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Schön war´s. Auch, weil man sich selten so herrlich uneinig war, statt – wir üblich – in gegenseitige Lobhudelei zu verfallen. Oliver Lorenz von der Wegweiser GmbH Berlin hatte zum Thema Ungenutzte Potenziale in der Modernisierung und beim Einkauf von Staat und Verwaltung: „Braucht Deutschland ein Work-out-Programm für den öffentlichen Sektor?“ ins noble Hotel de Rome nach Berlin-Mitte geladen, wo man sich auch vor dem Glamour der Berlinale nicht zu verstecken brauchte. Und ein Großteil der bekannten Vergabeszene folgte der Einladung.
Auf Grundlage zweier neuer Studien wurden Sparpotenziale für Bund, Länder und Kommunen aufgezeigt, die diese auf beachtliche 10 bis 20 Milliarden einschätzten. Noch interessanter war die anschließende rege Diskussionen zur Frage der Umsetzung der dazu erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen: Ausnahmsweise kreisten diese nicht um das Vergaberecht, sondern um das “Wie” und “mit Wem”. Ein kurzweiliger Abend mit offenen Statements.
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Die Nutzung sog. freier Software (“Open Source”) in Bundesbehörden ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion (17/4567). Solche Software lebt i.d.R. von einer globalen Entwicklergemeinschaft, nach Ansicht der Fraktion „finden sich darunter viele kleine und mittelständische Unternehmen – gerade aus Europa und besonders aus Deutschland“. Investitionen in die Weiterentwicklung freier Software würden so „zu einer direkten Förderung der deutschen und europäischen Software-Industrie“.
Die Fraktion spricht sich klar für Freie Software aus und hat dazu einige sehr konkrete Fragen an die Bundesregierung. Deren Antworten die Public Sector Softwarelandschaft interessieren dürfte.
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Ein Gastbeitrag von RA Holger Schröder
Eisenbahnverkehrsleistungen unterliegen grundsätzlich dem Vergaberecht. Die Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), wie etwa die Bundesländer oder Verkehrsverbünde, dürfen einen Auftrag zur Erbringung von SPNV-Leistungen nicht mehr ohne Ausschreibungswettbewerb direkt an ein Unternehmen vergeben. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Beschluss vom 8. Februar 2011 – X ZB 4/10).
Vermehrt wurde in letzter Zeit an uns herangetragen, dass es sowohl bei Auftraggebern als auch bei Bietern immer wieder zu Unsicherheiten bei dem Umgang mit Eignungsnachweisen kommt. Neben der zuweilen schwierigen Abgrenzung zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien hat sich die Verunsicherung durch die neuen Vergabe- und Vertragsordnungen verstärkt, welche nämlich nunmehr den Grundsatz der Eigenerklärung festschreiben und die Möglichkeit des Nachforderns von Nachweisen eröffnen. Da es zu diesen neuen Regeln kaum Entscheidungen der Vergabekammern gibt, haben wir unseren Autor Dr. Roderic Ortner gebeten, unseren Lesern und Leserinnen einige praktische Tipps mit auf den Weg zu geben.
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Auch wenn die Entscheidung bereits ein paar Tage zurück liegt, so ist sie doch überaus interessant: In der Frage, zu welchem Zeitpunkt im Vergabeverfahren ein Auftraggeber frühestens die Benennung der Nachunternehmer verlangen kann, hat das OLG Naumburg in einer jüngeren Entscheidung überraschende Akzente gesetzt.
