Vergabeblog

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EuGH stellt 13 Jahre nach Vertragsschluss Vergaberechtswidrigkeit fest

EU-Recht Wie heisst es doch: Die Zeit heilt alle Wunden. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 21.01.2010 – Rs. C-17/09) gilt dies allerdings nicht für Vergaberechtsfehler. 13 Jahre nach Abschluss des Vertrages über die Entsorgung von Biomüll und Grünabfällen zwischen der Stadt Bonn und der Müllverwertung Bonn GmbH stellt der EuGH fest: Die Vergabe war europarechtswidrig. Der Auftrag hätte nicht ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens mit öffentlicher Ausschreibung erteilt werden dürfen und ist daher umgehend zu beenden.

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EuGH: Pflicht zur „unverzüglichen“ Rüge europarechtswidrig?

EU-Recht § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB sieht vor, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Begriff „unverzüglich“ wird dabei – je nach Bewertung des Einzelfalls und Strenge der Nachprüfungsinstanz – so ausgelegt, dass der Antragsteller seine Rüge innerhalb von einem bis höchstens 14 Tagen gegenüber der Vergabestelle zu erheben hat. Diese in das Ermessen der Nachprüfungsinstanz gestellte Bewertung der „Unverzüglichkeit“ könnte nach einem Urteil des EuGH vom 28.01.2010 (Rs. C-406/08) europarechtswidrig sein. Denn der EuGH fordert in dem Urteil eine „hinreichend genau, klar und vorhersehbar“ definierte Ausschlussfrist zur Verfahrenseinleitung, die eben nicht im Ermessen des zuständigen Richters stehen darf.

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Politik und MarktUNBEDINGT LESEN!

Kleiner Fehler, große Wirkung: Falsche CPV-Codes in der TED-Datenbank – nur Ausreißer oder System im System?

WebWenn man etwas sucht, ist es gut zu wissen, wie es aussieht. Was aber, wenn das, was Sie suchen, gar nicht so aussieht, wie es aussehen müsste? Dann wird es schwierig, mitunter sogar unmöglich, es zu finden. Nun ist der Prozess zur Vergabe öffentlicher Aufträge – für Bieter wie für Beschaffer – stark formalisiert, um einen transparenten und fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Auf eine bislang offenbar gänzlich unbeachtete Lücke in diesem Prozess machte mich Peter Cornelius, seit 1994 Betreiber des elektronischen Ausschreibungssuchdienstes „Ted-Alert„, aufmerksam: Die europäischen Ausschreibungsdatenbank TED (= Tenders Electronic Daily) des Amtes für Amtliche Veröffentlichungen der EU, in der alle öffentlichen Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtend zu veröffentlichen sind und die für über 150 lizenznehmende Datenbanken Dritter integraler Bestandteil ist. Bei monatlich über 30.000 Neueinstellungen in TED (Gesamtzahl in 2009: 363.230) ist deren wichtigster Bestandteil der jeweils verwendete CPV-Code, eine Zahlencodierung des Auftragsgegenstands zur Überwindung der Sprachbarrieren. Doch niemand kontrolliert die Richtigkeit oder auch nur Plausibilität der verwendeten Codes. Ohne diesen ist die sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen jedoch kaum auffindbar, weshalb es bei Verwendung eines falschen Codes für interessierte Bieter schwer bis unmöglich wird, eine Ausschreibung zu finden.

Doch Cornelius kann es, denn er war von 1985 bis 1991 als Mitarbeiter des Datenbank-Anbieters ECHO (European Commission Host Organisation) für die Direktion Informationsmarkt der Kommission (heute Teil der Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien) verantwortlich für den Aufbau der Datenbank und die Implementierung der Suchfunktion. Und was er heute zu finden vermag, ist bemerkenswert: Etliche mit falschem CPV-Code deklarierte und daher für Bieter faktisch kaum auffindbare Ausschreibungen. Selbst die Institutionen der EU machen da keine Ausnahme. Statistische Ausreißer, Nachlässigkeit einzelner Vergabestellen oder mitunter gar Absicht?

