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Heute vor einer Woche, am 6. und 7. Oktober 2016, fand in Berlin der inzwischen 3. Deutsche Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. Im abermals ausverkauften Presse- und Informationsamt der Bundesregierung gaben sich das “Who´s Who” der Vergabewelt vor über 400 Teilnehmern die Klinke in die Hand: Ob OLG-Richter, DStGB oder das Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung (KOINNO), Alle waren mit dabei. Die Tagung stand dabei ganz im Zeichen der aktuellen Reformen.
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Am 28.09.2016 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für eine 9. GWB-Novelle beschlossen.
Das Beschaffungsamt des BMI, vertreten durch den Abteilungsleiter Zentrale Dienste, Hermann-Josef Weber und den Projektleiter XVergabe, Rolf Kewitz, hat sich am 27. 9.2016 mit Vertretern des Bundes, der Länder und Kommunen sowie Vertretern des BITKOM und BDI und beratenden Vertretern von privatwirtschaftlich agierenden Anbietern digitaler Vergabeplattformlösungen auf eine Geschäftsordnung verständigt (Foto: BeschA).
Für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in Vergabeverfahren sind nach neuem Vergaberecht elektronische Mittel zu verwenden, die Unversehrtheit, Vertraulichkeit und Echtheit der Daten gewährleisten. Ist damit die Kommunikation Auftraggeber-Bieter per einfacher E-Mail noch möglich? Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
Unser Tagesseminar vermittelt einen Überblick über die neue Struktur des Vergaberechts, die wichtigsten praxisrelevanten Änderungen im Vergleich zum bisherigen Recht und beleuchtet auch etwaige Problemstellungen aus der Umsetzung. Referent ist Hans-Peter Müller (Bundeswirtschaftsministerium, Referat Öffentliche Aufträge). Infos und Anmeldung hier. Unser aktuelles Gesamtprogramm der DVNW Akademie finden Sie hier.
Es gibt keine gesetzliche Vermutung dahingehend, dass die Bildung von Bietergemeinschaften gegen § 1 GWB verstößt. Eine Verfahrensrüge muss regelmäßig vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens erhoben werden. Den gesamten Beitrag lesen »
Hans-Peter Müller gehört zu den bekanntesten Gesichtern im Vergaberecht, denn er begleitet dessen Genese seit vielen Jahren unmittelbar: Seit 1988 ist er im Bundeswirtschaftsministerium und dort seit 20o1 im Vergaberechtsreferat tätig. Er war und ist zuständig für die Sektorenverordnung (SektVO), für Querschnittsthemen der Vergabeverordnung (VgV) sowie die Vergabe- und Vertragsordnungen VOL und VOF. Darüber hinaus betreut er das Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen (Verordnung PR Nr. 30/53), Insider sagen, niemand kenne es so gut wie er. Ehrenamtlich engagiert er sich u. a. im Beirat des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). In einer kleinen Serie wollen wir Ihnen unsere Beiratsmitglieder vorstellen. Den gesamten Beitrag lesen »
Mit Blick auf die Bundestagswahl 2017 hat der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zentrale Positionen der kommunalen Unternehmen für die politische Agenda vorgelegt. Den gesamten Beitrag lesen »
Eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) zeigt: Computer länger zu nutzen, entlastet die Umwelt und senkt die Kosten. Computer in der Verwaltung sollten deshalb künftig mindestens sechs Jahre lang genutzt werden. Den gesamten Beitrag lesen »
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen „Leitfaden für das Ausfüllen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)“ erstellt, der öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen den Umgang mit und das Ausfüllen der EEE erleichtern soll. Sie finden den Leitfaden im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW), dort in der Bibliothek. Noch kein Mitglied? Zur kostenfreien Mitgliedschaft geht es hier.
Mit dem Lebenszykluskosten-Tool-Picker steht auf der Internetseite des Kompetenzzentrums innovative Beschaffung (KOINNO) ein Instrument zur Verfügung, das bei der bedarfsorientierten Auswahl eines der zahlreichen vorhandenen Berechnungshilfen zur Kalkulation von Lebenszykluskosten unterstützt. Den gesamten Beitrag lesen »
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hatte im Bundesanzeiger vom 1.07.2016 eine überarbeitete Fassung der VOB/A 1. Abschnitt bekannt gegeben (wir berichteten). Diese war jedoch noch nicht anzuwenden, da der federführende Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) beabsichtigte, alle Teile der VOB als Gesamtausgabe “VOB 2016” herauszugeben. Mit Erlass vom 9.9.2016 hatte dann das BMUB den Zeitpunkt zur Einführung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und damit insbesondere die näheren Einzelheiten für den ersten Abschnitt der VOB/A (Unterschwellenrecht) auf den 1. Oktober 2016 festgelegt (wir berichteten).
Ein als Ergebnis einer Ausschreibung rechtswirksam abgeschlossener Vertrag kann vom unterlegenen Bieter nicht – auch nicht über „die Hintertür“ einer (angeblich) unzulässigen wesentlichen De-facto-Vertragsänderung – während der Vertragsausführung vergaberechtlich noch angegriffen werden, selbst wenn der bezuschlagte Auftragnehmer ggf. vertragliche Pflichten verletzt hat. Den gesamten Beitrag lesen »
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Die Finanzlage der Kommunen bleibt nach wie vor angespannt. Das ist das Ergebnis der jüngsten Kassenstatistik des Statistischen Bundesamtes. Den gesamten Beitrag lesen »
Am 11.10.2016 findet die 21. Sitzung der Regionalgruppe Berlin/Brandenburg des Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) statt. Den gesamten Beitrag lesen »
Mit der Vergaberechtsreform und der Neufassung des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wurden erstmalig in § 108 GWB ausdrückliche Regelungen zur Zulässigkeit von In-house-Vergaben geschaffen. Die Vergabekammer des Bundes hat nun in einer Entscheidung zur alten Rechtslage wichtige Aussagen zu den Voraussetzungen eines vergaberechtsfreien In-house-Geschäftes nach den neuen Vorschriften, insbesondere zum sogenannten Wesentlichkeitskriterium, getroffen.
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