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Europäisches und deutsches Recht verbieten die Nennung von Markennamen bei öffentlichen Ausschreibungen. Gerade im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnolgien aber ein beliebtes Mittel, sich im technischen Detaildschungel zurecht zu finden. Eine Lösung bietet das neue Onlineportal www.ITK-Beschaffung.de, das nun in Berlin gemeinsam von öffentlicher Hand und BITKOM gestartet wurde. Ziel es ist, Beschaffern auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene eine verständliche und aktuelle Hilfe an die Hand zu geben, Ihre Ausschreibungen produktneutral und dabei zugleich unter Gesichtspunkten einer nachhaltigen Beschaffung zu formulieren.
Die Unternehmensberatung RambØll-Management hat im Auftrag des BMWi die Kosten des Vergabeprozesses sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite ermittelt. Erfasst wurden zum einen Vergabestellen des Bundes, der Länder und Gemeinden, zum anderen große, mittlere und kleine Unternehmen der verschiedene Branchen (u. a. Dienstleistungen, Lieferungen, Baubereich). Wenngleich nicht das eigentliche Ziel der Studie, so lieferte sie doch ein bemerkenswertes Ergebnis am Rande:
Die Zusammenarbeit von Kommunen ohne Beteiligung Privater soll nach dem Willen von Bündnis 90/Die Grünen von den EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge ausgenommen werden. Dies fordert die Fraktion in einem Antrag. Die Verwaltungszusammenarbeit zwischen kommunalen Gebietskörperschaften sei erforderlich, um kostengünstig Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge zu erbringen, heißt es zur Begründung.
Nachdem aktuell der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts (2. Stufe der Reform) das Kabinett erfolgreich passiert hat, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bereits Vorschläge für den hierauf folgenden dritten Teil der Novelle entwickelt.
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Der bei öffentlichen Vergaben einzuhaltende Prozeß verursacht jährlich Bürokratiekosten in Höhe von 19 Mrd. Euro. Davon entfallen auf die Seite der öffentlichen Auftraggeber 46 % und auf die Seite der Bieter 54 %. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in Auftrag gegebenen Studie.
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Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen. „Damit schafft die Bundesregierung die Grundlage dafür, dass die Modernisierung des Vergaberechts noch in dieser Legislaturperiode erfolgreich abgeschlossen werden kann. Zusätzlich werden wichtige EU-Regelungen in das deutsche Recht übernommen“, so der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte, nach Beendigung der Kabinettsitzung. Folgende Regelungen sind besonders hervorzuheben:
Still und leise, so scheint es, hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Entwurf für eine Neufassung der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) veröffentlicht. Die Bundesarchitektenkammer hat sich bereits sehr kritisch geäußert und den Entwurf als „nicht praxisgerecht“ bezeichnet.
Mit dem sog. „Small Business Act“ (SBA) der EU-Kommission soll der Zugang mittelständischer Unternehmen zum Binnenmarkt und insbesondere zu öffentlichen Aufträgen verbessert werden. Mit der Initiative sollen nach dem Willen der Kommission kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) insgesamt „an zentraler Stelle bei der Entscheidungsfindung in der EU berücksichtigt werden“.
In einem Antrag (16/8810) fordert die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen im Rahmen der Reform des Deutschen Vergaberechts zur Bekämpfung von Korruption und Rechtsverstößen die Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters sowie eine Vereinfachung der Anwendung des Vergaberechts.
Die Bundesregierung soll die geplante Novellierung des Vergaberechts für den Bürokratieabbau nutzen, so die Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion. In ihrem Antrag (16/9092) schlagen sie vor, ein bundesweit einheitliches Präqualifizierungssystem für Leistungen zu schaffen. Zudem solle die Regierung alles tun, um die Bildung privatwirtschaftlich organisierter Präqualifizierungsstellen zu fördern. Den gesamten Beitrag lesen »
Im Gegensatz zu privaten Unternehmen unterliegen öffentliche Unternehmen nicht der Umsatzsteuerpflicht. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion vertritt die Bundesregierung die Ansicht, es bestehe hier kein Handlungsbedarf, das geltende Umsatzsteuergesetz berücksichtige die Brüssler Vorgaben hinreichend. Den gesamten Beitrag lesen »
Am „Tag der öffentlichen Auftraggeber“ haben die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dagmar Wöhrl, und Dr. Holger Hildebrandt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME), den gemeinsam initiierten Preis „Innovation schafft Vorsprung“ verliehen. Preisträger sind zwei beschaffungsorientierte Internetplattformen.
Die Ausschreibungsplattform etis („european tender information system“) hat ihre Abdeckung auf die Slowakei, die Tschechischen Republik und die Schweiz ausgeweitet.
Beachten Sie bitte die neue Rubrik Veranstaltungen in der Menüleiste oben rechts. Künftig finden Sie hier Hinweise zu Kongressen, Tagungen und Foren rund ums Thema Vergaberecht und öffentliche Beschaffung. Den gesamten Beitrag lesen »
Mit rund einjähriger Verspätung liegt nun der der Gesetzentwurf zur Modernisierung des deutschen Vergaberechts aus der Feder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vor.
Nach dem Ende 2006 die sog. erste Stufe der Vergaberechtsreform, die nur der Umsetzung der zwingenden EU-rechtlichen Vorgaben (insb. der RiLi 2004/17/EG für den Sektorenbereich und 2004/18/EG für den Nicht-Sektorenbereich) diente, erfolgreich abgeschlossen wurde, dient der Gesetzentwurf nun (neben der Umsetzung weiterer EU-rechtlicher Vorgaben) der lange angekündigten, sog. zweiten Stufe der Reform, die das deutsche Vergaberecht vereinfachen und modernisieren soll.
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Die Ergebnisse einer Arbeitgruppe im Bundesministerium der Finanzen zur Umsatzbesteuerung von Unternehmen der öffentlichen Hand stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP (16/8575). Den gesamten Beitrag lesen »
Drei Bereiche der Landesverwaltung Baden-Württemberg stellen auf die elektronische Vergabe (E-Vergabe) um. Dabei werden diese das bereits existierende Vergabeportal Vergabe24 hierfür nutzen.
Nach einer Anweisung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 15.1.2008 (B 15-01082-102/11) werden die Vergabestellen des Bundeshochbaus ab Oktober diesen Jahres bei beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben nur noch solche Unternehmen berücksichtigten, die in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. geführt werden.