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„Vergabeverfahren sind oft langwierig und werden immer komplexer“: Mit diesem Vorurteil wird regelmäßig der öffentliche Einkauf konfrontiert (s. Bundesregierung will Beschaffung für Bundeswehr beschleunigen (handelsblatt.com) ebenso: Peiting setzt bei Vergaben auf externe Hilfe durch Zweckverband Kommunale Dienste Oberland (merkur.de), ebenso: Griesheim erprobt neues Vergabeverfahren für Kita (faz.net). Dabei sind es oft nicht die gesetzlichen Verfahrensfristen, die ein Vergabeverfahren langwierig erscheinen lassen, sondern eher der Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens. Den gesamten Beitrag lesen »
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bei der Softwarebeschaffung und -entwicklung in der Verwaltung auf Open Source Software zu setzen, um die digitale Souveränität zu stärken. Bisher fehlen aber noch konkrete Ansätze, dieses Ziel umzusetzen. Ein von der Open Source Business Alliance in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten macht Vorschläge, wie ein Vorrang von Open Source Software bei der Beschaffung im Sinne des Koalitionsvertrages rechtssicher gesetzlich verankert werden kann. Den gesamten Beitrag lesen »
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Im Frühjahr 2021 entschied das OLG Düsseldorf (Beschl. v. 29.03.2021 – Verg 9/21), dass ein nachträglicher Ausschluss eines Bieters wegen Nichterfüllung der Eignungskriterien auf der zweiten Stufe eines zweistufigen Verfahrens nicht mehr möglich ist, nachdem seine Eignung im Teilnahmewettbewerb (auch zu Unrecht) bejaht worden war, da durch die Aufforderung zur Angebotsabgabe ein schützenswerter Vertrauenstatbestand gesetzt worden sei. Die Entscheidung Den gesamten Beitrag lesen »
Für ein rechtsverbindliches Angebot ist es bei der E-Vergabe grundsätzlich ausreichend, wenn sich die Identität des Bieters aus den Angebotsunterlagen zweifelsfrei ergibt und das Angebot über die Vergabeplattform hochgeladen wird. Den gesamten Beitrag lesen »
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Die Frage, ob Interimsvergaben rechtmäßig sein können, ist hochaktuell. In zwei Beiträgen wurde das Thema bereits kontrovers auf Vergabeblog diskutiert. Auch das OLG Düsseldorf hat mittlerweile die Fragestellung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, ob eine Dringlichkeitsvergabe im Bereich der Daseinsvorsorge ausnahmsweise auch dann erlaubt ist, wenn das Ereignis für den öffentlichen Auftraggeber voraussehbar und die angeführten Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit ihm zuzuschreiben sind. Dieser Beitrag möchte aufzeigen, wie die Rechtmäßigkeit von Interimsvergaben mit dem Wortlaut von § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV und der „Wettbewerb light“-Rechtsprechung des OLG Rostock in Übereinstimmung gebracht werden kann. Den gesamten Beitrag lesen »
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Das EU-Recht ermächtigt den Zuwendungsgeber grundsätzlich nicht (direkt) zur Aufhebung von Zuwendungsbescheiden bzw. zum Widerruf von zugewandten Mitteln. Dies ist Sache des nationalen Rechts, freilich unter Berücksichtigung der durch das EU-Recht gesetzten Grenzen. Die Pflicht des Zuwendungsgebers vergaberechtliche Bestimmungen bei der Weitergabe von Mitteln an Dritte hier zwecks Erbringung von Bauleistungen einzuhalten, besteht nur, wenn diese Verpflichtung Eingang in den Bescheid als Auflage gefunden hat. Dies ist nur dann der Fall, wenn Den gesamten Beitrag lesen »
