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Zahlreiche Brücken an Bundesfernstraßen im Saarland sind in einem schlechten baulichen Zustand, während die weitaus meisten Brücken an Bundesfernstraßen in Sachsen offensichtlich in einem guten oder sehr guten baulichen Zustand sind.
Der Bund hat mit den bisherigen Projekten der Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) überwiegend gute Erfahrungen gemacht. Den gesamten Beitrag lesen »
Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof soll über die Verfassungsgemäßheit des Landestariftreue- und Vergabegesetzes entscheiden. Anlass ist die Tariftreueklausel.
Die Veröffentlichung überschlägiger Kostenschätzungen bei öffentlich-privaten Partnerschaftsprojekten (ÖPP) kann zu einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen. Den gesamten Beitrag lesen »
Da vom Verordnungsgeber nicht ausreichend geprüft worden ist, ob mehrere Tarifverträge für den straßengebundenen Personenverkehr in NRW als repräsentativ festgelegt werden können, ist die zugrundeliegende Verordnung nichtig. Solange keine rechtmäßige Verordnung erlassen wird, dürfen bzw. müssen Aufgabenträger daher keine entsprechende ÖPNV-Tariftreueerklärung verlangen. Den gesamten Beitrag lesen »
Insgesamt 2369 Brücken in Deutschland befinden sich in einem schlechten Zustand, sind marode oder nicht mehr verkehrssicher. Davon sind mehr als 263 Brückenbauwerke in einem „ungenügendem Zustand“. Bei diesen Bauwerken sind die Standsicherheit und/oder die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben. Daneben sind mindestens 2106 weitere Brücken an Bundesfernstraßen in „nicht ausreichendem Zustand“ und an diesen müsse in „näherer Zukunft“ eine Instandsetzungsmaßnahme geplant werden. Den gesamten Beitrag lesen »
Die Bundesregierung will private Investoren stärker am Bau von Bundesfernstraßen beteiligen. Mit öffentlich-privaten Partnerschaften „bauen wir wirtschaftlicher, die Bauqualität ist hoch, die Straße steht schneller zur Verfügung“, sagte Bundesverkehrsminister Dobrindt bei der Vorstellung seiner Pläne in Berlin. Den gesamten Beitrag lesen »
Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz hat in erster Instanz entschieden, dass eine Aufspaltung von Linienverkehrsleistungen für eine Direktvergabe vergaberechtlich nicht zu beanstanden ist. Hiernach ist es möglich, je nach Tageszeit einen eigenwirtschaftlichen neben einem gemeinwirtschaftlichen Betrieb zu errichten.
Öffentliche Auftraggeber, die Kommunalfahrzeuge oder Omnibusse beschaffen wollen, finden in einem neuen Leitfaden Empfehlungen, wie sie Umweltaspekte in die Vergabe- und Vertragsunterlagen einbeziehen können.