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Simon Bannenberg hatte, basierend auf den Modellen des strategischen Einkaufs privater Unternehmen, Vorschläge für einen strategischen öffentlichen Einkauf entwickelt (s. den Beitrag im Vergabeblog). Zusammen mit Roman Schmidt, Elke Schulz und Katrin Seeger haben diese darauf aufbauend an der Hochschule für Oekonomie und Management (FOM) untersucht, wie diese Vorschläge von der öffentlichen Verwaltung bewertet und ob sie dort ggfs. schon umgesetzt werden. Hierzu wurde ein Onlinefragebogen an Bundesbehörden sowie Kommunalbehörden aus Baden-Württemberg und Bayern verschickt. Von 572 angefragten Behörden konnten – immerhin – 66 valide Antworten ausgewertet werden.
Wir erinnern uns: Am 13.1.2009 einigte sich der Koalitionsausschuss im Kanzleramt auf das Konjunkturpaket II, darin enthalten: Die “Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts”, im wesentlichen durch stark angehobene Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben. Die Maßnahme war befristet für zwei Jahre und endet dementsprechend am 31.12. dieses Jahres. Eigentlich.
Die Kommunalen Spitzenverbände hatten bereits Ende Juli eine Stellungnahme zur Fortführung der vergaberechtlichen Vereinfachungen sowohl an Minister Brüderle, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), als auch an Minister Dr. Ramsauer, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) gerichtet. Wie es die Spatzen in Berlin nun von den Dächern pfeifen, ist man im BMVBS bereits guter Dinge hinsichtlich einer Verlängerung der Maßnahmen, im BMWi grübelt man zumindest noch.
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Das Auswärtige Amt (AA) stellt zwei Verträge mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa) auf den Prüfstand. Wie das Ministerium Medienberichten zufolge bestätigte, werden die Bezüge mit Texten und Fotos neu ausgeschrieben, mit denen die Botschaften in aller Welt über das Geschehen in Deutschland informieren. Dem Agentur-Marktführer droht damit ein Verlust von mehr als drei Millionen Euro im Jahr. Diese haben nach Aussage von Wettbewerbern bislang die dpa-Dienste in Englisch, Spanisch und Arabisch gestützt.
Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung in Frankfurt a.M hatte Merz als Veräußerungsbevollmächtigten für den Verkauf der WestLB beauftragt. Dieser schreibt nun im Auftrag der Eigentümer Kommunikationsberatung aus, um, so wörtlich “den Veräußerungsbevollmächtigten bis zum Abschluss des umfangreichen, komplexen und im Fokus der Öffentlichkeit stehenden Veräußerungsprozesses…im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit [zu] beraten und unterstützen.” Das könne wohl nichts schaden, wird man sich gedacht haben.
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Bei einer Reihe von Schienenprojekten sind erhebliche Kostensteigerungen festgestellt worden, stellte Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) vergangene Woche im Verkehrsausschuss bei Bekanntgabe der Überprüfung der Bundesverkehrswegeplanung für die Bereiche Schiene und Straße fest: Von den insgesamt 38 überprüften Bahnprojekten hätten sich dabei 9 als unwirtschaftlich herausgestellt. Die übrigen 29 ”bauwürdigen“ Bedarfsplanprojekte mit einem Investitionsvolumen von 25,8 Milliarden Euro seien seit dem Verkehrswegeplan 2003 um etwa 30 Prozent teurer geworden, heißt es in den Unterlagen des Ministeriums.
Nach Angaben der Bundesregierung befinden sich derzeit 64 Rüstungsprojekte größer 25 Mio EUR in der Beschaffungsphase. Zudem befänden sich 18 Projekte mit einem Auftragsvolumen größer als 25 Mio EUR in der Entwicklungsphase (schließt die “Erprobungsphase” mit ein). Allerdings: Von letzteren verliefen nur fünf planmäßig hinsichtlich des Zeit- und Finanzbedarfs des parlamentsrelevanten Vertrages. Von den 64 Beschaffungsprojekten verliefen ebenfalls nur 33 Projekte planmäßig. „Schuld“ seien die Auftragnehmer.
Das Web treibt mitunter seltsame Blüten. So wurde ich heute auf ein Online-Portal für Juristen aufmerksam, dass u.a. die Möglichkeit bietet, Richter und Gerichte zu bewerten. Den Ausschlag gab angeblich die Entscheidung des BVerfG zur “spickmich-Klage” einer Lehrerin – sie muss die Bewertung durch ihre Schüler über eine Internetplattform hinnehmen. Die Richter nun wohl auch.