Entscheidungen der Vergabekammer ergehen als Verwaltungsakt und können daher grundsätzlich mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden. Auch bei als vergaberechtswidrig erklärten Direktvergaben folgt aber aus der Entscheidung der Vergabekammer kein rechtlicher oder tatsächlicher Ausschreibungszwang. Den gesamten Beitrag lesen »
Die Praxis der IT-Vergabe ist von Fehlern geprägt, die leicht vermieden werden könnten. Erkannte Fehler lassen sich beseitigen. Dieser Beitrag lädt öffentliche Auftraggeber zur Fehlerbeseitigung ein. Im ersten Teil (Fehler 1 bis 11, siehe ) geht es um die Rahmenbedingungen, die öffentliche Auftraggeber schaffen (oder zulassen), in diesem zweiten Teil (12 bis 20) um die Fehler im Rahmen der Verfahrensdurchführung. Den gesamten Beitrag lesen »
Immer wieder kommt es vor, dass es bei öffentlichen Auftraggebern zu personellen Engpässen kommt; sei es durch Urlaub, Elternzeit, (längere) Krankheit oder schlicht Beendigungen von Beschäftigungsverhältnissen. Für den öffentlichen Auftraggeber stellt sich in diesem Fall oftmals die Frage, wie für diese fehlenden personellen Ressourcen kurzfristig und effizient Ersatz beschafft werden kann. Vergaberechtliche Fragen werden durch wirtschaftliche und zeitliche Überlegungen überlagert, sodass für die Vergabestelle die Frage im Fokus steht, ob ein Vergabeverfahren durchgeführt werden muss oder die Beschaffung „schlanker“ abgewickelt werden darf. Den gesamten Beitrag lesen »
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Der Referentenentwurf für den „Entwurf einer Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen“ enthält eine für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen besonders bedeutsame Neuregelung, nämlich die Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV (siehe ). Den gesamten Beitrag lesen »
Dieser Beitrag richtet sich an Personen, die mit der Erstellung von Vergabeunterlagen befasst sind. Es soll ein Einblick in verschiedene Problembereiche gegeben werden, die uns in unserem Beratungsalltag begegnet sind und welche eine erfolgreiche Beschaffung behindern können. Auch, wenn der Artikel die Vergabeunterlagen als Fehlerquelle in den Fokus rückt, soll in keinem Fall die Anerkennung für den Aufwand der Erstellung eines kompletten Satzes an Vergabe- oder Angebotsunterlagen geschmälert werden. Den gesamten Beitrag lesen »
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Der öffentliche Auftraggeber ist grundsätzlich dazu berechtigt, die Vergabeunterlagen nachträglich zu ändern. Diese bedeutet auch, dass der Auftraggeber während des laufenden Vergabeverfahrens die Möglichkeit der Nachforderung auf bestimmte Unterlagen beschränken, mithin die Nachforderung für bestimmte Unterlagen ausschließen kann. Es ist dem öffentlichen Auftraggeber a maiore ad minus darüber hinaus nicht nur erlaubt, gar keinen Gebrauch von der Nachforderungsmöglichkeit zu machen, sondern auch, die Nachforderung auf bestimmte Unterlagen zu beschränken. Den gesamten Beitrag lesen »
ChatGPT (Generative Pre-trained Transformer) ist mittlerweile in vielfältigen Bereichen in aller Munde. Es handelt sich um einen Chatbot des Unternehmens OpenAI in Form eines textbasierten Dialogsystems als Benutzerschnittstelle, der auf maschinellem Lernen beruht; also um das, was als künstliche Intelligenz bezeichnet wird. Den gesamten Beitrag lesen »
