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Die Monopolkommission schlägt vor, Ausschreibungen im Rahmen des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) technologieneutral durchzuführen.
Im Rahmen des 2. Deutschen Vergabetages des DVNW, beschäftigte sich der Workshop „Vergabe von Flüchtlingsunterkünften“ mit der Frage, in welchem Umfang vergaberechtliche Sonderregelungen für die Beschaffungen von Flüchtlingsunterkünften erforderlich sind.
Mit Veröffentlichung der UfAB VI, Version 1.0, wird eine vollständige Überarbeitung der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) bereitgestellt. Dabei finden neue gesetzliche Regelungen seit dem Jahr 2010, neue Erkenntnisse aus der Praxis sowie wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung mit erkennbarer Praxisrelevanz Berücksichtigung. Den gesamten Beitrag lesen »
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) weist mit Blick auf die Unterbringung von Flüchtlingen in den Städten und Gemeinden darauf hin, dass auch die Beschaffung von nachhaltigen und längerfristig verwendbaren Unterkünften insbesondere in Holzbauweise geprüft werden sollte. Hierfür sprechen nicht zuletzt die immer häufigeren Meldungen zu überteuerten „Containerpreisen“ bei der Flüchtlingsunterbringung (z.B. „Containerhersteller verzehnfachen ihre Preise“; WELT vom 01.10.2015). Den gesamten Beitrag lesen »
“Für die im Zuge der Unterbringung der hohen Zahl von Flüchtlingen zu beschaffenden Leistungen stellten die aktuellen Wertgrenzen für das Land bezüglich der Erstaufnahmeeinrichtungen und für die Kommunen bei der anschließenden weiteren Unterbringung keine hinreichende Erleichterung mehr dar”. Den gesamten Beitrag lesen »
Die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung hat ein Rundschreiben (WiTechForsch II G Nr. 2/2015) zur Eignungsprüfung herausgegeben, abzurufen im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
Mecklenburg-Vorpommern ändert seinen Wertgrenzenerlass vom 19.12.2014 für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben für Leistungen zur Unterbringung, Sicherung, Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen. Für Bauleistungen wird die Grenze auf 4,5 Mio Euro angehoben. Sie finden die Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Wertgrenzenerlasses sowie den Erlass vom 19.12.2014 in der Bibliothek im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW).
Der Bundestag hat am 24. September 2015 mit dem Protokollerklärungsgesetz eine Regelung beschlossen, die Unternehmen aus der Digitalwirtschaft und aus anderen Branchen gegenüber kommunalen Betrieben stark benachteiligt. Nach dem neuen § 2 b UStG werden Kommunalbetriebe künftig vermehrt von der Umsatzsteuer befreit.
Die Ausgaben des Bundes sollen in diesem Jahr um 5,1 Milliarden Euro auf 306,7 Milliarden Euro erhöht werden. Die Ausgabenerhöhung dient vor allem der Finanzierung der Kosten für Aufgaben im Zusammenhang mit der steigenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern.
Eine neue Broschüre des Umweltbundesamtes (UBA) informiert über die wichtigsten rechtlichen Regelungen zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung und zeigt, wie diese sinnvoll organisiert werden kann. Abzurufen hier.