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Die öffentlichen Verwaltungen in Deutschland investieren verstärkt in “Mobile Government”, also Nutzung von Verwaltungsleistungen sowie Abruf von Informationen über hierfür geeigente, internetfähige Mobiltelefone, sog. Smartphones. 42 Prozent haben bereits Vorhaben für die Entwicklung von Smartphone-Anwendungen angestoßen. Hauptziele sind eine Steigerung der Servicequalität und mehr Effizienz im Verwaltungsbetrieb.
Die FAZ spricht anläßlich der erneut verschobenen Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg (BER) von einem „Debakel“. Ursprünglich sollte dieser am 3. Juni eröffnet werden, aktueller Termin ist Oktober 2013 – frühestens. Gesellschafter der Flughafengesellschaft sind die Länder Berlin und Brandenburg sowie mit 26 % der Bund. Daher will die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/10339) mit dem Titel „Aufklärung der Verantwortlichkeiten und Kostenrisiken durch die verschobene Eröffnung des Berliner Flughafens“ von der Bundesregierung wissen, welche Kosten noch auf den Steuerzahler zukommen.
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Im Rahmen einer EU- weiten Vergabe zu Beratungsleistungen für ein Landesdatennetz in Sachsen-Anhalt hat das OLG Naumburg (Beschluss v. 12.04.2012 – 2 Verg 1/12) neben der Erläuterung des Ablaufs und der Struktur eines Verhandlungsverfahrens auch zu anderen spannenden Themen Stellung genommen: zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Eignungsanforderungen (Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Bieter) bei den Zuschlagskriterien berücksichtigt werden können und ob die Abgabe von zwei Hauptangeboten grundsätzlich bei der VOL/A möglich ist.
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Das „Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW)“ vom 10.1.2012 verfolgt als ein wichtiges Kernziel die Förderung und Unterstützung einer sozialverträglichen öffentlichen Auftragsvergabe in Nordrhein-Westfalen (§ 1 TVgG-NRW). § 19 TVgG-NRW regelt deshalb speziell die Frauen- und Familienförderung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Vorschrift ist allerdings erst dann zu vollziehen, wenn das Land Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Rechtsverordnung erlässt (vgl. Ziffer 2.6 Gemeinsamer Runderlass vom 17.4.2012 – Az.: II B 2 – 81 – 00/2-2). Eine solche Durchführungs- bzw. Ausführungsverordnung zum TVgG-NRW soll noch im Herbst diesen Jahres in Kraft treten. Hiervon unberührt bleibt im Übrigen das geltende Gleichstellungsrecht.
Unerwarteter Geldsegen? Nach dem VG Halle entschied nun auch das VG Frankfurt (Urteil v. 20.08.12 – 9 K 1175/11.F), dass die übliche Besoldung nach Lebensalter bei Landesbeamten und Kommunalbeamten altersdiskriminierend und damit europarechtswidrig ist. Folge: Jüngere Beamte und Richter können mit zum Teil deutlichen Gehaltszuwächsen rechnen, die Spanne reicht in den konkreten Fällen von ca. 2.500 bis 23.000 EUR pro Jahr. Die Kläger waren Richterinnen und Richter sowie Beamte im hessischen Landesdienst.
So mancher Vergaberechtsverstoß des öffentlichen Auftraggebers zeigt sich erst nachdem ein Nachprüfungsverfahren bereits eingeleitet wurde. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob auch noch im Nachprüfungsverfahren selbst gerügt werden muss. Mit dieser Thematik und der Pflicht zur Rüge im Unterschwellenbereich beschäftigt sich der dritte und letzte Teil des Beitrags zur aktuellen Rechtsprechung.
Eigentlich ein Thema im Strafprozess – das Gefangenendilemma. Dabei machen sich die Behörden bei der Vernehmung von Beschuldigten eine Konfliktsituation zunutze, um die Gefangenen gegenseitig auszuspielen. Was hat das nun mit Vergabeverfahren zu tun? Viel, wie das nachfolgende Beispiel aus der jüngsten Ausschreibungspraxis zeigt. Allerdings mit einem Unterschied: Im Strafprozess haben sich die Beschuldigten durch ihr eigenes – strafbares – Verhalten in die Situation gebracht, in der geschilderten Ausschreibung wurde den Bietern das Prozedere durch die Vergabestelle vorgegeben.
