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Nach dem der EVB-IT Systemvertrag nach wie vor auf Bieterseite – und dem Vernehmen nach auch auf Seite der öffentlichen Beschaffer – ein wenig beliebtes Kind ist, erfreut sich dessen kleiner Bruder, der jüngere EVB-IT Systemlieferungsvertrag, wachsender Beliebtheit. Für diesen stehen nun neue Arbeitshilfen zum Abruf auf der Internetseite der IT-Beauftragten der Bundesregierung, Frau Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, bereit. Die EVB-IT Systemlieferung regeln den Einkauf von Standardhardware und -software für die öffentliche Hand einschließlich deren Integration und Anpassung.
Der demografische Wandel rüttelt die öffentlichen Verwaltungen auf: Fast jede zweite Landes- oder Kommunalbehörde betrachtet die Bevölkerungsentwicklung, also die Alterung und Schrumpfung der Bevölkerung, als größte Herausforderung für die kommenden drei Jahre – eine Zunahme um 20 Prozent gegenüber 2008. Betroffen sind vor allem kleine Städte und die ostdeutschen Verwaltungen. So die Ergebnisse der Studie „Branchenkompass 2011 Public Services“ von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.
Im Haushalt 2011 hat die Bundesregierung die Bundesmittel der Städtebauförderung gegenüber 2009 um ein Fünftel von 570 auf 455 Mio. Euro gekürzt. Gleichwohl bekennt sich der Bund „ausdrücklich zur Fortsetzung der Städtebauförderung“ und will die Städte und Gemeinden auch künftig bei der Bewältigung des wirtschaftlichen, sozialen und demografischen Wandels „im Rahmen des haushaltsmäßig Möglichen“ unterstützen.
Ein Gastbeitrag von RA Mark Münch, LL.M.
Die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen (VK) hat mit Beschluss vom 04.04.2011 (1/SVK/002-11) eine interessante Entscheidung zur De-Facto Vergabe vorgelegt. Das OLG München hatte schon klargestellt, dass die Fristen aus § 101 b GWB nicht der Hemmung zugänglich sind, da es sich um formelle Ausschlussfristen handelt.
Die VK hat nun entschieden, dass die Ausschlussfrist des § 101 b GWB, hier Bekanntgabe des Vertragsschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union, nur dann zu laufen beginnt, wenn der Auftraggeber auch formell richtig und vollständig den Vertragsschluss bekannt gemacht hat. Zudem entschied sie, dass unter gewissen Umständen entgegen der neuen Regelung des § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB auch bei De-Facto Vergaben eine Rügepflicht besteht.
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Das ist uns im Vergabeblog zumindest der Erwähnung wert: Die Web-Auftritte der Bundesregierung sollen technisch, gestalterisch und funktionell auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden. Dazu hat das Bundespresseamt (BPA) einen umfassenden, auf vier Jahre angelegten Rahmenvertrag vergeben. Neben klassischen Webauftritten steht dabei auch das Thema “Social Media” im Pflichtenheft.
Ein Bieter kann die Vergabeentscheidung eines Auftraggebers bereits mit dem bloßen Hinweis angreifen, dass sein Angebot nach seiner Branchen- und Marktkenntnis das wirtschaftlichste Angebot darstelle. Dem OLG Düsseldorf zufolge reicht ein solcher Vortrag aus, um die Formerfordernisse des § 108 Abs. 2 GWB an die Substantiierung einer Rüge zu erfüllen. Das Gericht gibt zudem weitere praxisrelevante Hinweise zur Unverzüglichkeit und zu Alternativpositionen.
Der Deutsche Städte und Gemeindebund (DStGB) weist darauf hin, das die EU eine aktuelle Praxishilfe zur Fahrzeugbeschaffung anbietet, die bei Umsetzung der am 12 Mai in Kraft getretenen neuen Vergabeverordnung (VgV) behilflich sein mag. “Das BMWi wird in absehbarer Zeit keine eigene Hilfestellung bei der Umsetzung der neuen VgV anbieten” heißt es etwas barsch auf der Homepage des DStGB. Sie finden die Hilfestellung unter www.cleanvehicle.eu (leider bietet „choose a language“ nur Englisch an). Rechts oben können Sie Deutsch als Sprache auswählen (Danke für den Hinweis!)
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Ein Gastbeitrag von RA Dr. Martin Schellenberg
Muss sich die Vergabestelle die Entscheidung ihrer politischen Leitung, eine Ausschreibung aufzuheben, zurechnen lassen? Und hat ein Bieter in diesem Fall Anspruch auf Schadensersatz, weil die Vergabestelle für den Auftrag keine ausreichenden Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan eingestellt hatte? Spannende Fragen, die die Vergabekammer des Bundes (VK Bund v. 18.01.2011, Az.: VK 2-134/10) zu entscheiden hatte. Die Entscheidung ist bislang nicht veröffentlicht – im Vergabeblog aufbereitet durch den heutigen Beitrag von RA Dr. Martin Schellenberg, Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek (Anmk. der Red.)
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Zur Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke (17/5408) hinsichtlich der Vergabepraxis des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Bundesregierung nun Stellung bezogen (17/5729). Die Anfrage bezog sich auf die Feststellung des Bundesrechnungshofs (BRH), dass das BSI zwischen 2005 bis 2008 einen Großteil seiner Studien und Entwicklungsvorhaben freihändig vergeben hatte.
