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Statement des stellvertretenden Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, zum Thema Tarifforderung im öffentlichen Dienst. Den gesamten Beitrag lesen »
In polnischen Ausschreibungsverfahren kann der Auftraggeber vom Bieter verlangen, dass dieser eine bezahlte Versicherungspolice vorlegt, aus der sich ergibt, dass der Bieter eine Haftpflichtversicherung für die Ausübung seiner mit dem Ausschreibungsgegenstand im Zusammenhang stehenden Gewerbetätigkeit besitzt. Die entsprechende Vorschrift des polnischen Vergaberechtes sieht weiterhin vor, dass der Auftraggeber im Falle des Fehlens einer Police die Vorlage eines anderen Dokumentes fordern kann, aus dem sich der Nachweis der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung ergibt.
Der Markt der öffentlichen Aufträge hat sich in den vergangenen Jahren zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor innerhalb der Europäischen Union entwickelt. Für Unternehmen vieler Branchen stellt dieser Markt aufgrund der von der öffentlichen Hand in Milliardenhöhe nachgefragten Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge ein interessantes Geschäftsfeld dar. Die Beteiligung an Ausschreibungen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erweitert die Möglichkeiten, lukrative Aufträge für das eigene Unternehmen zu akquirieren. Polen bietet nicht zuletzt aufgrund der Größe seines Binnenmarktes in besonderer Weise Geschäftschancen für Unternehmen aus Deutschland.
Die vier Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben im Jahr 2013 insgesamt Ausgaben in Höhe von rund 74 Millionen Euro verbucht. Den gesamten Beitrag lesen »
Die Landesregierung NRW will mehr Führungspositionen weiblich besetzen und deshalb die Regelungen zur Frauenquote im Öffentlichen Dienst weiterentwickeln. Dies kündigten Innenminister Ralf Jäger und Emanzipationsministerin Barbara Steffens an. Ende 2012 waren mehr als die Hälfte (58,7 Prozent) der beim Land Beschäftigten Frauen.
Mit dem Gesetz vom 12. Oktober 2012 zur Änderung des polnischen Gesetzes über das Rechts des öffentlichen Vergabewesens (weiter: Vergabegesetz) und des Gesetzes über die Konzessionen für Bauarbeiten oder Dienstleistungen, wurde der neue Artikel 22 Abs. 5 in das polnische Vergabegesetz vom 29. Januar 2004 eingeführt. Mit diesem Artikel hatte sich nun das Bezirksgerichts Warschau auseinanderzusetzen.
Die Beamten des Bundes können mit höheren Bezügen rechnen. Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1797) sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge in zwei Schritten linear angehoben werden, rückwirkend zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent und zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent.
Eine Bietergarantie ist in Art. 46 des polnischen Gesetzes Recht des öffentlichen Vergabewesens vom 29. Januar 2004 (GBl. 2013, Pos. 907, mit Änd. – nachfolgend: „Vergabegesetz”) geregelt. Der Auftraggeber ist nach der Wahl des günstigsten Angebots bzw. nach der Nichtigkeitserklärung des Vergabeverfahrens verpflichtet, Bietergarantien an alle Bieter, bis auf den Bestbieter, dessen Angebot als das günstigste Angebot ausgewählt wurde, zurückzugeben.
Die Zahl der in Bundesministerien sowie Bundesämtern und –behörden befristet Beschäftigten (ohne militärisches Personal) ist von gut 14.000 Ende Juni 2012 auf fast 15.300 Mitte 2013 angestiegen.
Am 15. April 2014 erließ der Verfassungsgerichtshof ein Urteil in der Rechtssache SK 12/13 betreffend die Höhe einer Gebühr für Beschwerden, die gegen Entscheidungen der Landesberufungskammer (nachfolgend auch: „Berufungskammer“) eingelegt werden.
Heute mal wieder ein Blick über den vergaberechtlichen Tellerrand hinaus: Das Bundessozialgericht in Kassel hat mit Urteilen vom 3.4.2014 (B 5 RE 13/14 R ua) entschieden, dass sich Syndikusanwälte nicht von der Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen können, mithin also nicht statt dessen in die berufsständischen Versorgungswerke wechseln können.
Deutsche Automobilhersteller haben zwischen 2010 und 2012 von der Bundesregierung rund 177 Millionen Euro erhalten.
In den vergangenen zwei Jahren sind 3.244 Hinweise von Verkehrsteilnehmern zu Bundesstraßen- oder Autobahnbaustellen eingegangen, auf denen nicht gearbeitet wurde.
Über die Besetzung neuer Planstellen und Stellen in den Ressorts der Bundesregierung will sich die SPD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (17/14263) informieren. Die Regierung soll unter anderem mitteilen, wie viele neue Planstellen und Stellen mit der Besoldung nach A 13 oder höher in den Jahren 2009 bis 2013 im Bundeshaushalt neu geschaffen und wie diese Stellen besetzt wurden. (Quelle: Bundestag)
Am heutigen Mittwoch äußerte sich Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) den Abgeordneten im Familienausschuss des Bundestages gegenüber optimistisch, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder bis drei Jahren wie vereinbart bis zum August realisiert werden kann. Inzwischen seien die ursprünglich vom Bund bereit gestellten vier Milliarden Euro für den Kita-Ausbau zu 99 Prozent abgerufen worden.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ (17/11473) vorgelegt. Ziel ist es der Vorlage zufolge, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Das Gesetz solle dadurch „über die föderalen Ebenen hinweg Wirkung entfalten“ und Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Dies trage auch zur Schonung natürlicher Ressourcen bei. Laut der Vorlage sollen „medienbruchfreie Prozesse vom Antrag bis zur Archivierung“ möglich werden.
Unerwarteter Geldsegen? Nach dem VG Halle entschied nun auch das VG Frankfurt (Urteil v. 20.08.12 – 9 K 1175/11.F), dass die übliche Besoldung nach Lebensalter bei Landesbeamten und Kommunalbeamten altersdiskriminierend und damit europarechtswidrig ist. Folge: Jüngere Beamte und Richter können mit zum Teil deutlichen Gehaltszuwächsen rechnen, die Spanne reicht in den konkreten Fällen von ca. 2.500 bis 23.000 EUR pro Jahr. Die Kläger waren Richterinnen und Richter sowie Beamte im hessischen Landesdienst.
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