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Der Bundesrechnungshof (BRH) hat dem Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages einen Bericht nach §§ 88 Abs. 2 BHO vorgelegt. Gegenstand: Die Auswirkungen der vergaberechtlichen Erleichterungen des Konjunkturpaketes II auf die Beschaffungen der Bundesverwaltung im Liefer- und Dienstleistungsbereich. Vergabeblog liegt der nichtöffentliche Bericht exklusiv vor. Der kommt zu einem vernichtenden Urteil.
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Bundestagspräsident Norbert Lammert hat turnusmäßig die geprüften Rechnungen der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen als Unterrichtung (17/6860) vorgelegt. Danach gaben diese im vergangenen Jahr gut 75 Millionen Euro aus.
In Deutschland werden Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung für öffentliche Bau- und Bauunterhaltungsvorhaben des Bundes und der Länder über DV-gestützte Verfahren abgewickelt. Der Austausch von Informationen und Leistungen zu den Verdingungsunterlagen erfolgt über das Datenaustauschformat des GAEB. Der Bund hat nun ein Forschungsvorhaben ausgeschrieben, das einen Vergleich der bestehenden europäischen Datenaustauschstandards für Ausschreibung und Vergabe aufzustellen soll, “der anschaulich das Potential und die Schwachstellen der Standards gegenüberstellt”.
Der Stabwechsel liegt zwar schon ein paar Wochen zurück, dennoch ist es uns eine Meldung wert: Volker Romeike, Geschäftsführer der Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein, war seit 2007 Sprecher der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen (StKA). Nachdem das Büro der StKA von der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. übernommen wurde, ist neue Sprecherin deren Geschäftsführerin, Frau Anja Theurer. Seit 1974 ist der Sprecher der StKA auch Mitglied im für die VOL zuständigen DVAL.
Zwar gibt es im Vergabeblog die Ihnen vielleicht bekannte Autorenseite. Aber ab und an – und heute zum ersten Mal – wollen wir uns Ihnen auch proaktiv vorstellen. Wir, die Köpfe hinter dem Vergabeblog.
Bei vielen der großen Krankenkassen laufen die im Wettbewerb vergebenen Rabattverträge für umsatzstarke Medikamente demnächst aus. Die AOK z.B. meldet, dass sie ihre bislang umfangreichste Ausschreibung (AOK VII) an den Markt geben will, in der einige sehr umsatzstarke Wirkstoffe wie Pantoprazol erneut ausgeschrieben werden.
Die AOKen schreiben, obwohl es sich um jeweils selbständige Krankenkassen mit regionalem Bezug handelt, ihre Rabattverträge gemeinsam aus, teilen aber die Verträge in (diesmal acht) Regionallose auf. Für jedes Los wird (und wurde in der Vergangenheit) nur ein Vertragspartner gewählt – angesichts der rechtlichen Unsicherheiten des 3-Partnermodells ein Ansatz mit Zukunft.
Ein Gastbeitrag von Dr. Corinna Contag und Dr. Susanne Mertens, LL.M
Der Umsetzungsprozess der EU-Richtlinie 2009/81/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit hat – endlich – begonnen: Der deutsche Gesetzgeber ist mit einem Gesetzesentwurf vom 12.08.2011 zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit sowie einem Verordnungsentwurf (VSVgV) vom 30.06.2011 die ersten Schritte auf dem Weg zur Umsetzung gegangen.
Nun hat der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) den Entwurf zur Änderung der VOB/A veröffentlicht. Für Bauleistungen soll hinsichtlich der Verfahrensregelungen zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/ auf einen 3. Abschnitt der VOB/A verwiesen werden. Für Liefer- und Dienstleistungen ist zur Zeit noch nicht bekannt, ob eine von der VOL/A unterschiedliche Rechtsverordnung entstehen soll oder eine Eingliederung in die VOL/A vorgenommen wird.
Der Zeitplan des Deutschen Gesetzgebers sieht vor, dass die für die Umsetzung notwendigen Gesetzesänderungen am 01.01.2012 in Kraft treten sollen.
Nach den Grundsätzen des Vergaberechts kann der öffentliche Auftraggeber über Inhalt und Ausgestaltung seiner zu beschaffenden Leistungen frei bestimmen. Diese Freiheit umfasst – so die Vergabekammer Sachsen in Ihrer Entscheidung vom 15.03.2011 – grundsätzlich auch das Recht, technisch falsche oder wirtschaftlich unsinnige Aufträge zu vergeben. Solange die Leistungsbeschreibung eindeutig ist und damit die Abgabe vergleichbarer Angebote zulässt, müssen die Bieter die Beschaffungsvorstellungen des Auftraggebers im Rahmen des Vergabeverfahrens selbst dann hinnehmen, wenn sie mit Mängeln behaftet sind. Eine Prüfungs- und Hinweispflicht der Bieter entfällt damit aber nicht.
Das ging ja mal schnell: Die am 20. August in Kraft getretene, novellierte Vergabeverordnung ist bereits beim Bundesministerium der Justiz kostenfrei abrufbar unter diesem Link.
§ 20 VOL/A
Im Rahmen der VOL/A 2009 werden bei § 20 VOL/A und § 24 VOL/A EG hohe Anforderungen an die Dokumentation gestellt. Das Vergabeverfahren ist „von Anbeginn an fortlaufend zu dokumentieren“. Strittig ist, ob ein Nachschieben von Gründen, also eine Nachbesserung des Vergabevermerks, nach Abschluss des Verfahrens zulässig ist. Der BGH hat erst im Februar unter bestimmten Voraussetzungen eine Heilung im Nachprüfungsverfahren im Rahmen von § 24 VOL/A EG bejaht (BGH, Beschluss vom 08.02.2011 – X ZB 04/10).
