommenen Korruption bewertet. Angeführt wird der CPI 2012 von Dänemark, Finnland und Neuseeland mit 90 von 100 Punkten. Deutschland findet sich auf Platz 13 (2011: Platz 14) und damit im Umfeld vergleichbarer Länder wieder. Der CPI misst die wahrgenommene Korruption bei Politikern und Beamten, je höher die Platzierung, desto integer werden Beamte und Politiker dieser Länder wahrgenommen.
Die EU-Kommission, Institut für technologische Zukunftsforschung (IPTS), Sevilla, Spanien, hat einen Auftrag zur technischen Unterstützung bei der Überarbeitung der Kriterien für das Umweltzeichen (Ecolabel) und das umweltorientierte öffentliche Beschaffungswesen (GPP) vergeben – u.a. nach Freiburg.
Ein Gastbeitrag von Simone Terbrack, M.A., und Bac.jur. Sarah Schadendorf
Die Europäische Union wolle „das Wasser privatisieren“, so lautet eine derzeit in den Medien und der deutschen Politik häufig geäußerte Befürchtung, der auch in der Europäischen Bürgerinitiative right2water Ausdruck verliehen wird. Anlass für die Proteste ist der von der EU-Kommission ausgearbeitete Entwurf für eine Dienstleistungskonzessionsrichtlinie, über den zuletzt am 24. Januar 2013 im Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments abgestimmt wurde. Tatsächlich verfolgt die EU-Kommission sowohl auf EU- als auch auf GATS-Ebene seit Jahren eine Liberalisierungsstrategie für wasserbezogene Dienstleistungen. Was genau also soll die geplante Richtlinie regeln und was würde sich an der bestehenden Rechtslage ändern?
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Am 30.01.2013 hat der Sächsische Landtag (Foto) das neue Landesvergabegesetz der CDU/FDP-Koalition beschlossen. Die bemerkenswerteste Eigenschaft neben der Verschlankung von 23 auf 11 Paragrafen und dem Wegfall der Durchführungsverordnung: Man verzichtet, so die Landesregierung, “auf den Zwang zu jeglichen sachfremden gesellschaftspolitischen, sozialen und ökologischen Auflagen.”
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Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Bundestages führt unter Beteiligung des Rechtsausschusses am 25.2.2013 im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses eine öffentliche Sachverständigen-Anhörung über den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen (Korruptionsregister-Gesetz) durch. Als Sachverständige u.a. geladen Dr. Fridhelm Marx (Interview im Vergabeblog), der als Leiter der zuständigen Unterabteilung im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) von 2000 bis 2009 maßgeblich das Vergaberecht prägte.
Ein Gastbeitrag von RA Jens Biemann, HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Bieter trifft auch bei der Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen eine Hinweispflicht auf erkennbare Rechtsverstöße im Wettbewerbsverfahren. Später können sie sich darauf nicht mehr berufen. Neben dieser auftraggeberfreundlichen Vorgabe stellt der Vergabesenat des OLG Düsseldorf erstmals seinen Standpunkt zu Rekommunalisierungsverfahren im Energiesektor und Konzessionsvergaben nach § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dar (Beschluss vom 9.01.2013 – VII-Verg 26/12).
Kaum eine Regelung war im Rahmen der letzten GWB-Reform so umstritten wie die verschärfte “Mittelstandsklausel”. Selbst die Wirtschaftsverbände waren sich nicht einig, während sich in der politischen Auseinandersetzung insbesondere die CDU/CSU-Fraktion für eine verstärkte Berücksichtigung mittelständischer Interessen stark machte. In der Praxis hat sich die Diskussion als viel Lärm um fast nichts erwiesen, die Änderung des § 97 Abs. 3 GWB dürfte für Sprachforscher interessanter sein als für KMU. Das BMWi hat (daher?) nun den Auftrag für ein Gutachten erteilt, mit dem Anwendungsfragen zum Gebot der Losaufteilung geklärt werden sollen.
