Recht | Politik&Markt | Leistungen | Bau | ITK | Verkehr |Verteidigung | Health
Ein kleines Schmankerl zum Wochenausklang, bitte nicht zum Bierernstnehmen: Die europäische Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) soll bestehende Hindernisse im grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen abbauen und damit zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes in Europa beitragen. Zentraler Bestandteil sind die sog. “Einheitlichen Ansprechpartner” – über diese sollen Dienstleistungserbringer und –empfänger aus dem EU-Ausland alle für die Aufnahme und Ausübung ihrer Tätigkeiten notwendigen Informationen erhalten und alle dazu notwendigen Verfahren und Formalitäten abwickeln können, kurz, die Informationsbeschaffung und Behördenwege sollen massiv erleichtert werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 28. Dezember 2009 Zeit, diese “Einheitlichen Ansprechpartner“ flächendeckend zur Verfügung zu stellen. Vergabeblog machte den Praxistest in Berlin.
Der Vorstand des für die Novelle zuständigen Deutschen Verdingungsausschusses für Leistungen (DVAL) hat der Neufassung der VOL/A zugestimmt. Die Befassung des Vorstandes war notwendig geworden, da im Hauptausschuss zu einigen Punkten kein Einvernehmen erzielt werden konnte. Damit ist die neue VOL/A beschlossene Sache.
Es folgt die Bekanntmachung im Bundesanzeiger und die zum Inkraftreten der neuen Regelungen erforderlichen Verweisungen durch entsprechende Einführungserlasse der Länder bzw. durch eine noch zu ändernde Vergabeverordnung. Als realistisch für beides wird Februar gehandelt.
Am 18. November 1999, also heute vor genau zehn Jahren, hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in der Rechtssache Teckal entschieden. Die Entscheidung ist der Grundstein einer immer weiter differenzierten Rechtsprechung zu den so genannten Quasi-Inhouse-Geschäften, also vom Vergaberecht freigestellten Beschaffungsvorgängen. Ihr Jubiläum soll zum Anlass genommen werden, diese Rechtsprechung und ihre Interpretation und Rezeption mit Blick auf den vierten Teil des GWB in einer Artikelreihe zu resümieren. Der erste Teil stellt die vergaberechtliche Problematik dar und erläutert diese Grundsatzentscheidung des EuGH dazu.
3 Kommentare
Dr. Fridhelm Marx hat als Leiter der für das Vergaberecht zuständigen Unterabteilung im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) von 2000 bis 2009 und zuvor von 1994 bis Ende 1999 als Leiter des Referates „Öffentliche Aufträge“ die Geschicke des Vergaberechts in Deutschland ganz entscheidend mitbestimmt. Er ist „das Gesicht“ der Vergaberechtsreform. Vergabeblog sprach mit ihm über die Reform, Inhouse-Geschäfte, das Konjunkturpaket und das Leben nach dem BMWi. Wir stellten ihm einige Fragen zu aktuellen Entwicklungen des Vergaberechts.
Vergabeblog: Herr Dr. Marx, seit einigen Monaten sind Sie nicht mehr für das BMWi tätig. Ich stelle mir das ja schwierig vor: So plötzlich die Zügel los zu lassen und zuzusehen, wie die Kutsche ins Dunkel rast…
Während man in Berlin laut darüber nachdenkt, die Maut auch auf PKW auszudehnen, lässt sich, allen Vorurteilen zum Trotz, eine erfreuliche Bilanz zur LKW-Maut ziehen: Die Mauteinnahmen betrugen 2008 insgesamt 3,45 Milliarden Euro. Davon sind insgesamt 2,59 Milliarden Euro für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur ausgegeben worden. Dies geht aus dem Bericht über die Tätigkeit der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) im Jahr 2008 hervor, den die Bundesregierung nun als Unterrichtung vorgelegt hat.
2 Kommentare
Wenn Sie nach den Regeln des Vergaberechts beschaffen – oder auf Ausschreibungen bieten – dann bittet das Team des Vergabeblog Sie um Ihre Unterstützung. Nehmen Sie bitte an der Umfrage teil, die Sie unten finden. Die Daten werden für eine Doktorarbeit benötigt, die sich mit dem Vergaberecht befasst. Die Umfrage ist nicht sehr lang und dauert vermutlich weniger als 10 Minuten Ihrer Zeit.
Wir danken Ihnen ganz herzlich für Ihre Unterstützung!
UPDATE: Die Umfrage ist abgeschlossen.