Das Europäische Vergaberecht hat das Sozialrecht erreicht. Seine Anwendbarkeit erstreckt sich inzwischen auf die Vergabe von sozialen Arbeitsmarktdienstleistungen gemäß SGB III (Maßnahmen der Berufsförderung oder der Eingliederungshilfe einschließlich der in Werkstätten für behinderte Menschen), die Altenpflege, die Schuldnerberatung, die Beschaffung von Heil- und Hilfsmitteln, den Abschluss von Arzneimittel-Rabattverträgen und die Beauftragung von Rettungsdienstleistungen (siehe hierzu die Serie „Rettungsdienstleistungen“ im Vergabeblog), um nur die wichtigsten zu nennen.
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Der Bund will im kommenden Jahr 302,2 Milliarden Euro ausgeben. Das sind 10,5 Milliarden Euro weniger als in diesem Jahr (2012: 312,7 Milliarden Euro). Das geht aus dem Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2013 (17/10200) hervor. Die Nettoneuverschuldung soll im kommenden 18,8 Milliarden Euro betragen. In diesem Jahr sind dafür 32,1 Milliarden Euro vorgesehen. Der drittgrößte Etatposten wird dem Bundesministerium der Verteidigung zuteil, dessen Etat erhöht werden soll. Verabschiedet werden soll der Haushalt 2013 in der Woche vom 19. bis 23. November.
Zu den grundlegenden Weichenstellungen bei der Konzeption eines Vergabeverfahrens gehört die Bestimmung der Zuschlagskriterien. Auftraggeber formulieren dabei die aus ihrer Sicht wesentlichen Gesichtspunkte für die Bewertung der Angebote. Die Frage, wie weit hier ihr Bestimmungsrecht reicht, liegt nahe. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die bestehende Rechtsprechung um weitere Aspekte ergänzt, die es aus dem Wirtschaftlichkeitsprinzip ableitet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Mai 2012, Az.: VII Verg 3/12).
70 Prozent der deutschen Behörden sprechen sich für eine aktive Mitarbeit der Bürger in ihrem Verwaltungsbereich aus. Klassische Beispiele sind die ehrenamtliche Mitarbeit bei der Kinderbetreuung, der Nachbarschaftshilfe oder der Altenpflege. Um neue Formen der Bürgermitarbeit auch erschließen zu können, setzt die öffentliche Verwaltung auf den Ausbau von E-Government-, Open-Government- und Social-Media-Angeboten. So das Ergebnisse der Studie „Branchenkompass 2012 Public Services“ von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.
Im ersten Teil dieser Serie wurden aktuelle Entscheidungen zur Rechtzeitigkeit der Rüge, insbesondere zur Thematik der Kenntnis vom Vergaberechtsverstoß und dem rechtzeitigen Zugang der Rüge, vorgestellt. Der zweite Teil der Rechtsprechungsübersicht befasst sich mit den inhaltlichen Anforderungen an ein Rügeschreiben sowie den Besonderheiten von anwaltlichen Rügeschreiben.
Papier ist bekanntlich gedulig. Vielleicht gerade deshalb will die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen es nun schwarz auf weiß wissen, wie es die Bundesregierung mit der Papierbeschaffung hält. In einer Kleinen Anfrage (17/10243) erkundigt sie sich nach den Beschaffungsmengen und dem Einsatz von Recyclingpapier in den Jahren 2010 und 2011 in Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sowie beim Bundespresseamt sowie den Möglichkeiten, den Papierverbrauch weiter zu senken. Auch durch Verhaltensänderungen bei den MitarbeiterInnen.
Öffentliche Auftraggeber dürfen bei IT-Vergaben von einer Fachlosaufteilung absehen, wenn sie hiermit Kosten einsparen und Kompatibilitätsprobleme vermeiden können. Dies hat der Vergabesenat des OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 25.04.2012 (VII-Verg 100/11) entschieden. Die Abgrenzung zum typischen Mehraufwand einer Losvergabe, der eine Gesamtvergabe gerade nicht rechtfertigt, ist entscheidend.
