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Bei vielen der großen Krankenkassen laufen die im Wettbewerb vergebenen Rabattverträge für umsatzstarke Medikamente demnächst aus. Die AOK z.B. meldet, dass sie ihre bislang umfangreichste Ausschreibung (AOK VII) an den Markt geben will, in der einige sehr umsatzstarke Wirkstoffe wie Pantoprazol erneut ausgeschrieben werden.
Die AOKen schreiben, obwohl es sich um jeweils selbständige Krankenkassen mit regionalem Bezug handelt, ihre Rabattverträge gemeinsam aus, teilen aber die Verträge in (diesmal acht) Regionallose auf. Für jedes Los wird (und wurde in der Vergangenheit) nur ein Vertragspartner gewählt – angesichts der rechtlichen Unsicherheiten des 3-Partnermodells ein Ansatz mit Zukunft.
Ramboll Management Consulting – den meisten Lesern wohl noch durch die Ramboll-Studie zur Prozesskostenmessung bei der öffentlichen Auftragsvergabe im Vorfeld der letzten nationalen Vergaberechtsreform ein Begriff – erstellte im Auftrag der EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, eine Studie zu grenzüberschreitende Vergaben. Anlass war die aktuellen Evaluierung der EU-Vergaberichtlinien (wir berichteten): Wie die Studie zeigt, werden in Europa nur 1,6% aller Aufträge direkt grenzüberschreitend vergeben. Interessant: Von den Aufträgen, die deutsche Auftraggeber direkt grenzüberschreitend vergeben, werden 51% an Auftragnehmer aus Österreich vergeben.
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Wie berichtet plant die EU-Kommission einen neuen Anlauf in Sachen eVergabe. Mit verschiedenen Maßnahmen soll dieser nun endlich zum lang erwarteten Durchbruch verholfen werden. Eines der Konzepte: Eine neue – Zitat „informelle“ – Sachverständigenrunde zur eVergabe.
Ausweislich des vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgelegten 23. Subventionsberichts der Bundesregierung sinken die Subventionen des Bundes im Berichtszeitraum 2009 bis 2012 ausgehend vom krisenbedingt hohen Niveau des Jahres 2009 (rund 28,5 Mrd. €) deutlich um rund 6 Mrd. € auf 22,6 Mrd. €. Der Anstieg der Subventionen sei nur temporär gewesen, da die wichtigsten Stützungsmaßnahmen befristet gewesen seien. Die Subventionsentwicklung leiste somit einen deutlichen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts, so das BMF.
Das Bundeskabinett hatte am 6. Juni 2011 ein Paket zur Energiepolitik verabschiedet und dabei auch auf das von der Bundesregierung im vergangenen Jahr erarbeitete Energiekonzept verwiesen. Danach komme geplanten Neubauten des Bundes wie bestehenden Liegenschaften eine Vorbildfunktion bei der Reduzierung des Energieverbrauchs zu. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen will nun in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 17/6618) von der Bundesregierung wissen, was darunter in Bezug auf die öffentliche Beschaffung zu verstehen sei.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erhält einen neuen Dienstsitz. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat den Zuschlag für den Bau des neuen Gebäudes im Berliner Regierungsviertel, vis-à-vis zum Kanzleramt, erteilt. Den Auftrag erhält ein Konsortium unter Führung der Unternehmen BAM Deutschland AG und Amber GmbH. Damit wird zum ersten Mal in Deutschland ein ziviles Bundesgebäude als Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) gebaut und betrieben. Der private Partner ist dabei für den reibungslosen Betrieb, die Unterhaltung und Instandhaltung des gesamten Gebäudes verantwortlich.
Unter diesem Titel hat die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der EU-Kommission am 05.08.2011 unter der Dokumenten-Nr. 247071-2011 in TED eine Studie ausgeschrieben. Ziel: Bewertung der Funktionsweise des CPV-Codes und Feststellung, „inwieweit die Ziele des CPV erreicht werden, diese Ziele relevant sind, diese Ziele auf wirksame und effiziente Art und Weise erreicht werden”. Interessante Fragen. Noch interessanter dürften die Antworten darauf sein.