1 Kommentar
Mit Beschluss vom 18.09.09 durch das OLG Dresden (WVerg 3/09) erging die erste OLG-Entscheidung zum Bereich der Sicherheitsinteressen im Zusammenhang mit der Einführung des digitalen Behördenfunks. Dabei stellte das OLG klar, dass dort, wo wesentliche staatliche Sicherheitsinteressen betroffen sind, der Schutz der Bieter endet. Da half auch keine europaweite Ausschreibung. Rechtsanwalt Alexander Nette, LL.M., Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, von der Kanzlei Nette Rechtsanwälte in Recklinghausen und Hannover stellt für den Vergabeblog die Entscheidung vor und erläutert die Bedeutung für die Praxis (Anm. d. Red.):
Der EuGH hat mit einer Entscheidung (Urteil vom 10.09.2009, Rs. C-206/08) aus dem Bereich des Vergabe- und Wasserrechts die Voraussetzungen einer Dienstleistungskonzession und damit die Abgrenzung zum öffentlichen Auftrag weiter konkretisiert. Diese Unterscheidung ist wichtig, da die Dienstleistungskonzession im Gegensatz zum öffentlichen Auftrag nicht unter das EU-Vergaberecht fällt. Zwar arbeitet die EU-Kommission aktuell daran, die Dienstleistungskonzession in das Vergaberecht zu integrieren, solange muss jedoch der diesbzgl. Rechtsprechung des EuGH besondere Beachtung geschenkt werden. Rechtsanwalt Dr. Roderic Orter von der Kanzlei BHO Legal erläutert für den Vergabeblog die vergaberechtlichen Hintergründe einer Dienstleistungskonzession im Lichte des neuen EuGH-Urteils (Anm. d. Red.):
1 Kommentar
Vielleicht sieht sich die EU-Kommission doch hin und wieder zum Narren gehalten, was die Um- und vor allem Durchsetzung der EU-Vergaberichtlinien in den Mitgliedsstaaten betrifft. Der neue § 99 Abs. 3 und 6 GWB zur Frage der Ausschreibungspflicht bei Grundstücksverkäufen der öffentlichen Hand im Rahmen von Investorenverträgen mag darunter fallen – der Lösungsversuch des deutschen Gesetzgebers zu dieser extrem praxisrelevanten Frage ist nach Ansicht vieler Vergaberechtler nicht EU-rechtskonform. Die Europäische Kommission, konkret die zuständige Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, schreibt nun im offenen, EU-weiten Verfahren „Forschungsarbeiten und technische Unterstützung im Bereich öffentliches Beschaffungswesen“ aus (Veröffentlichung v. 4.11.2009, Dok-Nr. 2009/S 212-304463). Konkret soll nach nationalen Umgehungs-Tatbeständen des Gemeinschaftsrechts gefahndet werden.
Das „Outsourcen“, ursprünglich ein Begriff, der nur auf IT-Infrastruktur und – Services angewandt wurde, hat in den letzen Jahren die gesamte Wirtschaft mehr und mehr erfasst. Intelligenter Hintergrund: Man lagert jene Unternehmensaufgaben an Dritte aus, die nicht zu den eigenen Kernkompetenzen zählen und konzentriert sich somit umso mehr auf seine Fertigkeiten („Do what you can do best – outsource the rest“). Auch der Gesetzgeber hat diesen Trend erkannt. Seit dem Jahr 2000 haben externe Kräfte wie etwa Anwaltskanzleien an insgesamt 60 verkündeten Gesetzen und Verordnungen mitgewirkt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/14025) hervor. Vor dem Jahr 2000 wurde demnach eine solche Mitwirkung lediglich einmal im Jahr 1991 registriert. Die sich gem. des Outsourcing-Prinzips aufdrängende Frage ist, was denn die eigene Kernkompetenz des Gesetzgebers ist, wenn denn nicht die Gesetzgebung?
Energieversorgungsunternehmen sind auch nach den Novellen des Energiewirtschaftsrechts von 1998 und 2005 an eine früher eingegangene Verpflichtung gebunden, die für die Versorgung des Gemeindegebiets notwendigen Strom- oder Gasleitungen nach Ablauf des Konzessionsvertrages an die Gemeinde zu verkaufen. Der scheidende Energieversorger habe kein Wahlrecht, diesen Anspruch der Gemeinde auch durch eine Verpachtung zu erfüllen. Dies entschied der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in gleich zwei Fällen (Urteile v. 29.9.2009, EnZR 14/08 und EnZR 15/08).
In der Wirtschaftsregion Freiburg soll für öffentliche Ausschreibungen eine einheitliche elektronische Vergabelösung in Betrieb genommen werden. Der Vorstand der Wirtschaftsförderung Region Freiburg (WRF) fasste in seiner letzten Sitzung den Beschluss, den drei Kreisverwaltungen Stadt Freiburg, Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen, den Einsatz eines einheitlichen elektronischen Vergabeverfahrens zu empfehlen. Den Kommunen der Region Freiburg wird empfohlen, sich dieser Lösung anzuschließen.
Nicht genug damit, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits die Rechtswidrigkeit der Vergabe des Kölner Messeneubaus feststellen musste (Urteil vom 29.10.2009 – Rs. C-536/07). Nach Ansicht des EuGH war auch die Ausschreibung der Datenzentrale Baden-Württemberg über die Lieferung von Software für die Fahrzeugzulassungen vergaberechtswidrig (EuGH, Urteil vom 15.10.2009 – Rs. C-275/08). Die Bundesrepublik Deutschland hat damit binnen 14 Tagen zwei Klagen vor dem EuGH verloren. Wie konnte das geschehen?