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In Hessen wurden seit 2008 fünf IT-Großaufträge des Landes oberhalb des EU-Schwellenwerts nicht öffentlich ausgeschrieben. Inzwischen ist die Sache über die vergaberechtliche Bewertung hinaus zum Politikum geworden, da personelle Verquickungen zur Hessen-CDU ins Auge fallen – ein gefundenes Fressen für die Opposition. Bisheriger Höhepunkt: Eine Anhörung im Hessischen Landtag, eine weitere folgt. Vergabeblog sprach mit Prof. Dr. Heiko Höfler, Orrick Hölters & Elsing, Frankfurt a.M., zum Stand der Dinge.
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Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat die 38. Ausgabe seines Schwarzbuchs mit dem provokanten Titel „Die öffentliche Verschwendung 2010“ veröffentlicht. Anhand von über 100 traurigen Beispielfällen deckt der Verband verschwenderischen, unwirtschaftlichen oder fahrlässigen Umgang mit Steuergeldern auf. In den Kapiteln des Schwarzbuchs geht es u.a. um Fehlplanungen, Kostenexplosionen, Reisen auf Steuerzahlerkosten, Gedankenlosigkeit beim Umgang mit dem Geld der Bürger und, last but not least, Mängel im Beschaffungswesen.
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Der Aufbau des Millardenprojekts Galileo, dem europäischen Satellitennavigationssystem, hat am 25. Oktober 2010 eine weitere Schlüsseletappe erreicht: In Brüssel erfolgte der Zuschlag und damit Vertragsabschluss zwischen der Europäischen Weltraumorganisation ESA und der Spaceopal GmbH über den Betrieb von zunächst 18 der später 30 Galileo-Satelliten. Spaceopal ist ein Gemeinschaftsunternehmen der deutschen DLR Gesellschaft für Raumfahrtanwendungen (GfR) mbH und der italienischen Firma Telespazio S.p.A. Partner der Spaceopal sind T-Systems, SES, EADS Astrium Services und Vitrociset. Das Gesamtvolumen des Vertrags beträgt rund 194 Millionen Euro.
Es war ein bisschen der Kampf gegen Windmühlen. Unser Mitarbeiter Peter Cornelius, Betreiber eines Ausschreibungs-Recherchedienstes (www.ausschreibungen.lu) auf Grundlage der Datenbank TED des Amts für Amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union, stellte immer wieder fest, dass Ausschreibungen unter falschem CPV-Code veröffentlicht werden und damit praktisch unauffindbar für interessierte Unternehmen sind (siehe dazu unseren Beitrag hier). So wurden bspw. Arbeiten im Zusammenhang mit der Sanierung eines Krankenhauses mal eben zu “Rehabilitationsmaßnahmen im Krankenhaus”.
Im Februar 2009 hatte die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) in Köln mit Ausschreibungs Nr. 30588-2009 unter nur einem CPV-Code – „72000000 – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung“ fünf Lose veröffentlicht, obwohl hierzu genauere CPV-Codes zur Verfügung gestanden hätten. Die Begründung der EASA: Ein CPV-Code erfasse alle hierarchisch darunter liegenden Codes. Cornelius – da selbst kein Bieter nicht in seinen Rechten verletzt – wandte sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten – und bekam nun Recht!
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Die EU-Kommission leitet eine Konsultation zur eVergabe ein in Form eines Grünbuchs ein. Die interessierten Kreise werden aufgefordert, sich zu äußern, wie die EU die Mitgliedstaaten dabei unterstützen kann, den elektronischen Beschaffungsprozess zu beschleunigen und zu erleichtern. Im Grünbuch werden Hindernisse der Einführung der eVergabe ermittelt und die Risiken benannt, die unterschiedliche nationale Konzepte für eine grenzüberschreitende eVergabe darstellen. Zudem stellt die KOM fest, dass gerade mal 5 % der vergebenen Aufträge oberhalb der Schwellenwerte elektronisch vergeben werden.
Die EU-Kommission hat ihre neue Datenbank e-CERTIS vorgestellt. Dabei handelt es sich um ein webbasiertes Instrument, das es Bietern und öffentlichen Auftraggebern erleichtert, die bei EU-weiten öffentlichen Ausschreibungen erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Mit dem Online-Katalog der in den 27 Mitgliedstaaten am häufigsten verlangten Unterlagen (z.B. Belege für die Erfüllung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten, Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit) können solche Dokumente und ihre jeweilige lokale Entsprechung ermittelt werden, da regelmäßig unbekannt ist, welche Unterlagen die verschiedenen nationalen öffentlichen Auftraggeber verlangen. Zu e-CERTIS gelangen Sie hier.
Oder, m.a.W., das Ende der repräsentativen Demokratie? Ob Stuttgart 21 oder Integrationsdebatte, die Diskussion lässt sich darauf verdichten, ob Politik eigentlich noch dem Willen derer, die sie gewählt haben, entspricht. Wenn Sie erfahren wollen, ob “Ihr(e)” Bundestagsabgeordnete(r) auch Ihren Willen gemäß entscheidet, sei Ihnen das “Parlameter” des ZDF ans Herz gelegt. Bei namentlichen Abstimmungen – solche bei politisch umstrittenen Fragen – können Sie damit das Abstimmungsverhalten eines jeden MdB online einsehen (Bildschirmfoto links).