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Das Bundeskartellamt steht Tendenzen zur Rekommunalisierung von Aufgaben der Daseinsvorsorge kritisch gegenüber. Wie es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Tätigkeitsbericht des Amtes für die Jahre 2009 und 2010 (17/6640) heißt, müsse ein zunehmendes wirtschaftliches Engagement der öffentlichen Hand hinterfragt werden: „Sofern einzelne Leistungen grundsätzlich auch von privaten Anbietern erbracht werden können oder bereits durchgeführt werden, müssen die Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer einheitlich sein und auch die Kommunen müssen sich im Wettbewerb mit der privaten Konkurrenz behaupten. Nur unter diesen Voraussetzungen können durch eine stärkere kommunale Betätigung weitere Effizienzen, Kosteneinsparungen und Qualitätsverbesserungen erzielt werden“, heißt es in dem Bericht.
Es ist Mitte 2011. Diesen Beitragstitel hätten Sie ebenso gut 2010, 2009, 2008, 2007, 2006 usw. hier lesen können. Alle reden über die eVergabe, aber was passiert wirklich? Nach wie vor sind es deutlich unter 10 % vollelektronischer öffentlicher Beschaffung in Deutschland. Nun lässt die EU-Kommission verlauten, man wolle “die Einführung der elektronischen Auftragsvergabe unterstützen”. Sie kündigt dazu eine Reihe von Maßnahmen an, mit deren Hilfe die Einführung der eVergabe in der EU beschleunigt werden soll.
Von Michael Wankmüller, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
“Von Bewerbern und Bietern dürfen Entgelte für die Durchführung der Vergabe nicht erhoben werden”, formuliert die neue VOL/A für Vergabeverfahren unter wie oberhalb der EU-Schwellenwerte. Auf den ersten Blick eine eindeutige Regelung – jedenfalls für papiergebundenen Verfahren. Doch wert trägt die Kosten von komplexen eVergabelösungen? Der Gesetzgeber hat sich entschieden: Der Verursacher der Kosten, also der Auftraggeber.
Eine Klarstellung.
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Die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, schreibt eine „Studie über Messung und Benchmarking im elektronischen Beschaffungswesen“ aus (TED v. 27.07.2011 – 2011/S 142-235043). In Los 1 (300.000 EUR) soll eine Übersicht über das elektronische Beschaffungswesen in den Mitgliedstaaten erstellt werden. In Los 2 (400.000 EUR) sollen eVergabe-Lösungen ermittelt werden, die „hinsichtlich Zugänglichkeit, Benutzerfreundlichkeit und Offenheit für eine grenzüberschreitende Beteiligung von Bietern von besonderer Bedeutung“ sind. Ziel ist es, anhand dieser Best Practises „Referenzen“ zu schaffen, an denen andere Plattformen sich orientieren sollen. Ob diese Orientierung dann freiwillig erfolgen soll, wäre interessant zu erfahren.
Auch 2012 wird der mit 5.000 Euro dotierte International Public Procurement Award (IPA) ausgelobt. Um den IPA können sich junge Akademiker aus Europa im Alter bis zu 35 Jahren mit einer wissenschaftlichen Arbeit zu Vergabethemen bewerben, die sie im Zeitraum vom 01.04.2010 bis 30.09.2011 fertig gestellt haben.
Ein Stück deutsche Geschichte wird weitergereicht: Wie der TED-Veröffentlichung 2011/S 141-233754 zu entnehmen ist, erhielt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG vom Bundesministerium der Finanzen, Referat VIII B2, den Zuschlag zum Privatisierungsverfahren zwecks Veräußerung der Gästehaus Petersberg GmbH und der Immobilie „Petersberg“. Das ehemalige Gästehaus der Bundesregierung auf dem Petersberg bei Bonn war nach dem Zweiten Weltkrieg bis 1952 Sitz der Alliierten Hohen Kommission, Adenauer unterzeichnete dort das Petersberger Abkommen.