Mit der „Blitzbefragung Kommunen“ unter rund 250 Finanzexperten aus Städten, Gemeinden, Landkreisen und kommunalen Spitzenverbänden ermittelt die KfW Bankengruppe regelmäßig ein aktuelles Stimmungsbild zur kommunalen Investitionstätigkeit, Kreditaufnahme und Finanzierungssituation. Danach setzt sich die kommunale Investitionsschwäche nach dem vollständigen Auslaufen der Konjunkturpakete fort. Außerdem wachse die finanzielle Kluft zwischen den Kommunen weiter.
Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat IX B, hat mit fachlicher Unterstützung der Berliner Energieagentur einen Handlungsleitfaden veröffentlicht, der auf über 40 Seiten praxistaugliche Hilfestellung zur neuen Verwaltungsvorschrift „Beschaffung und Umwelt” (VwVBU) gibt.
Am heutigen Mittwoch äußerte sich Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) den Abgeordneten im Familienausschuss des Bundestages gegenüber optimistisch, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder bis drei Jahren wie vereinbart bis zum August realisiert werden kann. Inzwischen seien die ursprünglich vom Bund bereit gestellten vier Milliarden Euro für den Kita-Ausbau zu 99 Prozent abgerufen worden.
Verlangen öffentliche Auftraggeber außerhalb eines Planungswettbewerbs Lösungsvorschläge für die gestellte Planungsaufgabe, steht den betroffenen Bietern unmittelbar auf Grundlage der Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF) ein Vergütungsanspruch zu. Der Vergütungsanspruch für die vorvertraglich erbrachten Planungsleistungen bestimmt sich dann nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Das hat das OLG Koblenz dem Grunde nach mit Urteil vom 6. Juli 2012 (8 U 45/11) als erstes Oberlandesgericht entschieden.
Dr. Tammo Diemer hat seine neue Aufgabe in der Geschäftsführung der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH am 16. Januar 2013 antreten. Er folgt dem bisherigen Geschäftsführer Herrn Dr. Carl Heinz Daube nach, der das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt. Die Finanzagentur, deren alleiniger Gesellschafter die Bundesrepublik ist, ist der zentrale Dienstleister für die Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement des Bundes. Diese Aufgaben wurden zuvor dezentral vom Bundesministerium der Finanzen, der Deutschen Bundesbank und der Bundeswertpapierverwaltung wahrgenommen. Die Finanzagentur wurde am 19.09.2000 gegründet, hat ihren Sitz in Frankfurt a.M. und beschäftigt 300 Mitarbeiter.
Zu Lande, zu Wasser, und in der Luft: Irgendwie scheint in der Hauptstadt nachhaltig der Wurm drin, wenn es um öffentliche Infrastrukturprojekte geht: Neben dem Desaster um den geplanten Flughafen Berlin Brandenburg (BER) ist nun, wieder einmal, die S-Bahn betroffen. Dieses mal allerdings nicht in Folge mangelhafter Wartung, sondern Vergabeverfahren. Das Kammergericht Berlin entschied vergangenen Donnerstag, Fragen des laufenden Vergabenachprüfungsverfahrens der S-Bahn Ausschreibung dem EuGH vorzulegen. Der Vorsitzende Richter am KG wird mit der Befürchtung zitiert, “dass es eine Generation von Schulkindern gibt, für die die Ringbahn nicht existiert“.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat ein Gutachten zur “Bedeutung der Verordnung PR Nr. 30-53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen” ausgeschrieben. Es soll eine Standortbestimmung der PreisVO unter Betrachtung von Notwendigkeit, Sinn und Zweck hoheitlicher preisrechtlicher Vorgaben für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge erfolgen. Vielleicht der Aufschlag zur Reform des Preisrechts? Laut Bekanntmachung heißt es zur Begründung der Wahl des beschleunigten Verhandlungsverfahren: “Kurzfristiger Beratungs- und Handlungsbedarf”. Die Ausschreibung ist auch Thema im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW).