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Am 25.5.2012 beschloss der Bundestag eine Reform der Organspenderegelung, am 15. Juni stimmte der Bundesrat zu: Künftig sollen mit der sog. Entscheidungsregelung alle Krankenversicherten ab 16 Jahren regelmäßig befragt werden, ob sie zur Organspende bereit sind. Nun rollt die Umsetzung an: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln schreibt einen Auftrag (TED-Doc Nr. 2012/S 141-235811) zum Druck von 28 Millionen Organspendeausweisen aus, optional abrufbar sind weitere 32 Millionen Ausweise.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat eine FAQ-Liste (“Frequently Asked Questions” = “häufig gestellte Fragen”) zum neuen Tariftreue- und Vergabegesetz NRW herausgegeben. Sie weist dabei ausdrücklich darauf hin, dass diese keinen Anspruch auf Gerichtsfestigkeit erhebt, sondern die Auffassung der Landesregierung wiedergibt. Vom Anwendungsbereich über Mindestlohn, soziale Kriterien, Umweltschutz bis zur Frauenförderung wir alles erläutert, was das Beschafferherz höher schlagen lässt bzw. zum Infarkt bringt. Abrufbar als PDF unter diesem Link. Beachten Sie dazu auch den Beitrag unseres Autors Dr. Roderic Ortner und die Diskussionen im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW).
Am 1. August findet die bereits siebte Sitzung der Regionalgruppe Hamburg, am 7. August die zweite Sitzung der Regionalgruppe Berlin des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. Hier wird u.a. Anja Theurer, Sprecherin der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen, zum Thema “Landesvergabegesetze – ein Bericht aus der Praxis der Auftragsberatungsstelle Brandenburg” referieren. In Hamburg wird u.a. Dr. Klaus Willenbruch, Herausgeber des bekannten Kompaktkommentars, über aktuelle Entwicklungen referieren. Teilnahme kostenlos, Anmeldung im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW).
Öffentliche IT-Großprojekte genießen bekanntlich nicht den besten Ruf: Ob Toll Collect, ELENA oder die elektronische Gesundheitskarte – selten lief es so, wie es die Planer ersonnen hatten. Dabei beschränkt sich die bedenkliche Liste keinesfalls auf Projekte des Bundes, wie das Beispiel der verpatzten Einführung der elektronischen Akte in Berlin zeigt. Dass offenbar mehr dran ist, als nur der schlechte Ruf, zeigt sich am aktuellen Studienprogramm der Universität Bayreuth. Im Angebot für das WS 2012/2013: „Misserfolge von IT-Großprojekten der öffentlichen Verwaltung”.
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Die EU-Kommission hatte bereits in ihren Aktionsplänen für eProcurement angekündigt, dass sie selbst für Ausschreibungen der Europäischen Institutionen einen Schritt in Richtung eVergabe vorangehen will, um Mitgliedsstaaten anzuregen, ähnlich zu verfahren. Und tatsächlich hat die Kommission, bislang ohne offizielle Ankündigung, auf einer neuen Webseite ein Registrierungsformular für einen neuen, eigenen eVergabe-Dienst geschaltet.
Die Subventionen des Bundes sind seit 2009 um rund sechs Milliarden Euro gesunken und unterschreiten in diesem Jahr mit einem Volumen von 22,6 Milliarden Euro das Vorkrisenniveau. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/10005) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9819) mit. Die Relation zwischen Subventionsvolumen und Bruttoinlandsprodukt sinke in diesem Jahr auf 0,8 Prozent und bewege sich damit auf historisch niedrigem Niveau.
Die Entscheidung des BGH vom 03.04.2012, Az.: X ZR 130/10 ist ein Beispiel dafür, wie sich auch im Vergaberecht der Fokus der Aufmerksamkeit über die Jahre hinweg deutlich verschiebt. Vor knapp 10 Jahren hatte der BGH mit der Entscheidung vom 18.02.2003, X ZR 43/02, eine Zeit der sehr strikten und formalistischen Handhabung in Vergabeverfahren eingeläutet, als er entschieden hat, dass grundsätzlich jede fehlende Erklärung oder jeder fehlende Nachweis im Angebot eines Bieters ohne Möglichkeit für den Auftraggeber zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe zwingend zum Ausschluss des Angebots führen muss.
Die Mitglieder des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) wissen es schon länger: Nachdem gestern die Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VS-VgV) und die geänderte VgV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden, treten heute, am 19. Juli, die neuen Regelungen in Kraft. Mit der Änderung der VgV in § 6 Abs. 1 VgV tritt zudem der geänderte Abschnitt 2 der VOB/A (VOB/A-EG) in Kraft.
Fragen der Losvergabe rücken in der jüngsten Vergangenheit verstärkt in den Fokus der Nachprüfungsinstanzen. So haben etwa der nordrhein-westfälische (11.1.2012 – VII-Verg 52/11) und der rheinland-pfälzische Vergabesenat (4.4.2012 – 1 Verg 2/11; dazu auch Noch, Vergabeblog vom 29.4.2012) entschieden, dass im Rahmen der Vergabe von Gebäudereinigungsdienstleistungen die Glasreinigung per se ein eigenständiges Fachlos sei. Die beiden Rechtsstreitigkeiten verdeutlichen exemplarisch den Konflikt zwischen dem Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers auf der einen Seite und dem Mittelstandsschutz auf der anderen Seite. Die von den beiden Oberlandesgerichten vorgenommene einseitige Präferierung mittelständischer Interessen zu Lasten des Bestimmungsrechts der öffentlichen Auftraggeber kann allerdings nicht überzeugen.