Die VK Lüneburg hat nun aktuell entschieden, dass ein Nachschieben von Gründen nach Abschluss des Vergabeverfahrens oder im Nachprüfungsverfahren nicht zulässig ist.
In Fortführung des vorangegangenen Beitrags von Herr Dr. Soudry zur Richtlinie für Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung: Der aktuelle “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit” der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG ist nun im Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestags (BR-Drs. 464/11) unter diesem Link abrufbar. Der Entwurf wurde dem Bundesrat zugeleitet, aber dort noch nicht beraten.
§§ 100 Abs. 2 lit. d), 115 Abs. 4 GWB; Art. 13, 55, 56 RL 2009/81EG
Am 21.08.2011 lief die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG über die Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Aufträgen ab. Erstmals hat sich kürzlich auch das OLG Düsseldorf mit der Richtlinie befasst. Der Beschluss vom 08.06.2011 enthält interessante Ausführungen zur Reichweite von § 100 Abs. 2 lit. d) GWB, zum Verhältnis des GWB zu der Richtlinie und zur Rechtmäßigkeit des § 115 Abs. 4 GWB.
Einer geht noch: Kaum, dass die letzte Änderung der Vergabeverordnung (VgV) am 12. Mai 2011 in Kraft getreten ist (wir berichteten), ist mit Veröffentlichung der abermals novellierten VgV diese gestern, am 20. August, in Kraft getreten. Kernpunkt ist die Berücksichtigung der Energieeffizienz bei der öffentlichen Beschaffung: Künftig soll in der Leistungsbeschreibung das höchste Leistungsniveau an Energieeffizienz und, soweit vorhanden, die höchste Energieeffizienzklasse im Sinne der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung gefordert werden. Allerdings ist die Bundesregierung den Bedenken des Bundesrats gefolgt und hat ihren Entwurf entsprechend abgemildert.
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Ramboll Management Consulting – den meisten Lesern wohl noch durch die Ramboll-Studie zur Prozesskostenmessung bei der öffentlichen Auftragsvergabe im Vorfeld der letzten nationalen Vergaberechtsreform ein Begriff – erstellte im Auftrag der EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, eine Studie zu grenzüberschreitende Vergaben. Anlass war die aktuellen Evaluierung der EU-Vergaberichtlinien (wir berichteten): Wie die Studie zeigt, werden in Europa nur 1,6% aller Aufträge direkt grenzüberschreitend vergeben. Interessant: Von den Aufträgen, die deutsche Auftraggeber direkt grenzüberschreitend vergeben, werden 51% an Auftragnehmer aus Österreich vergeben.
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Wie berichtet plant die EU-Kommission einen neuen Anlauf in Sachen eVergabe. Mit verschiedenen Maßnahmen soll dieser nun endlich zum lang erwarteten Durchbruch verholfen werden. Eines der Konzepte: Eine neue – Zitat „informelle“ – Sachverständigenrunde zur eVergabe.
Ausweislich des vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgelegten 23. Subventionsberichts der Bundesregierung sinken die Subventionen des Bundes im Berichtszeitraum 2009 bis 2012 ausgehend vom krisenbedingt hohen Niveau des Jahres 2009 (rund 28,5 Mrd. €) deutlich um rund 6 Mrd. € auf 22,6 Mrd. €. Der Anstieg der Subventionen sei nur temporär gewesen, da die wichtigsten Stützungsmaßnahmen befristet gewesen seien. Die Subventionsentwicklung leiste somit einen deutlichen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts, so das BMF.
Am 21. August – also in genau sechs Tagen – läuft die Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie 2009/81/EG zu Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung ab. Da eine rechtzeitige Umsetzung nicht mehr möglich ist, hat das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nun ein “vorläufiges Rundschreiben” veröffentlicht, um eine richtlinienkonforme Auftragsvergabe von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bis Inkrafttreten der nationalen Regelungen zu gewährleisten.
Das Bundeskabinett hatte am 6. Juni 2011 ein Paket zur Energiepolitik verabschiedet und dabei auch auf das von der Bundesregierung im vergangenen Jahr erarbeitete Energiekonzept verwiesen. Danach komme geplanten Neubauten des Bundes wie bestehenden Liegenschaften eine Vorbildfunktion bei der Reduzierung des Energieverbrauchs zu. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen will nun in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 17/6618) von der Bundesregierung wissen, was darunter in Bezug auf die öffentliche Beschaffung zu verstehen sei.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erhält einen neuen Dienstsitz. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat den Zuschlag für den Bau des neuen Gebäudes im Berliner Regierungsviertel, vis-à-vis zum Kanzleramt, erteilt. Den Auftrag erhält ein Konsortium unter Führung der Unternehmen BAM Deutschland AG und Amber GmbH. Damit wird zum ersten Mal in Deutschland ein ziviles Bundesgebäude als Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) gebaut und betrieben. Der private Partner ist dabei für den reibungslosen Betrieb, die Unterhaltung und Instandhaltung des gesamten Gebäudes verantwortlich.
§ 19 Abs. 5 EG VOL/A
Auch nach der VOL/A 2009 gilt: Bei der Wertung der Angebote berücksichtigen die Auftraggeber entsprechend der bekanntgegebenen Gewichtung vollständig und ausschließlich die Kriterien, die in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannt sind (vgl. § 19 Abs. 8 EG VOL/A). Wie weit die Bekanntmachungspflicht der Auftraggeber reicht, war bereits Gegenstand einer Reihe von Entscheidungen. Das Oberlandesgericht (OLG) München fügte eine weitere hinzu. Es hatte unter anderem darüber zu entscheiden, inwieweit der öffentliche Auftraggeber verpflichtet sei, die Formel zur Umrechnung der Angebotspreise in Punkten mitzuteilen.