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Ein Gastbeitrag von Dr. Stephan Götze, HFK Rechtsanwälte, Berlin
Das BMVBS hat im Bundesanzeiger vom Freitag, 13. Juli 2012 (BAnz AT 13.07.2012 B3) die Bekanntmachung zur Änderung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) – Ausgabe 2012 – veröffentlicht. Die VOB/B 2012 tritt damit an die Stelle der VOB/B 2009 (zuletzt geändert durch Berichtigung vom 19.02.2010, BAnz. S. 940). Zugleich kündigte das BMVBS an, eine Gesamtausgabe der VOB 2012 mit den Teilen A, B und C voraussichtlich im Oktober 2012 herauszugeben.
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Mit Bekanntmachung der geltenden EU-Schwellenwerte für Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung im Bundesanzeiger wurde am 2. August die EU-Richtlinie 2009/81/EG vollständig in Deutschland umgesetzt. Damit wurde der Rechtsrahmen in diesem Bereich wesentlich neu gestaltet. Zudem hat die Bundeswehr eine umfangreiche Reorganisation auf den Weg gebracht, die auch die Beschaffungsorganisation betrifft. Dem trägt das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) mit einem eigenen Fachauschuss Rechnung.
Die Kommunen in Deutschland kalkulieren auch in den kommenden drei Jahren mit spitzem Bleistift. Für 83 Prozent der Verwaltungen bleibt die Sanierung der Haushalte die Top-Herausforderung bis 2014. Das sind die Ergebnisse der Studie „Branchenkompass 2012 Public Services“ von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.
Nach Rechtsprechung des BGH fällt die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen (DLK) an sich nicht in den Anwendungsbereich des 4. Teils des GWB. Folge hiervon ist, dass für die Vergabe von DLKen nicht der Rechtsweg zu Vergabekammer und Vergabesenat besteht. Nach Auffassung des OLG Düsseldorf soll jedoch anderes für den Fall gelten, wenn die Vergabe von Aufträgen nur als öffentlicher Auftrag erfolgen darf und der öffentliche Auftraggeber stattdessen rechtwidriger Weise einen anderen Auftragstyp, nämlich eine DLK wählt. Es ist vergleichbar wie bei De-facto-Vergaben auch in einem derartigen Fall Aufgabe der Vergabenachprüfungsinstanzen, die Einhaltung des Vergaberechts durchzusetzen. Soweit demnach die Vergabe eines Auftrags nur als ein dem Vergaberecht unterliegender Dienstleistungsauftrag und nicht als DLK vergeben werden kann, sind die Vergabenachprüfungsinstanzen zuständig. Insofern hat das OLG Düsseldorf den Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen für zulässig erklärt, jedoch die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen.
Der Aufbau und die Inbetriebnahme des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Digitalfunk BOS) sind weit vorangeschritten. Derzeit seien bundesweit mehr als 68 Prozent der Basisstationen des installiert und mehr als 45 Prozent in das Netz integriert, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (17/10066) auf eine Kleine Anfrage (17/9877) der Fraktion Die Linke. Die Teilnehmerzahl nehme monatlich weiter zu, Ende Mai 2012 habe sie bei 182.920 gelegen.
Die Vergabekammern und Vergabesenate der OLGs beschäftigen sich immer wieder mit der Thematik der Rüge. So manches Nachprüfungsverfahren scheiterte bereits an einer Verletzung dieser Bieterobliegenheit. Auch in der jüngeren Vergangenheit sind wieder praxisrelevante Entscheidungen zu diesem vergaberechtlichen Dauerthema ergangen. Diese behandeln dabei das gesamte Spektrum der einschlägigen Rechtsprobleme; von der Frage nach der Rechtzeitigkeit einer Rüge, über die inhaltlichen Anforderungen an ein Rügeschreiben, bis hin zur Rügeverpflichtung im bereits eingeleiteten Nachprüfungsverfahren bzw. unterhalb der Schwellenwerte. Ferner ist eine interessante Entscheidung zu den Anforderungen an ein anwaltliches Rügeschreiben, insbesondere zum Nachweis der anwaltlichen Bevollmächtigung, ergangen. In einer kleinen Serie unseres Autors Dr. Christian Wagner wollen wir Ihnen dies komprimiert vermitteln.