Ein Gastbeitrag von RA Mark Münch, LL.M
Am 12. Mai sind die Änderungen der Vergabeverordnung und der Sektorenverordnung in Kraft getreten. Die Änderungen setzen hauptsächlich die vergaberechtlich relevanten Abschnitte der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge in deutsches Recht um.
Ein Plädoyer für den Einsatz von sog. Open Source Software (OSS) in der Bundesverwaltung lässt sich aus der Antwort der Bundesregierung (17/5730) auf die diesbzgl. Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündis90/Die Grünen (17/5589) nicht gerade ableiten. Die GRÜNEN hatten u.a. wissen wollen, ob die Regierung plant, die ”ohnehin bereits marktbeherrschende Stellung von Microsoft Office und Microsoft Windows weiter zu fördern, indem sie diese Software zur in der Bundesverwaltung standardisierten Software erklärt”. Anlass der Anfrage war die Rückumstellung der IT-Landschaft des Auswärtigen Amts auf Microsoft Produkte.
Zum Wochenende mal wieder etwas aus unserer Rubrik „Über den Tellerrand” geschaut: 55 Prozent der öffentlichen Verwaltungen wollen noch in diesem Jahr in das Web 2.0 investieren. So das Ergebnis der Studie „Branchenkompass 2011 Public Services“ von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut. Zwei Drittel sehen in sozialen Netzwerken, Blogs, Twitter oder Apps zudem ein geeignetes Instrument, die Arbeit der Behörden für die Bürger transparenter zu gestalten.
Art. 24 RL 2004/18/EG; § 21 Nr. 3 S. 2 VOB/A 2006; §§ 13 Abs. 3 S. 2, 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. f), Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VOB/A 2009
Bieter dürfen in einem Vergabeverfahren mehrere Hauptangebote abgeben. Die irrtümliche Bezeichnung als Nebenangebote schadet nicht. Dies hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 09.03.2011 (VII-Verg 52/10) klargestellt und damit eine lange Zeit ungeklärte Frage beantwortet.
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§ 99 Abs. 1 GWB; Art. 1 Abs. 4 Richtlinie 2004/18/EG
Die Vergabe von Verträgen über die Versorgung der Bevölkerung mit Breitbandnetzen stellen in der Regel Dienstleistungskonzessionen dar und unterfallen somit nicht dem europäischen Vergaberecht. Das hat das OLG München mit Beschluss vom 25. März 2011 entschieden (Az.: Verg 4/11).
Nach Ansicht des Vergabesenats liegen – auch bei der Übernahme eines nur eingeschränkten Betriebsrisikos – Dienstleistungskonzessionen vor, so dass das formstrenge Vergaberecht nicht anwendbar und der Vergaberechtsweg nicht eröffnet ist. Das Gericht orientiert sich in seiner Argumentation an dem vor kurzem ergangenen Urteil des EuGH vom 10. März 2011 zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen (siehe zu dieser Entscheidung den Beitrag des Autors hier). Die Entscheidung hat nicht nur Bedeutung für künftige Breitbandausschreibungen, sondern vor allem für die Vergabe von Konzessionen im Bereich der Daseinsvorsorge.
Es herrschte Festtagswetter, als sich am vergangenen Dienstag rund 250 geladene Gäste im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern in Bonn einfanden. Grund zum Feiern gab es dabei gleich in zweierlei Hinsicht: Zum einen das 60jährige Bestehen des Beschaffungsamtes, zum anderen den Einzug in den neuen und damit deutlich moderneren Dienstsitz in der Brühler Straße. Aber auch gesagt wurde so Einiges.
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Ein Auftraggeber darf einem Nebenangebot auch dann den Zuschlag erteilen, wenn er als Zuschlagskriterium ausschließlich den Preis festgelegt hat. Mit dieser Auffassung tritt das OLG Schleswig der Ansicht des OLG Düsseldorf entgegen, sieht sich aber an einer Vorlage gehindert. Rechtsklarheit in dieser Frage lässt daher weiter auf sich warten.
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Die Bundesregierung misst der angekündigten Rechtssetzungsinitiative der EU-Kommission für Dienstleistungskonzessionen (zum Begriff hier) erhebliche Bedeutung bei und “verfolgt die Entwicklung sehr aufmerksam”, so die Regierung in ihrer Antwort (17/5624) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5288). Dabei hält sie eine Einbeziehung der Dienstleistungskonzessionen ins Vergaberecht im Sinne der uneingeschränkten Anwendbarkeit der vergaberechtlichen Regelungen “nicht für erforderlich oder sinnvoll”. Interessant: Bündnis 90/Die Grünen wollten von der Regierung auch wissen, wann sie denn beabsichtige, dem Parlament den bereits für 2010 angekündigten Entwurf für eine erneute nationale Vergaberechtsreform vorzustellen.
EU-Kommissar Michel Barnier lädt alle am öffentlichen Auftragswesen interessierten Kreise zu einer Debatte über die Modernisierung der europäischen Politik in Sachen Vergaberecht am 30. Juni nach Brüssel ein. Spannend: Auf der Konferenz wird die Kommission die Ergebnisse ihrer Ex-Post-Evaluierung der geltenden Vergaberichtlinien präsentieren, ebenso wie die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation durch das Grünbuch, welches im Januar veröffentlicht wurde. Aber es soll nicht nur heiße Luft geredet werden – die Ergebnisse der Diskussion bilden die Grundlage zur Reform des europäischen Vergaberechts.