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Die EU-Kommission, Generaldirektion Umwelt, hat einen Auftrag mit zu o.g. Titel vergeben (Ted-Doc-Nr. 2013/S 231-400155). Ziel des Dienstleistungsauftrags für den Helpdesk ist die Ausführung von Unterstützungsarbeiten für die Umsetzung und Förderung des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens. Der Zuschlag der Ausschreibung im Gesamtwert von rund 70.000 EUR ging an das ICLEI Europasekretariat in Freiburg.
Wie bereits angekündigt hat die EU-Kommission ihren Verordnungsentwurf vom Oktober zur Änderung der Schwellenwerte der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/18/EG verabschiedet. Ab 1.1.2014 gelten damit folgende EU-Schwellenwerte:
„Die deutsche Bauindustrie wertet die Koalitionsvereinbarungen – trotz der sich abzeichnenden enormen Belastung der Rentenkassen durch Mütterrente und Frühverrentung mit 63 Jahren – im Kern als Bekenntnis zu mehr Investitionen und gegen neue steuerliche Belastungen für Bürger und Unternehmen“, so der Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Prof. Dr. Thomas Bauer. Es komme jetzt darauf an, dass dieser investitionsfreundlichen Grundausrichtung in den nächsten vier Jahren Taten folgen.
Mit dem Regierungswechsel in Niedersachsen zu Beginn dieses Jahres war absehbar, dass es als eines der zentralen Vorhaben der rot-grünen Landesregierung ein neues Landesvergabegesetz mit einem erweiterten Anwendungsbereich und einer starken Akzentsetzung auf Sozial- und Umweltbelange geben soll. Nunmehr steht fest, dass sich die Vergabelandschaft in Niedersachsen ab 2014 enorm verändern wird. Das neue Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) vom 31.10.2013 ist am 7.11.2013 im Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden. Die Anforderungen an die niedersächsischen öffentlichen Auftraggeber, aber auch für Unternehmen, die sich an öffentlichen Auftragsvergaben beteiligen, werden dadurch deutlich steigen.
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Laut FAZ ist noch in dieser Nacht mit einer Einigung zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zu rechnen. Einen prominenten Platz hat das Vergaberecht darin nicht ergattern können, sicher zu Recht, denn es gibt dringenderen Handlungsbedarf. Gleichwohl haben es immerhin zwei Themen, Öffentliche-Private Partnerschaften (ÖPP) und die Tariftreue im Vergaberecht, hinein geschafft, letztere noch strittig, zu erkennen an den „[ ]“. Nachfolgend die Texte im Original mit Stand 24.11.2013.
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Die EU-Kommission hat Griechenland aufgefordert, die Richtlinie 2004/18/EG einzuhalten. Das griechische Recht sieht ein System obligatorischer Registrierung für einheimische Bauunternehmen vor, wodurch vorab festgelegt wird, welche Wirtschaftsbeteiligten an einem Ausschreibungsverfahren teilnehmen können. Die Bedingungen der Registrierung, nach denen potenzielle Bieter an Ausschreibungsverfahren teilnehmen können, verletzten die Vergaberichtlinie.
Das die Recherche nach Bekanntmachungen über öffentliche Aufträge regelmäßig mit Kosten für die Bieter verbunden ist, wird hinlänglich diskutiert. Wenngleich die Auswirkungen in der Praxis gering sein werden, ist es doch ein Zeichen: Die TED-Datenbank des Amtes für Veröffentlichungen der EU, zur unmittelbaren Nutzung ohnehin kostenlos, ist in ihrer Gesamtheit ab dem 1.1.2014 kostenlos zu haben – und damit Bekanntmachungen über Aufträge im Gesamtwert von rund 500 Mrd EUR jährlich.
Das ist doch mal mutig: der Antragsgegner (das Land Berlin) könne sich nicht auf die verzögerungsbedingten Mehrkosten von ca. 100.000 im Monat berufen, denn er „hat selbst eine erhebliche Verzögerung des Vergabenachprüfungsverfahrens zu vertreten. Denn die Vergabekammer ist Teil seiner Verwaltung, die er personell unbesetzt ließ und es so hinnahm, wenn nicht gar wünschte, dass dort keine Sachbearbeitung stattfand…“ (so wörtlich das KG Berlin, Beschluss v. 24.10.2013 – Verg 11/13). Auch Thema im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW).
Die neue Freiheit, die das Konjunkturpaket 2 seinerzeit mit sich brachte, will man in Schleswig-Holstein offenbar nicht mehr missen: Die Landesregierung hat am 12. November einem Vorschlag des schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministeriums folgend die seinerzeit erhöhten Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen erneut bis Ende 2015 verlängert.