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EuGH: Kein automatischer Ausschluss bei Mehrfachbeteiligung

EU-Recht Ein zentrales Grundprinzip bei öffentlichen Vergabeverfahren ist der Geheimwettbewerb. Die Angebote der Bieter sollen frei von preislichen Vorabsprachen und sonstigen strategischen Ausrichtungen auf Konkurrenzangebote erstellt werden, so dass sie im unverfälschten Wettbewerb zueinander stehen. Aus diesem Grund darf ein Bieter sein Angebot nicht in Kenntnis der wesentlichen Kalkulationsgrundlagen eines konkurrierenden Angebots abgeben. Die mehrfache Beteiligung eines Bieters an derselben Ausschreibung – zum Beispiel als Alleinbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft – ist damit in der Regel unzulässig.  Eine vergaberechtliche Regelung, die den Ausschluss von Angeboten aus derartigen Mehrfachbeteiligungen automatisch festlegt, ist jedoch unverhältnismäßig. Dies betonte der EuGH in seinem Urteil vom 23.12.2009 (C-376/08 – „Serrantoni v. Comune di Milano).

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Neue Vergabeverordnung vom Kabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat heute dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf einer aktualisierten Vergabeverordnung (VgV) zugestimmt. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Die neue VgV ist erforderlich, um durch die in ihr enthaltenen Verweise die VOL/A 2009 und VOB/A 2009 in Kraft treten zu lassen. Damit wird dann die sog. 3. Stufe der Vergaberechtsreform und mit ihr die Reformaktivitäten der 16. Legislaturperiode zur Vereinfachung des Vergaberechts abgeschlossen. Ausweislich des Koalitionsvertrags wird es nicht die letzte Reform gewesen sein.

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Der schmale Grad zwischen wirtschaftlichstem und unauskömmlichem Angebot – Deutsche Bahn unterliegt trotz bzw. wegen in Millionenhöhe günstigerem Angebot

Bahn Nicht uninteressant: Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) will in diesen Tagen den Auftrag für den Betrieb der Linien des Regionalverkehrs von Hamburg nach Bremen und Uelzen an das private Bahnunternehmen Metronom vergeben. Das, obwohl das Angebot der Deutschen Bahn für den Betrieb der Linien – umfasst ist der Zeitraum von 2010 bis 2018 – um einen zweistelligen Millionenbetrag günstiger gewesen ist. Möglicherweise war aber genau das der vergaberechtliche Fehler. Ein guter Anlass, den schmalen Grad zwischen wirtschaftlichstem Angebot und Unauskömmlichkeit i.S.d. § 25 Nr. 2 Abs. 2 und Abs. 3 VOL/A einmal genauer zu beleuchten. Und eine Prognose zu wagen.

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EuGH zur Verpflichtung, eine Mindestzahl geeigneter Bewerber zuzulassen (Urteil vom 15.10.2009, C-138/08)

EU-RechtPraxisrelevant: Darf ein öffentlicher Auftraggeber das Verhandlungsverfahren fortsetzen, wenn die Zahl der geeigneten Bewerber weder die in der Bekanntmachung angegebene niedrigste Teilnehmerzahl noch die von den europäischen Vergaberichtlinien vorgesehene Mindestzahl erreicht? Diese Frage wurde dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens (Konsortium Hochtief AG und Linde-Kca-Dresden GmbH vs. Republik Ungarn) zur Beantwortung vorgelegt (Urteil vom 15.10.2009, C-138/08).

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Praxistip: Zeitpunkt des Zugangs entscheidend: Rüge muß auf dem schnellsten Weg und innerhalb der Geschäftszeiten übermittelt werden

paragraph Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB muß der Bieter einen Vergaberechtsverstoß unverzüglich rügen. Allgemeiner Maßstab für die Rügefrist sind 3 Kalendertage. Von Ausnahmen abgesehen, sind die Bieter damit auf der sicheren Seite. Allerdings wird oft verkannt, dass die Rüge nicht nur innerhalb der 3-Tagesfrist versandt, sondern dem Auftraggeber auch innerhalb dieser Frist tatsächlich zugegangen sein muss. Welche Voraussetzungen hierbei zu erfüllen sind, wurde in verschiedenen Beschlüssen der vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen näher konkretisiert:

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Freie Wahl der Beschaffung vs Grundsatz der Produktneutralität – VK Lüneburg, Beschluss vom 16.11.09, vgK-62/2009

paragraph Die Vergabekammer Lüneburg hatte sich in dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall mit § 8 Nr. 3 Abs. 4 VOL/A zu befassen. Danach darf die Beschreibung der Leistung nicht die Wirkung haben, dass bestimmte Unternehmen oder Erzeugnisse bevorzugt oder ausgeschlossen werden, es sei denn die zu vergebende Leistung rechtfertigt diese Beschreibung. Der Auftraggeber wollte im streitgegenständlichen Fall digitale Whiteboards für seine Schulen bestellen. In der Leistungsbeschreibung war u. a. gefordert „Bedienung mit Stift und Finger“. Durch diese Beschreibung wurden bestimmte Erzeugnisse bzw. Unternehmen bevorzugt. Der Auftraggeber rechtfertigte dies mit den pädagogischen Anforderungen, die von einem Gremium festgelegt wurden und erfüllt werden mussten. Die Antragstellerin sah darin eine Verletzung der Produktneutralität und erhob entsprechenden Nachprüfungsantrag.