Für den Neubau und die Erweiterung von Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz stehen in diesem Jahr 84 Millionen Euro zur Verfügung. Im kommenden Jahr sollen es 85 Millionen Euro sein. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/4501) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/4263). Für die Erhaltung der Bundesfernstraßen sind in diesem Jahr 187 Millionen Euro und im kommenden Jahr 167 Millionen Euro eingeplant. (Quelle.: Dt. Bundestag, Parlamentskorrespondenz)
“Mit diesem neuen Leitfaden erhalten die Behörden ein Instrument, das ihnen bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen in sozial verantwortlicher Weise im Einklang mit den EU-Vorschriften helfen soll.” – so die EU-Kommission über ihr druckfrisches Werk. Der Leitfaden enthält praktische Beispiele zu vielen verschiedenen sozialen Aspekten wie z. B. Förderung der Chancengleichheit und gleicher Beschäftigungsmöglichkeiten, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, soziale Integration schutzbedürftiger Personen, etwa von Menschen mit Behinderungen, Einhaltung der Bestimmungen der grundlegenden ILO-Übereinkommen usw.
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Bis Ende Januar hält die EU-Kommission eine Konsultation zur eVergabe offen. Vergabeblog sprach mit Rudi Grimm, Geschäftsführer der bi medien GmbH, die bereits seit 1996 eine Ausschreibungsdatenbank im Internet betreibt, über die Entwicklung seit dem, Akzeptanzprobleme trotz klarer Vorteile, die Kooperation mit Vergabe24, über die Kostenverteilung zwischen Vergabestelle und Bieter sowie die staatliche Konkurrenz durch bund.de. Mit zum Teil überraschenden Antworten.
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Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 6. Oktober 2010 (Az.: Verg 44/10) festgestellt, dass die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige öffentliche Bekanntmachung – trotz unterschiedlichen Wortlauts der jeweils einschlägigen Paragrafen – sowohl nach der VOB/A 2006 als auch nach der VOB/A 2009 unter den gleichen Voraussetzungen gestattet ist. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor, wenn kein Angebot die Wertungsstufen 1 bis 3 unbeanstandet passiert hat und vom Auftraggeber bezuschlagt werden könnte.
Auch wenn es wirklich genau Zahlen nicht gibt: Nach Schätzungen der EU-Kommission entfallen auf das öffentliche Auftragswesen ca. 17 % des BIP der EU. Unter dem Slogan “Klare Regeln sollen Unternehmen zukünftig die Bewerbung um öffentliche Aufträge leichter machen” hat die Kommission nun eine breite Konsultation zur Modernisierung der europäischen Vergaberechtrichtlinien eröffnet. Unternehmen, insbesondere KMU, müssten EU-weit besseren und leichteren Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten.
Zweck der Konsultation ist es, die Standpunkte der Betroffenen von in einem vorgelegten Grünbuch aufgezeigten möglichen Änderungen einzuholen. In diesem findet sich der gesamte Blumenstrauß dessen, was die Gemüter in den letzten Jahren erhitzte: Von grundlegender Vereinfachung des Vergaberechts über Inhouse-Vergaben bis zur Berücksichtigung sozialer Aspekte. Frist für die Übermittlung von Stellungnahmen ist der 18. April 2011.
Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur haben einen gemeinsamen Leitfaden zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen sowie zur Netzüberlassung veröffentlicht. Die Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen ist ein aktuelles Thema für viele Energieversorgungsunternehmen und Kommunen, denn ein Großteil der bundesweit ca. 20.000 Konzessionsverträge läuft in den nächsten Jahren aus. Der neue Leitfaden bietet beiden Seiten Orientierungshilfe bei zentralen Fragestellungen.
Die Organisation der Industrie- und Handelskammern (IHKs) repräsentiert das wirtschaftliche Gesamtinteresse von 3,6 Millionen gewerblichen Unternehmen in Deutschland. Vergabeblog sprach mit Annette Karstedt-Meierrieks, Referatsleiterin Wirtschaftsverwaltungsrecht, Öffentliches Auftragswesen, Datenschutzrecht beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin, über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge aus Sicht der Wirtschaft. Der DIHK ist die Dachorganisation der 80 deutschen IHKs.
