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§§ 97 Abs. 2, 104 Abs. 2, 107 Abs. 2 GWB
In Baden-Württemberg regelt der so genannte Autarkieerlass, dass in Baden-Württemberg angefallene Abfälle zur Beseitigung auch in Baden-Württemberg zu entsorgen sind. Diese Regelung ist bereits abfallrechtlich fragwürdig, wurde jedoch auch nunmehr vergaberechtlich von einem Bieter in Frage gestellt, der über Entsorgungsanlagen nur außerhalb von Baden-Württemberg verfügt.
Wie hoch ist das jährliche Auftragsvolumen von Bund, Ländern und Gemeinden? Die Zahlen, die man dazu liest, bewegen sich irgendwo zwischen 200 und 300 Milliarden Euro, denn so genau weiß es keiner. Oft zitiert in diesem Zusammenhang die Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie „Impulse für Innovationen im öffentlichen Beschaffungswesen“ aus dem Jahr 2006 (PDF-Download), die hierfür 260 Milliarden Euro, d.h. rund 12 % des Bruttoinlandsproduktes ausweist. Um hier endlich Klarheit zu schaffen, hat das Ministerium zu dieser Frage nun eine eigene Studie aufgelegt.
Im ersten Beitrag dieser Serie hatte ich Ihnen die Zulassung von Nebenangeboten in der Vergabebekanntmachung vorgestellt. Wie wir gesehen haben, ist die Zulassung von Nebenangeboten als solche noch relativ einfach zu handhaben, man darf sich – im Oberschwellenbereich – nur nicht von den Formulierungen der VOL/A und v. a. der VOB/A irreführen lassen. Deutlich unübersichtlicher wird die Rechtslage für den Auftraggeber, der mit seinem Wunsch, Nebenangebote zuzulassen, ernst machen will, und sich nun an die Überwindung der nächsten Hürde machen muss.
Was waren die wichtigsten Themen im April? Unser Monatsrückblick gibt wie immer die Antwort.
Auch wenn es bereits zuvor rechtliche Möglichkeiten gab: Spätestens seit der Reform des GWB sind diese mit § 97 Abs. 4 auch in Gesetzesform gegossen. Marco Junk sprach mit Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern, über politische Ziele bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, die Bewertbarkeit von Nachhaltigkeit, Marktchancen für nachhaltige Unternehmen und über mehr Mut bei der Gesetzgebung.
Ob die Bundesregierung plant, die ”ohnehin bereits marktbeherrschende Stellung von Microsoft Office und Microsoft Windows weiter zu fördern, indem sie diese Software zur in der Bundesverwaltung standardisierten Software‘“ erklärt, möchte die Bundestags-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wissen.
So genau wissen wir das auch nicht. Nur, dass es immer mehr werden. Unsere Statistik, die wir seit Juni 2008 pflegen, weist inzwischen rund 1000 Besucher am Tag aus (Bild unten). Jeden Tag. Und das es sich dabei nicht um über Suchmaschinen Verirrte handelt, lässt sich aus der durchschnittlichen Verweildauer von rund 2,5 Minuten pro Besuch bzw. 2,1 gelesenen Artikeln schließen. Insgesamt wurde seit dem von über 130.000 verschiedenen Besuchern rund 512.000 mal ein Beitrag gelesen.
Das Projekt XVergabe unter Federführung des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern hat die Schaffung von eVergabe-Plattform übergreifenden Daten- und Austauschprozessstandards zum Ziel. Fernziel ist ein darauf basierender sog. Multi-Plattform-Bieterclient, mit dem Bieter möglichst viele verschiedene eVergabe-Plattformen nutzen können. Das Beschaffungsamt hat nun eine eigene Homepage eingerichtet, auf der sich Interessierte über das Projekt und die nächsten Schritte informieren können: http://www.xvergabe.org. Ein Interview mit dem Projektleiter Marc Christopher Schmidt finden Sie im Vergabeblog hier.
Für Transparenz bei Public Private Partnerships (PPP) im Verkehrswesen setzt sich die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ein. In einem Antrag (17/5258) fordert sie die Bundesregierung auf, Vorschläge für die gesetzliche Regelung der Transparenz von PPP (Projektrealisierungen vor allem öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen mit privaten Partnern) auf Bundesebene vorzulegen. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme seien PPP-Modelle „keine zusätzlichen Investitionen zu öffentlich finanzierten Infrastrukturprojekten, sondern lediglich eine Beschaffungsvariante“, schreibt die Fraktion zur Begründung – ganz offenbar hatte man dabei Toll-Collect im Kopf.
Die Bundestagsfraktion Die Linke verlangt Aufklärung über die Vergabepraxis des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Hintergrund: Nach einem Bericht in „die tageszeitung“ vom 14.09.2010 habe das BSI über mehrere Jahre hinweg einen Großteil seiner Studien und Entwicklungsvorhaben ohne hinreichende Begründung freihändig vergeben. Dabei soll den meisten Vergaben nur ein einziges Angebot zugrunde gelegen haben.
§ 97 Abs. 3 Satz 1 und 2 GWB
Öffentliche Auftraggeber müssen möglichst mittelstandsfreundlich und insbesondere losweise ausschreiben (vgl. § 97 Abs. 3 Satz 1 und 2 GWB). Dieses Gebot hat auch Bedeutung für den Zuschnitt der Lose. Sie müssen so groß bzw. klein sein, dass dem Mittelstand eine Chance bleibt, ein Angebot abzugeben – und zwar auch ohne eine Bietergemeinschaft zu bilden. Das OLG Karlsruhe hat nun in einer aktuellen Entscheidung die Grenzen dieser Pflicht verdeutlicht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.04.2011, 15 Verg 3/11).