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der EU-Kommission erfuhr in den vergangenen Monaten einige strukturelle Veränderungen. Das seit dem 1. Juli neue Organigramm der GD finden Sie als PDF hier.
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Am 22. Juli vergangenen Jahres trat das neue Berliner Vergabegesetz in Kraft. Rund 5 Mrd. Euro gibt das Land Berlin jährlich für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen aus. Mit dem Gesetz sollte eine ökologische und soziale Produktion dieser Bedarfe gesichert werden. Zum Geburtstag kritisieren die im FAIRgabe-Bündnis vertretenen Gewerkschaften, umwelt- und entwicklungspolitischen Organisationen aus Berlin die mangelhafte Umsetzung als auch Unterstützung durch die Berliner Senatsverwaltung – ein Blick in aktuelle Ausschreibungen zeige, dass das Gesetz bis kaum Umsetzung finde. Besonders schön: Zulässige Eigenerklärungen über den Nichtnachweis sozialer Standards.
Der Bundesanzeiger soll künftig ausschließlich elektronisch über das Internet herausgegeben werden. Dies sieht die Bundesregierung mit dem von ihr eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften über Verkündungen und Bekanntmachungen vor. Grund seien die hohen Druck- und Vertriebskosten des gedruckten Bundesanzeigers.
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Das Umweltbundesamt (UBA), Referat Z 6, schreibt die inhaltliche Weiterführung des Informationsportals “www.beschaffung-info.de” aus. Die seit 2008 vom UBA gepflegte Seite ist Deutschlands zentrale Plattform um öffentliche Auftraggeber über das Thema „umweltfreundliche Beschaffung“ zu informieren. Dazu zählen auch die vergaberechtlichen Möglichkeiten sowie Empfehlungen für konkrete Umweltkriterien. Im Rahmen des nun geplanten Autoren-Outsourcings der Seite soll diese um weitere Produktgruppen wie Kaffeemaschinen, Computer und Textilien ergänzt werden. Die Ausschreibung finden Sie hier.
Wenn man nicht bereits so viel zu tun hätte…
Das Internet ist eine feine Sache. So bringt es für Unternehmen die Möglichkeit, überregional, zielgerichtet und effizient nach öffentlichen Ausschreibungen zu recherchieren. Im Laufe der letzten Jahre etablierten sich unzählige, teils kommerzielle, teils von den Bedarfsträgern selbst getragene elektronische Bekanntmachungsplattformen. Der so geschaffene Vorteil kehrte sich in sein Gegenteil: Über 60, wahrscheinlich deutlich mehr, elektronische Bekanntmachungsplattformen bilden den viel zitierten Flickenteppich, der von den Bietern, insb. KMU, kaum mehr beherrschbar ist.
Das für die letzte Vergaberechtsreform federführende BMWi erkannte die Not und fand mit § 12 Abs. 1, S. 2 VOL/A eine im wahrsten Wortsinn weitreichende Regelung: “Bekanntmachungen in Internetportalen müssen zentral über die Suchfunktion des Internetportals www.bund.de ermittelt werden können”. Was aber bedeutet das? Die Frage erhitzt seit dem die Gemüter, insbesondere derer, die über Jahre hinweg kommerzielle Plattformen aufgebaut haben. Nun alles für lau?
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Im Freistaat Sachsen können aufgrund leerer Kassen in diesem Jahr voraussichtlich keine neuen Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen begonnen werden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6182) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zum Sachstand wichtiger Verkehrsprojekte in Sachsen (17/5967).
Für was die EU-Kommission sich nicht alles interessiert: Wie der TED-Veröffentlichung 2011/S 131-216723 vom 12. Juli zu entnehmen ist, hat die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration einen Studienauftrag “zum Schutz der Rechte von Arbeitern bei Untervergabeverfahren in der EU” vergeben.