1 Kommentar
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Rechtswidrigkeit der umstrittenen Vergabe des Kölner Messeneubaus an den Oppenheim-Esch-Fonds festgestellt (Urteil vom 29.10.2009, C-536/07). Bei der Vergabe habe es sich um einen öffentlichen Bauauftrag gehandelt, der europaweit hätte ausgeschrieben werden müssen. Der Oppenheim-Esch-Fonds hatte den Auftrag für den Bau der vier Hallen mitsamt des Konferenzzentrums ohne förmliches Vergabeverfahren erhalten. Das komplizierte Vertragskonstrukt zwischen Stadt und Auftragnehmer sieht vor, dass die Stadt die Gebäude für die astronomische Laufzeit von 30 Jahren anmietet – daher sprach die Stadt auch immer nur davon, sie habe nur einen Mietvertrag unterschrieben, von einem Bauauftrag könne keine Rede sein, da der Oppenheim-Esch-Fonds Eigentümer der Hallen sei. Ein Irrtum.
3 Kommentare
Mit der eVergabe geht es voran, so scheint es. Mehr als 35 eVergabe-Plattformen decken immer mehr öffentliche Auftraggeber in Bund, Ländern und Gemeinden ab. Das hoch gesteckte Ziel der EU-Kommission, die eVergabe bis zum Jahr 2010 in allen Fällen möglich zu machen und dabei die Hälfte der Ausschreibungen vollelektronisch abzuwickeln, ist zwar nach wie vor außerhalb jeder Reichweite – man spricht von aktuell fünf bis zehn Prozent „echter“ eVergabe in Deutschland – aber der Weg weist in die richtige Richtung. Es scheint allerdings, als hätte man vergessen, die Bieter auf diesem Weg mitzunehmen. […]
Den gesamten Beitrag zum Stand der Einführung der eVergabe in Deutschland finden Sie im Jahrbuch Verwaltungsmodernisierung 2009/2010 der Wegweiser GmbH oder können ihn hier als PDF-Dokument abrufen.
2 Kommentare
Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Otto Kenzler, fordert, dass die Konjunkturprogramme verlängert werden. Auf der Jubiläumsveranstaltung der Kreishandwerkerschaft in Bremen warnte Kenzler, es dürfe Ende 2010 kein Fallbeil fallen. Den gesamten Beitrag lesen »
Koalitionsvertrag „WACHSTUM. BILDUNG. ZUSAMMENHALT.“ zwischen CDU, CSU und FDP zur 17. Legislaturperiode. Das Kapitel „Vergaberecht“ finden Sie hier.
Nun sind es nicht mehr nur Gerüchte. Vergabeblog liegt die Entwurfsfassung des Koalitionsvertrages vor. Danach ist auch das Vergaberecht zentrales Betätigungsfeld des von der neuen Regierung geplanten Bürokratieabbaus. Wörtlich heißt es: „Die deutsche Wirtschaft braucht ein leistungsfähiges, transparentes, mittelstandsgerechtes und unbürokratisches Vergaberecht. Zur Erleichterung des Zugangs zu den Beschaffungsmärkten und zur Stärkung eines offenen und fairen Wettbewerbs um öffentliche Aufträge soll das bestehende Vergaberecht reformiert und weiter gestrafft werden. Ziel ist es, das Verfahren und die Festlegung der Vergaberegeln insgesamt zu vereinfachen und transparenter zu gestalten.“
Wie im Vergabeblog angekündigt, hat Transparency International Deutschland (TI) am letzten Donnerstag zur Podiumsdiskussion unter dem Titel „Kampf gegen Korruption: Integre Unternehmen schützen, Korruptionsregistergesetz einführen“ in Berlin geladen. In der Veranstaltung wurden verschiedene Modelle bereits existierender Korruptionsregister vorgestellt und die Frage der Notwendigkeit eines bundesweiten Korruptionsregistergesetz erörtert. Fazit: Nur eine bundesweite Gesetzeslösung macht eine effektive Korruptionsbekämpfung bei öffentlichen Ausschreibungen möglich.
Seit der Ahlhorn-Rechtsprechung des OLG Düsseldorf fehlt das Thema „Ausschreibungpflicht von Grundstücksverkäufen der öffentlichen Hand“ auf kaum einer Fortbildung zum Vergaberecht. RA Dr. Ute Jasper und RA Barbara von der Recke von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, Düsseldorf, bewerten den Lösungsversuch des Deutschen Gesetzgebers im neuen § 99 Abs. 3 und Abs. 6 GWB in ihrem Beitrag „Investorenverträge und Vergaberecht – das Damoklesschwert des neuen GWB“ kritisch. Danach sei trotz der Neuregelung davon abzuraten, bis zu einer Entscheidung des EuGH die Vergaberechtsfreiheit anzunehmen. Ein lesenswerter Standpunkt, den Sie hier abrufen können.