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10 Jahre Teckal – Eine Tour d’Horizon in Sachen „Inhouse-Vergabe“ (Teil 2)

EU-Recht Nachdem im vorhergehenden Beitrag die Basics in Sachen „Inhouse-Vergabe“ erläutert wurden, befasst sich dieser Teil der Fortsetzungsbeitrag anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der „Teckal“-Entscheidung des EuGH mit „Kontrollkriterium“. Wir erinnern uns: Ein Anwendung von Vergaberecht kommt dann nicht in Betracht, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. über die rechtlich von ihm verschiedene Person, also den Vertragspartner, eine Kontrolle ausübt wie über seine eigenen Dienststellen (so genanntes erstes “Teckal-Kriterium” oder “Kontrollkriterium”) und

2. wenn diese Person zugleich ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Gebietskörperschaft oder die Gebietskörperschaften verrichtet, die ihre Anteile innehaben (so genanntes zweites “Teckal-Kriterium” oder “Wesentlichkeitskriterium”).

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NRW erweitert sein Portal zum Landesrecht

Mit Beginn des neuen Jahres bietet Nordrhein-Westfalen sein gesamtes Landesrecht mitsamt einer Recherchefunktion kostenlos im Internet an. Dabei wurde das bisherige Portal um sämtliche Erlasse (z.B. auch zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts, s. hier) sowie um die Ministerial-, Gesetz‐ und Verordnungsblätter seit dem Jahr 2000 erweitert.

Das Portal finden Sie unter www.recht.nrw.de.

VOL verkündet

Während draußen leise der Schnee fiel und noch die Glöckchen klingelten wurde fast ebenso leise am 29.12.2009 die VOL im Bundesanzeiger verkündet. Ein Download der amtlichen Fassung der VOL ist z.B. über die Website des forum vergabe (unten rechts im Downloadkasten) möglich.

Politik und Markt

IT-Ausschreibung der Landeshauptstadt Düsseldorf in Höhe von ca. 8 Mio. EUR: Wo bleibt der Mittelstand?

itk Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt derzeit einen Rahmenvertrag für die Beschaffung von IT-Leistungen in Höhe von über 8 Mio. EUR EU-weit im Offenen Verfahren aus (EU-Bekanntmachung 2009/S 245-351281). Die Leistung umfasst unter anderem den Einkauf von ca. 6158 PC’s, 1537 Notebooks, 5661 TFT-Monitore, 520 TFT-Monitore 19 “ mit Sicherheitsglas, 150 Server, Drucker und ca. 4360 Installationen. Offensichtlich ein lukratives Auftragsvolumen für Unternehmen. Allerdings: Eine Aufteilung in Teil- oder Fachlose findet nicht statt. Ein erneuter Anlass, die Mittelstandsklausel des § 97 Abs. 3 GWB näher zu betrachten.

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Verschlankung auf Kosten der Bieter? – Regelung zum Verbot eines ungewöhnlichen Wagnisses in neuer VOL/A gestrichen

paragraph Haben Sie es auch schon bemerkt? In dem verabschiedeten Entwurf zur VOL/A 2009 sucht man vergeblich nach der Regelung zum Verbot eines ungewöhnlichen Wagnisses zu Lasten der Bieter (vgl. § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006). Dies ist umso erstaunlicher, als in § 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009 weiterhin bestimmt wird, dass dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis für Umstände und Ereignisse aufgebürdet werden darf, auf die er keinen Einfluss hat und deren Entwicklung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann. Eine durchaus wirkungsvolle Regelung zum Schutze der Bieter vor Willkürhandlungen der öffentlichen Auftraggeber. Die gleich lautende Regelung des § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006 dürfte daher auch nicht einfach überflüssig geworden sein – oder doch?