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81 Prozent der Entscheider in öffentlichen Verwaltungen stellen sich auf massive Engpässe bei der Personalbesetzung ein. Die Verwaltungen nennen den Demographie-Effekt als Top-Herausforderung. Insbesondere in den Landesbehörden sind fehlende Fachkräfte ein Problem. Das sind die Ergebnisse der Studie „Branchenkompass 2012 Public Services“ von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.
Im Jahr 2008 hat das Öko-Institut im Auftrag des Umweltbundesamtes zusammen mit Dr. Angela Dageförde, Kanzlei Prof. Versteyl Rechtsanwälte, in einem Rechtsgutachten die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht untersucht. Die zweite Stufe der Vergaberechtsreform war gerade abgeschlossen. Seit dem 11. Juni 2010 ist nunmehr die dritte Stufe der Vergaberechtsreform beendet. Ziel der nun vorliegenden Aktualisierung des Rechtsgutachtens aus dem Jahr 2008 ist es, die wesentlichen Änderungen in Bezug auf eine umweltfreundliche Beschaffung aufzuzeigen. Die Untersuchung ist beim Umweltbundesamt kostenlos als PDF abrufbar hier.
„Mehr Berücksichtigung von Qualität bei der Vergabe von Dienstleistungen“ – so lautet der Titel eines Antrages der Bundestagsfraktionen CDU/CSU und FDP vom 26.06.2012 an den Bundestag. Konkret fordern die Fraktionen darin eine Aufweichung der strikten Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien bei Vergaben im Dienstleistungssektor mit dem Ziel, Eignungskriterien auch in der inhaltlichen Wertung der Angebote berücksichtigen zu können.
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Lässt ein Auftraggeber im Verhandlungsverfahren die Optimierung ursprünglicher Angebote zu, müssen sich die Bieter entscheiden. Sie können sich bei Änderungen an ihrem Angebot nur dann auf den ursprünglichen Inhalt berufen, wenn sie dies innerhalb der Optimierungsfrist ausdrücklich klarstellen, so das OLG Brandenburg in seinem Beschluss vom 16.02.2012 (Verg W 1/12). Daneben gibt das Gericht weitere Hinweise zur Unzulässigkeit von Rügen und zur Zulässigkeit einer Bietergemeinschaft. Im Fall des OLG Brandenburg standen Entsorgungsleistungen für den neuen Flughafen Berlin Brandenburg im Streit.
Ein Gastbeitrag von RA Dr. Angela Dageförde
Dem öffentlichen Auftraggeber steht das Bestimmungsrecht zu, ob und welchen Gegenstand er wie beschaffen will. Solange er dabei die Grenzen beachtet und nicht – offen oder versteckt – ein bestimmtes Produkt bevorzugt (und andere Anbieter diskriminiert), ist er bei dieser Bestimmung im Grundsatz frei. Der Auftraggeber muss im Vorfeld seiner Ausschreibung auch grundsätzlich keine Markterforschung oder Markterkundung vornehmen, ob eine andere als die von ihm gewählte Lösung möglich ist. Dies hat der OLG Düsseldorf kürzlich in dem von einem pharmazeutischen Hersteller gegen die Einkaufsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen eines Bundeslandes angestrengten Nachprüfungsverfahren klargestellt (Beschluss vom 27.6.2012 – VII Verg 7/12).
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Der Bundesrat hat am 6. Juli erwartungsgemäß der sechsten Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung (VgV) sowie dem Verordnungsentwurf der neuen VSVgV (Vergabeverordnung für die Bereich Verteidigung und Sicherheit) ohne Änderungen zugestimmt.
Am 19.07.2012 findet die konstituierende Sitzung der Regionalgruppe Köln-Bonn-Koblenz des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) in Koblenz statt. Hans-Peter Müller vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wird zum “Spannungsverhältnis von Vergabe- und Preisrecht” vortragen, RA Oliver Weihrauch, Caspers Mock Anwälte, zum Vergabe- und Tariftreuegesetz NRW. Die Gruppe zählt bereits rund 100 Mitglieder. Teilnahme kostenlos. Anmeldung im Mitgliederbereich des DVNW.
Am 26. Juni fanden sich in den Räumlichkeiten des EU-Parlaments unter dem Motto „Konferenz zum elektronischen Vergabeverfahren – Herausforderung und Chance”, rund 350 Teilnehmer aus ganz Europa ein. Es wurden Erfolgsmethoden aus vielen EU-Mitgliedsstaaten sowie Korea vorgestellt. Marc-Christopher Schmidt (Interview im Vergabeblog) vom Beschaffungsamt des BMI hielt eine Präsentation zum Thema eVergabe auf Bundesebene und stellte das Projekt XVergabe vor, bei dem das BeschA die Projektleitung inne hat – erstmals in einer funktionierenden Live-Demonstration. Auf der Konferenz wurde auch klar: Angesichts EU-weit über 300 verschiedener eVergabe-Clients muss dringend eine Lösung für die Bieter gefunden werden.
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Die E-Government-Angebote der öffentlichen Verwaltungen sollen besser werden und weniger kosten. Um diese Ziele zu erreichen, setzen 90 Prozent der Entscheider verstärkt auf Expertise privater Unternehmen. Geplant sind bevorzugt Projektpartnerschaften sowie der Einkauf technischer Dienstleistungen von externen IT-Spezialisten. Das sind die Ergebnisse der Umfrage „Branchenkompass 2012 Public Services“ von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.
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In der letzten Sitzung vor der Sommerpause, am 06.07.2012, entscheidet der Bundesrat über die Änderung zu § 6 VgV (Vergabeverordnung) und über den Verordnungsentwurf der neuen VSVgV (Vergabeverordnung für die Bereich Verteidigung und Sicherheit).
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