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“Das Vergaberecht bietet Spielräume, die Verwendung biobasierter Produkte bei der öffentlichen Beschaffung zu berücksichtigen. Diese Spielräume gilt es für die öffentliche Hand zu nutzen. Voraussetzung ist ein entsprechender Grundsatzbeschluss auf Leitungsebene in der jeweiligen Gebietskörperschaft,“ erklärte Martin Hake, Referatsleiter der Zentralen Vergabestelle für den BMELV-Geschäftsbereich in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vergangene Woche auf dem Kongresses „Nachwachsende Rohstoffe in der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung“.
Modernität hat bekanntlich auch ihre Schattenseiten. Dass die seit etwa zwei Jahrzehnten mit wechselndem Eifer betriebene Umbildung des Verwaltungshandelns in ein elektronisches „E-Government“ auch seine – technisch bedingten – Gefahren haben könnte, ist nicht überraschend. Auch ohne den noch fernen Traum einer „digitalisierten“ Verwaltung gehören Probleme der IT-Sicherheit heute jedenfalls zum Alltagsgeschäft staatlicher Stellen. So sehr die Welt sich vernetzt, so sehr ist auch der gesamte öffentliche Bereich Gefahren durch Angriffe über seine Netzwerke (und ggf. sogar auf seine Netzwerke) ausgesetzt. Das gilt für den Bund wie für Länder und Kommunen. Die EU hat nun unter dem denkbar weit gefassten Stichwort der „Cybersicherheit“ einen groß angelegten Vorstoß in diesem Bereich gemacht und dabei insbesondere den Vorschlag einer „Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union“ vorgelegt (COM[2013] 48).
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Über das Schiedsverfahren zwischen der Bundesregierung und dem Betreiberkonsortium der Toll Collect GmbH sowie den Weiterbetrieb des Mauterfassungssystems will sich die Bundestagsfraktion Die Linke informieren.
Der Bund der Steuerzahler hat das Schwarzbuch „Die öffentliche Verschwendung 2013“ vorgelegt. Berliner Flughafen BER, Klinikum Düsseldorf, BND-Neubau – Kostenexplosionen bei diesen und anderen Bauprojekten in ganz Deutschland nimmt das Schwarzbuch kritisch unter die Lupe. Bei der Präsentation stellte der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, neben mehr als 100 Verschwendungsbeispielen aus unterschiedlichen Themen und allen staatlichen Ebenen konkrete Forderungen an Politik und Verwaltung.
Im Jahr 2010 wurden öffentliche Aufträge im Wert von € 447 Milliarden EUR im Amtsblatt und der TED-Datenbank veröffentlicht. Ausweislich einer nun veröffentlichten Studie des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) zur “Identifizierung und Eindämmung der Korruption im öffentlichen Auftragswesen in der EU” beläuft sich dabei der “direkte öffentliche Verlust entdeckt in korrupten und grauen Fällen (Fälle mit schwächeren Anzeichen der Korruption) auf 18% der gesamten Projektbudgets, von denen 13% auf Korruption zurückzuführen sind”. Spitzenreiter sind dabei korrupte Fort-und Weiterbildungsprojekte.
Manöverkritik: Rund fünf Monate, nachdem die Bundeskanzlerin die Webplattform der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung, kurz KNB, freigeschaltet hat, trafen sich die Vertreterinnen der Länder und der Kommunen mit der KNB im Beschaffungsamt zum ersten Evaluierungstreffen.
Am Mittwoch, den 6. November, trifft sich in Berlin die Arbeitsgruppe “Wirtschaft” der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD zum Thema “Mittelstand/Vergaberecht/Handwerk”.
87 Prozent der Führungskräfte in öffentlichen Verwaltungen sehen die Finanz- und Budgetentwicklung als größte Herausforderung der kommenden Jahre. Dieser Aufgabe begegnen jedoch immer weniger mit gezielten Maßnahmen. Mehr als jeder zweite Entscheider will stattdessen „nach dem Rasenmäher-Prinzip“ einsparen.
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Der umstrittene Ankauf des Berliner Verwaltungsgebäudes des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) war nach Darstellung der Bundesregierung wirtschaftlich sinnvoll.
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Die EU-Kommission hat beschlossen, Polen wegen der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge beim Gerichtshof der EU zu verklagen. Nach derzeitiger polnischer Rechtslage können Bieter ausgeschlossen werden, wenn sie durch die unsachgemäße Ausführung eines früheren Auftrags Schäden verursacht haben.
Der Fonds „Aufbauhilfe“ zur Beseitigung von Hochwasserschäden hat den betroffenen Bundesländern bereits rund 3,1 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.