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Wann beginnt ein Vergabeverfahren? (OLG Naumburg, Beschl. v. 08.10.09 – 1 Verg 9/09) – ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Alexander Nette, LL.M.

paragraphNach § 131 Abs. 8 GWB n.F. sind „Vergabeverfahren, die vor dem 24. April 2009 begonnen haben, einschließlich der sich an diese anschließenden Nachprüfungsverfahren (…)“ auf Grundlage der alten Fassung des GWB durchzuführen. Das OLG Naumburg (Beschluss v. 08.10.09 – 1 Verg 9/09) hatte nun darüber zu entscheiden, wann eigentlich ein Vergabeverfahren beginnt – dazu ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Alexander Nette, LL.M., Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, von der Kanzlei Nette Rechtsanwälte in Recklinghausen und Hannover (Anm. d. Red.).

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OLG München: Auch Sektorenvergaben unterliegen hohen formalen Anforderungen (Beschluss v. 29.09.2009 – Verg 12/09)

paragraph Nicht erst seit dem Inkrafttreten der neuen Sektorenverordnung gewährt das Vergaberecht Auftraggebern, die auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs tätig sind (vgl. zum Begriff der Sektorenauftraggeber § 98 Nr. 4 GWB), große Handlungsspielräume. In diesem Zusammenhang sei allein auf die freie Wahl der Vergabeverfahren verwiesen (vgl. § 6 SektVO). Hierdurch erhalten die Vergabestellen eine Flexibilität, die außerhalb des Sektorenbereichs oft vermisst wird. Wo auch diese Handlungsspielräume ihre Grenze finden, hat zuletzt das OLG München in seinem Beschluss vom 29.09.2009 entschieden.

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Konjunkturpaket II: Deutsche Nationalität des Bieters spielt keine Rolle

Karte_klein2 Wie war das noch? Vor fast genau einem Jahr, dem 19.12.2008, gab die EU-Kommission bekannt, dass „eine Beschleunigung der Vergabeverfahren die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Unterstützung ihrer Volkswirtschaften durch eine rasche Ausführung großer öffentlicher Investitionsprojekte beträchtlich unterstützen kann.“ – Ihrer Volkswirtschaften. Die Bundesregierung sowie die Länder setzten dies sogleich durch deutlich verringerte Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben um, und für den „Oberschwellenbereich“ wurde die Anwendung des sog. beschleunigten Verfahren ohne Nachweis eines Ausnahmetatbestandes anerkannt. Die 3. Vergabekammer des Bundes (VK Bund, Beschluss vom 12.11.2009, VK 3-208/09) mußte nun dem ungläubigen, nicht berücksichtigen deutschen Bieter erklären: Zwar entstammten im konkreten Fall die verwendeten Mittel aus dem – deutschen – Konjunkturprogramm. Trotzdem spiele die Nationalität des Bieters vergaberechtlich keine Rolle, weshalb die Zuschlagserteilung an ein ausländisches Unternehmen nicht zu beanstanden sei. Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Roderic Ortner von der Kanzlei BHO Legal (Anm. d. Red.).

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VOL und VOF 2009: Jetzt vorab lesen!

Auf der Website des forum vergabe sind die Neufassung der VOL und der VOF abrufbar. Die Dokumente sind in der Form abgelegt, die auch für die amtliche Bekanntmachung an den Verlag gesendet wurden. Sie sind unten rechts im Kasten Downloads abgelegt.

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EU-Kommission: Neue Schwellenwerte ab 01.01.2010

EU-Recht Die EU-Kommission hat mit Verordnung 1177/2009 vom 30.11.2009 neue Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge festgelegt. Die Verordnung tritt am 01.01.2010 in Kraft.

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"Das widerspricht dem explizit verstärkten Willen des Gesetzgebers, durch die Vergabe von Fachlosen den Mittelstand zu fördern." – VK Arnsberg zum neuen § 97 Abs. 3 GWB – ein Gastbeitrag von Alexander Nette

Eine der im Rahmen der GWB-Reform umstrittensten Regelungen war die Novelle des § 97 Abs. 3 GWB. Mit ihr soll die Förderung des Mittelstands nicht mehr nur guter Vorsatz bleiben. Eine erste, aber kaum bemerkte, Entscheidung dazu traf die Vergabekammer Arnsberg bereits mit Beschluss vom 26.6.2009 (VK 14/09). Im Rahmen der Vergabe der Bauarbeiten zu einem 6-streifigen Autobahnausbau in NRW berief sich die VK ausdrücklich auch auf den politischen Auftrag der neuen Norm. Rechtsanwalt Alexander Nette, LL.M., Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, von der Kanzlei Nette Rechtsanwälte in Recklinghausen und Hannover stellt die Entscheidung vor (Anm. d. Red.).

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