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Was muß eine Kommune beachten, wenn sie Gebiete, in denen der Markt keine ausreichende DSL-Versorgung anbietet, hierfür erschließen möchte? Kann sie den Auftrag einfach an den ortsansässigen Telekommunikationsanbieter vergeben?
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Die Europäische Kommission startet eine Online-Befragung, um herauszufinden, welche Erfahrungen Unternehmen und öffentliche Stellen mit der elektronischen Beschaffung (eVergabe) im öffentlichen Sektor gemacht haben. Die Befragung soll Erkenntnisse liefern, in welchem Ausmaß die eVergabe EU-weit bereits eingesetzt wird. Insbesondere soll bewertet werden, inwieweit die Ziele des „Aktionsplans zur Umsetzung und Anwendung der Rechtsvorschriften über die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge“, der von der Kommission im Dezember 2004 verabschiedet wurde, erreicht worden sind.
Nach wie vor ist das von der EU-Kommission selbst gesteckte Ziel, die elektronische Vergabe (eVergabe) bis zum Jahr 2010 in allen Fällen möglich zu machen und in zumindest der Hälfte der Fälle auch tatsächlich zu nutzen, in weiter Ferne. Hauptgrund hierfür sind neben der notwendigen technischen Umstellung in den Vergabestellen wie den anbietenden Unternehmen die technischen Besonderheiten der einzelnen Vergabeplattformen von Bund, Ländern, Kommunen und privaten Anbietern, auf die sich Bieter wie Vergabestellen jeweils einstellen müssen, denn es fehlen einheitliche Standards. Das soll sich mit dem Projekt X-Vergabe nun endlich ändern.
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Die Frage, wie mit sozialen oder ökologischen Gesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge umzugehen ist, haben Vertreter von Wirtschaft und Gewerkschaften in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestags unterschiedlich bewertet. Gegenstand der Anhörung waren der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts (16/10117) sowie Anträge der FDP (16/9092), der Linksfraktion (16/6930, 16/9636) und von Bündnis 90/Die Grünen (16/6791, 16/8810) zu diesem Thema.
Ein kleines Stückchen E-Government: Seit einigen Monaten können öffentliche Auftraggeber Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister auch online beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Ironie des Schicksals? Die Bundesregierung ist gerade dabei, im Rahmen der GWB-Novelle der Vergaberechtsreform die Möglichkeit einer Inhouse-Vergabe gesetzlich zu verankern, da leitet die EU-Kommission u.a. gegen Deutschland ein EU-Vertragsverletzungverfahren ein, da Abfallentsorgungsdienstleistungen ohne Ausschreibung im Wege interkommunaler Zusammenarbeit „inhouse“ zwischen Mannheim, Heidelberg und dem Rhein-Necker-Kreis vergeben wurden.
Unter Federführung des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) und des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) haben sich insgesamt 18 Wirtschaftsverbände in einem gemeinsamen Positionspapier entschieden gegen die geplante gesetzliche Einführung einer Inhouse-Vergabe ausgesprochen. Durch die Möglichkeit, nachgefragte Leistungen nicht am Markt beschaffen zu müssen, sondern ohne öffentliche Ausschreibungen durch andere Einrichtungen der öffentlichen Hand erbringen zu lassen, werde ein fairer Wettbewerb zwischen staatlichen und privaten Unternehmen verhindert. Dies führte letztlich zur Verdrängung der Privatwirtschaft und zu erhöhten Preisen für den Kunden.
„Wenige Verbesserungen, viele Verschlechterungen“, lautet das Fazit der Grünen zur aktuell ersten Lesung des Regierungsentwurfs der GBW-Novelle im Parlament. „Nachdem die Bundesregierung seit 2005 die Reform des Vergaberechts hat schleifen lassen“, so die Grünen, wolle sie den Gesetzentwurf nun „im Schnellverfahren durch die Ausschüsse bringen. Mehr Gründlichkeit wäre wichtig.“
Der Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 15.1.2008 (B 15-01082-102/11), nachdem die Vergabestellen des Bundeshochbaus bei beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben nur noch solche Unternehmen berücksichtigten dürfen, die in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. geführt werden, bröckelt. Nach einem aktuellen Erlass des Ministeriums sind ggfs. auch nicht präqualifizierte Unternehmen zuzulassen, um eine Diskriminierung auszuschließen.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) schreibt alle öffentlichen Aufträge sukzessive nur noch elektronisch aus. Sie bedient sich hierfür der eVergabe-Plattform des Bundes. Angesichts des damit verbundenen Potentials an öffentlichen Aufträgen ist die bundesweit größte elektronische Vergabelösung für alle Vergabeverfahren im Bereich der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) sowie der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) online. Mit dem neuen Verfahren werden alle Prozesse des zentralen Einkaufs sowie der regionalen Einkaufszentren elektronisch abgewickelt.
