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Man hatte den Eindruck, die Mahnungen der Brüsseler Wettbewerbshüter gegen die besonders in Deutschland immer wieder beliebte Vergabe von Abfallentsorgungsaufträgen ohne öffentliche Ausschreibung seien verstummt. Vielleicht gab es aber auch keinen Anlass mehr dazu. Aber nun: Die EU-Kommission fordert von Deutschland die Neuausschreibung eines Abfallbeseitigungsauftrags in Sachsen-Anhalt. Grund ist ein Eigentümerwechsel beim auftragnehmenden Abfallentsorgungsunternehmen.
Nach so vielen Meldungen zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung möchten wir Sie noch einmal auf unsere Veranstaltung “Der schöne Schein der Nachhaltigkeit” am 15.11. in Bonn in Kooperation mit dem Beschaffungsamt des BMI hinweisen. Auf der bislang umfassendsten Veranstaltung zum Themenkomplex erläutern Experten aus Verwaltung und Wirtschaft Möglichkeiten und Grenzen eines nachhaltigen öffentlichen Einkaufs. Praxisbeispiele verdeutlichen, wie dieser bereits erfolgreich umgesetzt wird – aber auch, wo man sich besser nicht dem schönen Schein der Nachhaltigkeit hingibt.
Hier geht es zum ausführlichen Programm und zur Anmeldung
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Alle Bundesministerien und die meisten Bundesbehörden versenden zukünftig Pakete nur noch CO2–neutral mit dem “GOGREEN-Service” von Deutsche Post DHL. Das Beschaffungsamt des BMI, das im Auftrag des Bundesverwaltungsamtes den Rahmenvertrag abgeschlossen hatte, stellte ihn nun entsprechend um.
Was man nicht alles in TED findet: So aktuell eine Bekanntmachung (TED Dokumenten-Nr. 2011/S 183-298456 vom 23.09.2011) über die Auftragsvergabe der EU-Kommission, JRC — Institut für technologische Zukunftsforschung (IPTS), über “Technische Hilfe bei der Entwicklung oder Überarbeitung der Kriterien für das Umweltzeichen (Ecolabel) und zur umweltgerechten öffentlichen Beschaffung”.
Das Ökoinstitut e.V. in Freiburg hat im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) eine Übersicht der verschiedenen Regelungen der Bundeländer zur umweltfreundlichen Beschaffung erarbeitet. Danach seien bislang nur einige Bundesländer der Aufforderung des Bundes gefolgt, den Einkauf energieintensiver Produkte und Dienstleistungen oder von Holzprodukten an verbindliche Nachhaltigkeitskriterien zu knüpfen. Zu den Vorreitern beim ökologischen Einkauf zählen demnach Berlin, Bremen und Hamburg.
In diesem letzten Teil der Serie geht es um die Wertung von Nebenangeboten. Auch bei Nebenangeboten ist das regelmäßig die „heißeste“ Phase im Vergabeverfahren und – wen wundert’s – auch hier kann man einiges richtig bzw. falsch machen. Besonders eine Untiefe gilt es zu beachten, nämlich die Frage, ob eine Gleichwertigkeitsprüfung von Nebenangeboten bei Oberschwellenvergaben europarechtlich überhaupt noch zulässig ist, dazu unten 2. b) (2).
Aber nun der Reihe nach (die bei der Wertung auch beachtet werden sollte):
Von Brigitte Käser (AOK Niedersachsen)
Das BKK-Gemeinschaftsunternehmen Spectrum K plant die nächste Ausschreibung zu Rabattverträgen. Die dritte Runde soll mehr als 60 Wirkstoffe betreffen, die Ausschreibung soll vermutlich im Dezember veröffentlicht werden. Spectrum K wird – wie bei den vorherigen Ausschreibungen – mehrere Partner unter Vertrag nehmen, voraussichtlich ein Modell mit drei Herstellern pro Wirkstoff. Zur Erinnerung: Die VK Bund (VK 2-33/09; VK 1-107/09; VK 3-145/09) hatte ursprünglich das „Drei-Partner-Modell“ mit unterschiedlichen Begründungen wegen unabsehbarer Kalkulationsschwierigkeiten verworfen…Gesamten Beitrag von Brigitte Käser (AOK Niedersachsen) im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) lesen – nur für Mitglieder des DVNW, kostenlose Mitgliedschaft hier beantragen.
Ein Gastbeitrag von RA Oliver Lowin, BITKOM
Es war die 7. Fachtagung IT-Beschaffung am 14. und 15. September – aber keine verflixtes 7. Jahr für diese (fast schon) Traditionsveranstaltung in Berlin: Über 500 Teilnehmer aus dem ganzen Bundesgebiet und unterschiedlichsten Verwaltungsstellen waren der Einladung nach Berlin gefolgt und wurden vom vielfältigen und anspruchsvollen Programm nicht enttäuscht (Foto: Infora).
Wir möchten Sie recht herzlich einladen zur – vielleicht umfassendsten –Tagung zum Thema nachhaltige öffentliche Beschaffung am 15. November in Bonn. Die ganztägige Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern statt:
„Der schöne Schein der Nachhaltigkeit“
15. November 2011, Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, Bonn
§ 26 SektVO, § 97 Abs. 2 GWB
In der Sektorenverordnung finden sich keine Regelungen dazu, wie und mit welcher Konsequenz eine formale Prüfung der Angebote vorzunehmen ist. § 26 SektVO bestimmt lediglich allgemein, dass die Angebote geprüft und gewertet werden, bevor der Zuschlag erteilt wird. Die VK Köln musste sich mit der Frage beschäftigen, ob die Abänderung der Vergabeunterlagen einen zwingenden Ausschlussgrund darstellt, auch wenn hierzu in den Vergabeunterlagen keine Vorgaben enthalten sind.
Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/81/EG für Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung in nationales Recht sind Änderungen des GWB erforderlich, zudem wird es eine “Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit” geben. Beide sollen am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 23. September mit dem “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit” befasst. Seine Stellungnahme finden Sie hier. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung hier.
Einmal Microsoft, immer Microsoft? Die Verpflichtung zur produktneutralen Beschaffung ergibt sich aus dem europarechtlichen Diskriminierungsverbot gemäß dem Rahmenwerk der Direktive 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993. Nach Informationen der Zeitschrift ComputerWeekly soll man es in Brüssel selbst allerdings damit nicht so genau genommen haben: Die EU-Kommission höchstselbst habe seit – eben – 1993 diverse Male Software-Lizenzen von Microsoft beschafft, ohne auch nur ein einziges Mal mögliche Alternativprodukte anderer Hersteller ausgeschrieben zu haben.
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Kommunen, die ihre kommunalen Entsorgungsunternehmen ohne Ausschreibung mit dem Erfassen „stoffgleicher Nichtverpackungen“ beauftragen wollen, müssen die vergaberechtliche Zulässigkeit genau prüfen. Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 28.07.2011 (VII-Verg 20/11) einen strengen Maßstab angelegt. Zugleich liefert das Gericht wichtige allgemeine Hinweise zu Inhouse-Geschäften und zur nachträglichen Vertragsänderung.
Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist das für den Sitz der Vergabekammern des Bundes zuständige Beschwerdegericht (§ 116 Abs. 1, 3 GWB). Marco Junk (Vergabeblog) sprach mit Heinz-Peter Dicks, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, Vorsitzender des Vergabesenats und des 2. Kartellsenats des OLG Düsseldorf, über Anspruch und Wirklichkeit des Vergaberechts, über aktuelle rechtliche Streitfragen und die Notwendigkeit von Vereinfachungen.
Vor kurzem hatte die EU-Kommission mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 die neuen Standardformulare für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen von unter die Richtlinie 2009/81/EG fallenden verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Aufträgen eingeführt. Nun sind sowohl auf der SIMAP-Website als auch im Meldesystem eNotices (für auschreibende Stellen) alle neuen 19 Formulare einzeln online abrufbar.
Sofern uns eine erste, unter die Verteidigungsrichtlinie fallende Veröffentlichung bekannt wird, werden wir darüber berichten.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) spricht sich für eine neue, gesetzlich verankerte Möglichkeit zur Direktvergabe von Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Leistungen aus. Grund: Da „von einem echten Wettbewerb kaum die Rede sein kann…müsse Bundeswirtschaftsminister Dr. Rösler seine bisherige ideologische Haltung zur Direktvergabe aufgeben“, so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.
§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB, § 3 Abs. 4 lit. a) EG VOL/A
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb sind etwas Besonderes: anders als in „strengen“ Verfahren macht der öffentliche Auftraggeber hier die Einzelheiten des Verfahrens – insbesondere die Angebotsfrist – nicht europaweit bekannt sondern fragt die Angebote direkt ab. Trotzdem besteht hier kein vergaberechtsfreier Raum – das gilt auch für die Rüge von Mängeln, die schon in den Angebotsunterlagen erkennbar sind. Das OLG Naumburg hat in einer lesenswerten Entscheidung (OLG Naumburg, Beschluss vom 18.08.2011, AZ: 2 Verg 3/11) wichtige Einzelheiten geklärt.
Mehr als 3.000 Strom- und Gaskonzessionsverträge laufen in den nächsten Jahren aus und erfordern deren Neuvergabe; denn länger als 20 Jahre dürfen solche Verträge nicht abgeschlossen werden. Für die Marktteilnehmer stellen sich nun zahlreiche wirtschaftliche und juristische Fragen. Unser Autor Dr. Roderic Ortner widmet sich an dieser Stelle der juristischen Frage, wie und nach welchen Regeln die Neuvergabe erfolgt.
Durch das ELENA-Verfahren (elektronisches Entgeltnachweis-Verfahren) sollte ab 2012 der Einkommensnachweis elektronisch mithilfe einer Chipkarte und einer elektronischen Signatur erbracht werden. Nachdem die Einführung zunächst auf 2014 verschoben werden sollte, einigten sich BMWi und BMAS im Juli darauf, ELENA einzustellen. In der Antwort der Bundesregierung (17/6864) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/6747) nach den bisher aufgelaufenen Kosten, heißt es, diese “sieht sich nicht in der Lage, die Gesamtkosten des ELENA-Verfahrens […] anzugeben.” Die Umsetzungsschwierigkeiten bei ELENA bestätigen nach Ansicht der Regierung die Notwendigkeit effektiver IT-Steuerungsstrukturen in Bund und Ländern und auch in der Zusammenarbeit von Bund und Ländern.
Am 21.08.2011 lief die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG über die Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Aufträgen ab. Um bis zur Umsetzung „richtlinienkonforme Auftragsvergaben zu gewährleisten“, hat das BMWi für die Vergabe von Dienst- und Lieferleistungen ein vorläufiges Rundschreiben (IB6-260004) und das BMVBS einen Erlass für die Vergabe von Bauaufträgen (B15-8162.2/3) veröffentlicht.
Im Amtsblatt L 222 hat die EU-Kommission nun am 27.08.2011 die “Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005 (1)” veröffentlicht, die die hierzu notwendigen Meldeformulare für die öffentlichen Auftraggeber festlegt.