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Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee hat die Verteilung der 500 Millionen Euro für die Sanierung von Bundesbauten aus dem zweiten Konjunkturpaket bekannt gegeben. Die Aufträge müssen bis Mitte 2010 vergeben, das Geld bis 2011 ausgegeben sein. Mit den 500 Millionen werden über 900 Einzelmaßnahmen, davon rund 300 von freien Trägern gefördert. Alle Projekte außer dreien liegen im Volumen unter 10 Millionen Euro, die weit überwiegende Zahl der Maßnahmen liegt zwischen 100.000 Euro und 2 Millionen. Unter den Projekten sind:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wird in den beiden Jahren 2009 und 2010 nach derzeitigem Stand Spitzentechnologien und Forschungsprojekte insbesondere im innovativen Mittelstand in Höhe von insgesamt 5,6 Mrd. € fördern (davon allein 1,1 Mrd. € aus den Konjunkturpaketen). Im Einzelnen stehen den Unternehmen folgende Programme zur Verfügung:
Nach der Umstellung auf die ausschließlich elektronische Angebotsabgabe für die ITK-Branche bereits im Jahr 2007 erfolgt nun der nächste Schritt: Ab dem 1. Juli kann die KFZ-Branche ihre Angebote auf Ausschreibungen des Bundes nur noch elektronische über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de abgeben. Die Umstellung erfolgt auf Grundlage des sog. „Stufenplans eVergabe“, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Zusammenarbeit mit dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA), dem Bund der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) erstellt hatte.
Die Milliarden aus dem Investitionsprogramm des Bundes sollen bislang bei den Unternehmen nicht angekommen sein. Dies berichtete die Financial Times Deutschland (FTD) unter Berufung auf Informationen aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums. So sollen die Länder von den insgesamt durch den Bund zur Verfügung gestellten 13 Millarden Euro bis Mitte Juni lediglich 11 Millionen Euro abgerufen haben. Die Regierung sorgt sich nun, daß sie das mit dem Konjunkturpaket II verfolgte Ziel einer Konjunkturbelebung durch rasche staatliche Investitionen verfehlen könnte.
Wie im wirklichen Leben: Die Geschäftsstelle des Kaufhaus des Bundes (KdB) hat für das Jahr 2008 eine Vergleichsbetrachtung der Nettopreise bei Nutzung von Rahmenvereinbarungen des Bundes gegenüber solchen aus dezentralen Beschaffungen durchgeführt. Auch wenn man ausdrücklich darauf hinweist, „dass das Ergebnis nicht als repräsentativ angesehen werden kann“, so zeigt es doch eine unumstößlichen Trend: Die Auswertung ergab, dass das durchschnittliche Einsparpotenzial bei einem Einkauf der betrachteten Produkte über das KdB beachtliche 24,17 % beträgt, bei EDV-Verbrauchsmaterial sogar 54,73 %. Über das KdB beziehen aktuell 342 dort registrierte Bundesbehörden und bundesnahe Einrichtungen Produkte.
Im IT-Investitionsprogramm als Teil des „Paktes für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ sind insgesamt 500 Mio. Euro für über 300 Maßnahmen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik enthalten. 208 Maßnahmen im Umfang von 300 Mio. Euro wurden bereits begonnen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat nun der Aufhebung der Sperre in Höhe von 200 Mio. Euro zugestimmt. Damit ist der Weg frei für weitere Investitionen des Bundes im Rahmen des IT-Investitionsprogramms.
Köllscher Klüngel oder doch nur raffinierte Vertragsgestaltung? Der Oppenheim-Esch-Fonds hatte das Millionenprojekt Köllner-Messehallen ohne vorherige Ausschreibung zugesprochen bekommen, weshalb die EU-Kommission vor zwei Jahren ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet hatte. In ihrem Schlussantrag vom 28. Mai bekräftigte die zuständige europäische Generalanwältin Verica Trstenjak den aus ihrer Sicht eindeutigen Verstoß gegen das europäische Vergaberecht. Der Auftrag für den Bau der Hallen, die die Stadt Köln nach Fertigstellung für 30 Jahre und damit geschätzte 750 Millionen Euro als Hauptmieterin, die Messegesellschaft als Untermieterin in Anpruch nimmt, hätte von der Stadt ausgeschrieben werden müssen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird für den Herbst erwartet. Den vollständigen Bericht des Köllner Stadtanzeigers dazu finden Sie hier.
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Ab sofort werden alle Ausschreibungen des Landes Sachsen-Anhalt für Hoch- und Straßenbaumaßnahmen sowohl in gedruckter Form über den Ausschreibungsanzeiger als auch elektronisch im Internet veröffentlicht. Nach einer Übergangszeit von voraussichtlich einem Jahr sollen die Ausschreibungen dann nur noch elektronisch veröffentlicht werden, so dass Landesministerium für Landesentwicklung und Verkehr.
Der Bundesrat hat am 12. Juni die Neufassung der Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) beschlossen. Diese sieht künftig vor, dass die Honorarfestsetzung mit Hilfe des so genannten Baukostenberechnungsmodells von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt wird. Grundlage für die Honorarfestsetzung sind zukünftig die Baukosten, die aufgrund der Entwurfsplanung berechnet wurden. Die staatlichen Honorarvorgaben beschränken sich nur noch auf die Planung. Darüber hinaus gehende Beratungsleistungen können ebenso wie bei sonstigen gutachterlichen Leistungen frei vereinbart werden.