Wenn auch kein unmittelbares Vergabethema: Innerhalb der Europäischen Union liegen kleine und mittelständische Unternehmen aus Deutschland bei Innovationen auf Rang zwei, knapp hinter Österreich. Zudem erwirtschaften die 3,5 Millionen kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) in Deutschland rund 40 Prozent aller Unternehmensumsätze, beschäftigen rund 70 Prozent aller Arbeitnehmer und stellen mehr als 80 Prozent aller Lehrstellen zur Verfügung. Dies gab die Bundesregierung in Ihrer Antwort (16/10209) auf eine Große Anfrage von CDU/CSU und SPD (16/8950) bekannt.
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Nach einer aktuellen Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) liegt die Zahl ausländischer Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland beteiligen, unterhalb von 5 % aller Bieter.
Am 1. September ist in Ostwestfalen-Lippe das „OWL-Vergabeportal“ als ersten Public-Privat Partnership im Umfeld der E-Vergabe-Plattformen gestartet. Auf der Plattform finden interessierte Unternehmen aktuelle Ausschreibungen der beteiligten Kommunen, die nach Region oder Werkbereich (z.B. Bauarbeiten) durchsucht werden können. Dabei ist sogar die elektronische Angebotsabgabe möglich.
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Nachdem der „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts“ das Kabinett erfolgreich passiert hat, liegt nun auch die Stellungnahme des Bundesrats vor. Dieser stimmt dem Regierungsentwurf weitgehend zu, hat aber auch über die Reformvorschläge hinausgehende Forderungen.
Der „Vergabemarktplatz NRW“ ist das Vergabeportal des Landes. 2006 wurde mit der Möglichkeit der vollständigen elektronischen Abwicklung der Angebotsabgabe der entscheidende Entwicklungsschritt vollzogen. Neben dem Land NRW können nun auch Kommunen ihre Ausschreibungen kostenlos auf dem Portal veröffentlichen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat den am 26. Februar 2008 vorgelegten Entwurf zur Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zurückgezogen. Grund war die massive Kritik der Fachverbände auf der Verbändeanhörung im vergangenen April.
Rheinland-Pfalz hat eine Entschließung „zur Absicherung eines europarechtskonformen Entgeltschutzes bei öffentlichen Auftragsvergaben“ in den Bundesrat eingebracht (BR-Drs. 254/08): Der Bundesrat soll die Bundesregierung auffordern, auf einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen hinzuwirken, der mit geltendem EU-Recht vereinbar ist bzw. dieses zu diesem Zweck gleich entsprechend zu ändern.
Die elektronische Vergabe (E-Vergabe) gewinnt zwar nach wie vor nur schleppend, aber dafür beständig an Bedeutung. Um im Dschungel der verschiedenen behördlichen E-Vergabeplattformen und -angebote in Bund, Ländern und Gemeinden einen Überblick zu schaffen, haben die Auftragsberatungsstellen einen nützlichen Überblick erstellt.
Wie die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion mitteilt (BT-Drs. 16/8693), seien im Bereich öffentliche Aufträge mit einem Volumen von über 100 Millionen Euro seit Beginn der 14. Legislaturperiode in keinem der Fälle Lieferverzögerungen bzw. Kostensteigerungen zu verzeichnen gewesen.
Der Direktor des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern, Roderich Egeler, wechselt am 01.08.08 als Präsident zum Statistischen Bundesamt nach Wiesbaden. Er leitete mehr als 15 Jahre das Beschaffungsamt des BMI.