Ab und an ist im Vergablog auch Platz für Kurioses. Insb. die Bundespolitik ist ein dankbares Feld: Nach einem Interview von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) vom 10.01.2011 “erhöht” der Bund die Mittel für die Erhaltung der Bundesfernstraßen 2011 auf rund 2,2 Mrd Euro. In der Anhörung des Verkehrsausschuss am Mittwoch (19.01.) erklärte der Minister auf die Frage, ob diese Mittel zusätzlich zu den 2,2 Milliarden Euro kommen würden, die schon im Haushalt eingeplant seien, dass dies nicht der Fall ist. Es handele sich um ein nicht autorisiertes Interview. – Die Anhörung ist jedoch auch aus anderen Gründen unterhaltsam.
Minuspreise sind aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers doch eigentlich eine Annehmlichkeit. Er muss für die betreffende Leistungsposition nichts bezahlen, sondern er erhält vielmehr eine Gutschrift. Das erscheint ganz logisch, und es kann zumindest rechnerisch relativ einfach gehandhabt werden.
Aber es ist wie so häufig: Das Recht, und speziell das Vergaberecht, kennt so seine eigenen Regeln, die das Leben wieder kompliziert machen können. Das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 22.12.2010 – VII-Verg 33/10) hat sich im Interesse der Stärkung des Wettbewerbs zu der Frage der Wertbarkeit von Minuspreisen jüngst positiv geäußert. Indes: Nicht nur das Vergaberecht steht dem entgegen, sondern es wurde wohl auch die dabei entstehende Umsatzsteuerproblematik übersehen.
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Rainer Brüderle stärkt die Mitsprachemöglichkeiten des Mittelstands bei wichtigen EU-Vorhaben. Gemeinsam mit der Wirtschaft wird künftig vom BMWi in regelmäßigen Abständen ein neuer Mittelstandsmonitor erarbeitet. KMU können sich so frühzeitig über relevante Vorhaben der EU informieren und ihre Interessen in laufende Konsultationsverfahren einbringen. EU-Vorhaben werden dazu nach dem Ampelprinzip auf ihre KMU-Relevanz bewertet.
Wie jedes Jahr hat das Beschaffungsamt des BMI seinen Tätigkeitsbericht vorgelegt. Dieses Mal im ansprechenden Gewand eines Kalenders für das Jahr 2011, der ausgewählte Motive der Stadt Bonn und ihres Umlandes zeigt. “Damit will das Beschaffungsamt deutlich machen, dass es seine Standortentscheidung für den Neubau sehr bewusst für diese Stadt getroffen hat”, so der Direktor Klaus-Peter Tiedtke im Vorwort. Neben den Eindrücken aus der alten Hauptstadt liefert der Bericht interessante Zahlen.
Mit seiner Entscheidung vom 27.10.2010 (VII – Verg 47/10) hat das OLG Düsseldorf weitere Facetten der Forderung von Eignungsnachweisen beleuchtet, insbesondere zum Thema Rügepflicht. Erneut werden Diskrepanzen zur Spruchpraxis anderer Vergabenachprüfungsorgane deutlich. Das Thema bleibt ein vergaberechtlicher Evergreen!
Für Neubau und Erweiterung von Bundesfernstraßen in Nordrhein-Westfalen stehen in diesem Jahr 180 Millionen Euro zur Verfügung. 2012 sollen es 173 Millionen Euro sein.
Der Kuchen ist verteilt bzw. aufgegessen: Das IT-Investitionsprogramm beinhaltete Investitionen in Höhe von 500 Millionen Euro für Informations- und Kommunikationstechnik (ITK). Zum Jahreswechsel waren über 99 Prozent des Gesamtvolumens haushalterisch gebunden.
Im Dezember 2010 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Korruptionsregistergesetz (KRG) unter Vornahme einiger Änderungen bestätigt und damit den Bestand des Korruptionsregisters auf unbefristete Zeit gesichert. Das KRG in seiner ursprünglichen Fassung wäre zum 31.12.2010 ausgelaufen.
Unternehmen, die sich korruptionsrelevanter oder auch sonstiger Rechtsverstöße schuldig gemacht haben, droht damit durch eine Eintragung in das Korruptionsregister weiterhin der dauerhafte Ausschluss von öffentlichen Vergaben durch Behörden des Landes Berlin.