Bundestag: Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/12945) ist der Berliner Nahverkehr: Nach Ansicht der Fraktion "sehen sich die Fahrgäste der Berliner S-Bahn in den letzten Jahren mit massiven Verkehrseinschränkungen konfrontiert", deren Ursache die Abgeordneten in Sparmaßnahmen erblicken. Die Bundesregierung verweist darauf, dass im Land Berlin im Rahmen des Infrastrukturauftrags des Bundes nach Art. 87 e Abs. 4 GG, die eingesetzten Bundesmittel für Schienenweginvestitionen seit der Bahnreform "sowohl absolut gesehen aber auch in Bezug auf die Streckenlänge den Spitzenwert in Ostdeutschland" darstellen. Ist das nun eine gute oder schlechte Nachricht?
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Als Jurist kennt sie jeder: Die juris-Datenbank. Wohl aufgrund ihres Quasi-Monopols im Bereich der Rechtsinformationsdienste erachtete es die Bundesregierung als auch der Großteil der Länder als nicht erforderlich, vor Vergabe von entsprechenden Aufträgen über Rechtsinformationsdienste an die juris GmbH eine Ausschreibung durchzuführen. Die EU-Kommission dagegen sieht den Binnenmarkt gefährdet und richtete Anfang April eine förmliche Aufforderung in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“ an Deutschland, der zweiten Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag: Danach hätten die Vergaben zwingend ausgeschrieben werden müssen. Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann sie den Europäischen Gerichtshof anrufen.
Erste Analysen des Bundeswirtschaftsministeriums zeigen, dass das Sonderprogramm der staatseigenen Förderbank KfW besonders von der mittelständischen Wirtschaft sehr rege angenommen wird. Von den bewilligten Kreditanträgen in Höhe von ca. 842,3 Mio. Euro entfallen rund 716,3 Mio. Euro (rund 85%) auf kleine und mittlere Unternehmen. 126 Mio. Euro wurden bislang für große Unternehmen bewilligt.
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Nach dem Bundestag hat am 12. Juni nun auch der Bundesrat im Rahmen der Föderalismuskommission II dem neuen Art. 91 c GG zugestimmt: Die Regelung schafft eine verfassungsrechtliche Grundlage für Bund und Länder, bei der Informationstechnik zusammenzuwirken. Von der Diskussion bislang weitgehend unbeachtet sind die Folgen für die öffentliche ITK-Beschaffung und öffentliche ITK-Dienstleistungen (Vergabeblog berichtete).
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Rahmen des Konjunkturpaketes vor einer Einflussnahme der italienischen Mafia gewarnt. Bei unbekannten Firmen, die öffentliche Aufträge haben wollten, „sollten wir erst in den Polizeicomputer schauen, wer wirklich dahinter steckt“, sagte der Gewerkschaftsvorsitzende Rainer Wendt dem „Focus“.
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Die NATO plant den Komplett-Neubau ihres Hauptquartiers in Brüssel. Daran hängt ein geplantes Vergabevolumen von insgesamt ca. 200 Mio. €.
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Re-Verstaatlichungstendenzen in Rheinland-Pfalz? Die Landesregierung hat die Gemeindeordnung dahin gehend geändert, dass die bislang geltende Subsidiaritätsklausel des § 85 Abs. 1 Nr. 3 Gemeindeordnung (GemO RLP), wonach die Gemeinde wirtschaftliche Unternehmen nur errichten, übernehmen oder wesentlich erweitern darf, wenn „der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann“, nicht mehr für den Bereich der Energieversorgung, der Wasserversorgung und des öffentlichen Personennahverkehrs gilt.
Die Bundesregierung will bei ihren Beschaffungen in Zukunft selbst stärker auf nachhaltige Produkte setzen und damit als Vorbild für nachhaltiges Konsumieren und Bauen dienen. Nicht zuletzt weil sie große Exportchancen für nachhaltige Produkte aus Deutschland sieht, will die Regierung die Entwicklung des Marktes für nachhaltige Produkte somit durch ihre eigene Nachfrage aktiv vorantreiben.
„Was die Eisenbahn für das 19. und die Luftfahrt für das 20. Jahrhundert waren, ist die IT für unser Jahrhundert“, sagt Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble. „Eisenbahn und Luftverkehr stehen schon im Grundgesetz, es ist höchste Zeit, dass sich auch die IT dort wieder findet und klare Verantwortlichkeiten für die Nutzung der Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung geschaffen werden.“ Mit dem neuen Art. 91c GG soll diese Vision nun Wirklichkeit werden. Darauf hat sich die Föderalismuskommission II in ihrer abschließenden Sitzung am 6. März verständigt – eine verfassungsrechtliche Grundlage für die Bund-Länder-Zusammenarbeit in der Informationstechnik der öffentlichen Verwaltungen. Mit wesentlichen Folgen auch für die künftige IT-Beschaffung von Bund und Ländern.
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Das Vergaberecht wird nicht selten von den hiervon Betroffenen als belastende Bürokratie empfunden. Während in der aktuellen, sog. dritten Stufe der Vergaberechtsreform, die Verdingungsordnungen auf überflüssige bürokratische Vorgaben durchkämmt werden, geht Bundesjustizministerin Brigitte Zypries andernorts mit gutem Beispiel voran: Sie hat ein Gesetz zur Rechtsbereinigung auf den Weg gebracht, durch das rund 100 überflüssige und veraltete Gesetze und Verordnungen aus dem Bundesrecht gestrichen werden. Vor allem Recht aus der Zeit vor Inkrafttreten des Grundgesetzes und in erheblichem Umfang vereinigungsbedingtes Überleitungsrecht aus dem Einigungsvertrag ist davon betroffen. Recht der öffentlichen Auftragsvergabe allerdings nicht.
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