Der mit 10.000 € dotierte Preis wurde bei der Jubiläumsveranstaltung der Badenweiler Gespräche an Herrn Dr. Johannes Mosters, Kanzlei BBG und Partner, überreicht. Der Preis wird für herausragende wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet des Vergaberechts verliehen. Gegenstand der preisgekrönten Arbeit ist die Ethische Beschaffung, nämlich die Berücksichtigung von Sekundärzwecken im Zeitalter der Globalisierung.
Wer sich einmal – bildlich gesprochen – vor Augen führen möchte, wie sich der Bundeshaushalt zusammensetzt, dem sei OffenerHaushalt.de ans Herz gelegt. Sehr anschaulich wird die Mittelverteilung über die Einzelpläne und Kapitel bis hinunter zu den Titeln visualisiert sowie die Veränderung zum Vorjahr dargestellt. Vorschlag: Ein Schieberegler, mit dem jedermann seine Prioritäten setzen kann und eine statistische Auswertung dessen. Sofern repräsentativ, ließe sich – ebenso visualisiert – die im wahrsten Wortsinn Schnittmenge zwischen „Bundesbürgerhaushalt“ und Bundeshaushalt bilden. Zum Haushalt 2010 geht es hier.
Der Behörden Spiegel Online hat eine Sonderseite zu den soeben zu Ende gegangenen, inzwischen fünfzehnten, Badenweiler Gesprächen des forum vergabe e.V. eingerichtet, zu finden hier. Sollten Sie sich fragen, wo eigentlich Badenweiler liegt, dann schauen Sie hier. Und falls Sie wissen wollen, warum man ausgerechnet nach Badenweiler geht, dann fragen Sie hier.
“Rechtsetzung auf EU-Ebene soll intelligenter werden: Brüderle begrüßt Mitteilung der EU-Kommission” – ob das BMWi den Titel seiner heutigen Pressemitteilung wohl bewusst so zweideutig formuliert hat? Wie die Kommission mitteilt, will sie unter der Bezeichnung „Intelligente Rechtsetzung“ ihre bestehende Agenda zur „Besseren Rechtsetzung“ weiterführen. Sie soll zu mehr Wachstum und Beschäftigung beitragen, indem Verwaltungslasten abgebaut, die bestehenden EU-Rechtsvorschriften vereinfacht und die Folgen neuer EU-Gesetzgebung eingehender abgeschätzt werden.
Mitte September hat sich das EU-Parlament und der Europäische Rat auf einen Kompromiss zur EU-Zahlungsverzugsrichtlinie geeinigt: Öffentliche Auftraggeber als auch private Unternehmer müssen künftig ihre Rechnungen innerhalb von 30 Tagen begleichen, wenn keine Ausnahme greift. Damit hat sich am Ende die EU-Kommission mit ihrer geplanten Beschränkung dieser Vorgabe allein auf die öffentliche Hand nicht durchsetzen können. Dem widersetzte sich der Binnenmarktausschuss des Parlaments, da nach dessen Auffassung gerade KMU oft unter “Zahlungsverzug der Großindustrie” leiden. Allerdings: Die maximale Zahlungsfrist für öffentliche Auftraggeber liegt bei 60 Tagen. Der Verzugszins soll 8 Prozent betragen. Noch im Oktober will das EU-Parlament über den Kompromiss abstimmen. Es folgt dann die notwendige Umsetzung durch die nationalen Gesetzgeber.
Wenn Eines in Sachen Kommission und öffentliches Auftragswesen in letzter Zeit auffiel, dann, dass man einen ganzen Blumenstrauß an Forschungsarbeiten dazu initiiert hat: Ob eine Befragung zu Konzessionen, eine Studie zu Alternativen bei der öffentlichen Auftragsvergabe, ein Beratungsauftrag zur Weiterentwicklung der Bewertung des grenzüberschreitenden Beschaffungswesens, ein Management-Plan 2010 zu Zielen und Politik des öffentlichen Auftragswesens oder ein Konsultationsverfahren zur Benachteiligung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Wie sich aktuell der TED-Veröffentlichung Nr. 292562-2010 vom 2. Oktober entnehmen lässt, wurde nun der im November 2009 ausgeschriebene “Rahmenvertrag über rechtliche und wirtschaftliche Forschungsarbeiten und technische Unterstützung der Kommission im Bereich öffentliches Beschaffungswesen” (Az 2009/S 212-304463 vom 4.11.2009) von der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen vergeben. Primäres Ziel: Herauszufinden, wo sich die Mitgliedsstaaten Hintertürchen zur Umgehung des Vergaberechts eingerichtet haben.