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Bei der Zuschlagserteilung müssen die Grundlagen der Rechtsgeschäftslehre berücksichtigt werden! – Was ein bei Zuschlagserteilung untergeschobener Vertragsentwurf anrichten kann, möchte der nachfolgende Beitrag zeigen und zwei Handlungsempfehlungen gegeben, um den Abschluss des Vergabeverfahrens vorausschauend zu organisieren. Vorweggeschickt werden darf, dass es sich stets lohnt, auch Gerichtsprüche außerhalb der vergaberechtlichen Judikatur zu lesen und zu analysieren. Den gesamten Beitrag lesen »
Die Angebotswertung anhand von Konzepten gibt Bietern Gelegenheit zu zeigen, dass sie die aufgestellten Leistungsanforderungen verstanden haben und eine tragfähige und auf die Bedürfnisse des Auftraggebers abgestimmte Lösung anbieten können. Vor dem Hintergrund des weiten Beurteilungsspielraum des Auftraggebers ist eine detaillierte Dokumentation der Konzeptwertung von besonderer Bedeutung. Den gesamten Beitrag lesen »
Die Praxis der IT-Vergabe ist von Fehlern geprägt, die leicht vermieden werden könnten. Erkannte Fehler lassen sich beseitigen. Dieser Beitrag lädt öffentliche Auftraggeber zur Fehlerbeseitigung ein. In diesem ersten Teil (Fehler 1 bis 11) geht es um die Rahmenbedingungen, die öffentliche Auftraggeber schaffen (oder zulassen), im zweiten Teil (12 bis 20, siehe ) um die Fehler im Rahmen der Verfahrensdurchführung. Den gesamten Beitrag lesen »
In dem Beitrag „Interimsvergabe. Ein rechtswidriger Kunstgriff, der mit geltendem Recht nicht in Einklang zu bringen ist“ () beanstandet der Autor die aus seiner Sicht vergaberechtswidrige Spruchpraxis zu Interimsvergaben zur Daseinsvorsorge. Zu Unrecht! Der nachfolgende Beitrag erklärt, weshalb diese Interimsvergaben vollständig EU-rechtskonform sind. Den gesamten Beitrag lesen »
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Im Unterschied zu den vereinheitlichten Regelungen in Bezug auf die Vergabe von Sektorenaufträgen im Oberschwellenvergabebereich durch die Sektorenverordnung (nachfolgend: SektVO) zeichnet sich die Regelungslandschaft im Unterschwellenvergabebereich gänzlich anders da. Hier reichen die Regelungen, je nach Bundesland, von keinerlei „Privilegierungen“ in Bezug auf die Vergabe von Sektorenaufträgen – Sektorenaufträge sind wie „gewöhnliche“ öffentliche Aufträge vergeben – über „Vergabeerleichterungen“, bis hin zu „Vergabefreistellungen“. Den gesamten Beitrag lesen »
Der zweite Teil des Beitrags zu OSS-Vergaben (Teil 1 finden Sie auf Vergabeblog.de vom 02/05/2022, Nr. 49442) behandelt eine Konstellation, in der von einer erhöhten Darlegungslast für das Leistungsversprechen eines Wettbewerbers im Zusammenhang mit der Nutzung von OSS auszugehen ist. Während der erste Teil dieses Beitrags verdeutlicht hat, welchen Restriktionen sich öffentliche Auftraggeber bei OSS-Vergaben ausgesetzt sehen können, zeigt die in diesem Beitragsteil besprochene Entscheidung Spielräume auf Auftraggeberseite bei OSS-Vergaben auf. Den gesamten Beitrag lesen »
Das öffentliche Vergaberecht, das sich in unterschwelliges „nationales“ und oberschwelliges „europäisches“ Vergaberecht gliedert, ist aufgrund der Überlagerung durch die EU-Richtlinien schon sehr komplex sowie dynamisch und stellt die Anwender in der Praxis vor nicht unerhebliche Herausforderungen. Diejenigen, die die Pflicht zur Einhaltung des Vergaberechts zuvörderst betrifft, sind grundsätzlich die öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB und der Haushaltsordnungen. Diese müssen in der Regel gegenüber den Rechnungsprüfungsämtern oder Rechnungshöfen Rechenschaft über die Einhaltung der Vergabepflichten ablegen. Den gesamten Beitrag lesen »