Es war die erste Veranstaltung des Vergabeblogs, und sie fand reges Interesse: Knapp 70 Teilnehmer fanden am vergangenen Donnerstag den Weg nach Frankfurt a.M. zur “Vergabe von Dienstleistungen zwischen Transparenz, Kosteneffizienz und Rechtssicherheit”. Ihnen bot sich ein spannender Abend mit angenehm klaren Statements der Referenten.
Dass die im Rahmen der letzten GWB-Reform verschärfte Pflicht zur losweisen Vergabe den KMU wirklich eine relevante Verbesserung bei der Teilhabe an öffentlichen Aufträgen eingebracht hat, darf bezweifelt werden. Um dazu jedoch eine wirklich verlässliche Beurteilungsgrundlage zu erhalten, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nun eine Evaluierung dieser Frage unter federführenden Wirtschaftsverbänden initiiert.
Die EU-Kommission hatte Anfang des Jahres ein „Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens – Wege zu einem effizienten europäischen Markt für öffentliche Aufträge“ herausgegeben. Ein Grünbuch dient dem Zweck eine öffentliche und wissenschaftliche Diskussion zu einem bestimmten Thema herbeizuführen, insb. zur Vorbereitung geplanter Verordnungen und Richtlinien. Dazu haben die Kommunalen Spitzenverbände und der Verband Kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) nun Stellung bezogen. Der Tenor: Mehr Freiheit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – u.a. durch eine Verdopplung der geltenden Schwellenwerte.
97 Prozent der öffentlichen Verwaltungen halten eine stärkere Bürgerbeteiligung für wichtig. Jede achte deutsche Kommune betrachtet sie sogar als größte Herausforderung für die kommenden drei Jahre. Das Ziel: Transparenz zu schaffen und die Bürger in Entscheidungen einzubinden – z.B. in Form von Bürgermeldungen, Meinungsumfragen und Bürgerforen. Hier bestehen nach Einschätzung der Verwaltungen noch große Defizite. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Branchenkompass 2011 Public Services“ von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.
Die Lkw-Maut kann auf vierspurige Bundesstraßen ausgedehnt werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/4979) stimmte der Verkehrsausschuss am gestrigen Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zu. Insgesamt sind davon 80 autobahnangrenzende Strecken betroffen – von einem Abschnitt der Bundesstraße 1 in Hildesheim bis zu einem Abschnitt der Bundestraße 521 in Frankfurt/Main.
Richtlinie 2004/18/EG
Ein Gastbeitrag von RAin Julia Müller
Die Europäische Kommission erkennt die Dringlichkeit für den Rückgriff auf das beschleunigte Verfahren gemäß der Richtlinie 2004/18/EG bis Ende des Jahres 2011 weiterhin an. Mit Pressemitteilung vom 19.12.2008 (IP/08/2040) hatte die Europäische Kommission mitgeteilt, dass vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise die Dringlichkeit für die Anwendung der verkürzten Fristen des beschleunigten Verfahren grundsätzlich für alle größeren öffentlichen Projekte angenommen werde. Diese Praxis bei der Anerkennung der Dringlichkeit sollte ursprünglich bis Ende 2010 befristet sein.
Transparent, rechtssicher, nachhaltig, mittelstandsfreundlich – und dabei auch noch wirtschaftlich? Die Anforderungen an Beschaffer scheinen sich der Quadratur des Kreises zu nähern. Wie lassen sich politische Vorgaben rechtssicher umzusetzen? Und wo bestehen Spielräume? Am Donnerstagabend, den 14. April, können Sie dies von erfahrenen Experten praxisnah erfahren. Wir laden Sie herzlich nach Frankfurt a. M. zur „Vergabe von Dienstleistungen zwischen Transparenz, Kosteneffizienz und Rechtssicherheit“ ein. Hier geht es zum Anmeldeformular für die kostenlose Veranstaltung.
Der Wettbewerb um Marktanteile für generische Arzneimittel findet in Deutschland mittlerweile hauptsächlich über Rabattverträge statt. Denn in der Apotheke werden in der Regel Arzneimittel von Herstellern verkauft, die mit der Krankenkasse des Versicherten einen Rabattvertrag abgeschlossen haben. Dementsprechend hart umkämpft sind die Vergabeverfahren, in denen die Verträge vergeben werden. Mit dem aktuellen Verfahren der AOKs wurde eine neue Stufe erreicht: In gleich drei Entscheidungen musste sich die die Vergabekammer des Bundes mit den Anforderungen an Preisprüfungen und Unterkostenangebote befassen (VK 3 126/10, VK 3 135/10 und VK 3 162/10). Sie ordnete eine neue Angebotsrunde an und verlangte, dass Unterkostenangebote konsequent ausgeschlossen werden. Der von den Auftraggebern hierbei angelegte Maßstab sei den Bieter transparent mitzuteilen.
Die freesort GmbH aus Langenfeld hat die Ausschreibung des Beschaffungsamts des BMI zur Konsolidierung eines großen Teils des Postaufkommens der Bundesbehörden gewonnen. Die Telent GmbH wird in den nächsten drei Jahren das BOS-Zugangsnetz in Sachsen errichten und so mehr als 230 Standorte mit Übertragungstechnik ausrüsten.