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Die Bezirksregierung Münster hat zum 1. Januar 2015 eine erweiterte Funktion im Bereich der Prüfung von Vergabeverfahren übernommen.
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Am 1. Dezember 2014 fand die 4. Sitzung der Regionalgruppe Rhein-Main des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskanzlei Bird & Bird LLP in Frankfurt statt. Die Veranstaltung wurde von Herrn Rechtsanwalt Stefan Breider (Bird & Bird LLP) moderiert, der die Vertretung des Regionalgruppenvorsitzenden, Herrn Rechtsanwalt Professor Dr. Heiko Höfler (Bird & Bird LLP), übernahm.
Die in der Entscheidung enthaltene Bewertung der Vergabekammer Baden-Württemberg zu der Frage, ob ein Auftrag zur Sanierung der Straßenbeleuchtung einschließlich Lieferung und Montage neuer LED-Leuchten ein Bauauftrag ist oder als Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrag der VOL/A EG unterfällt, ist lesenswert und stellt ein Musterbeispiel für die Abgrenzung von Bauaufträgen gegenüber Liefer- und Dienstleistungsaufträgen dar.
Die Bundesregierung hat am 7. Januar die „Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Kabinett beschlossen. Den gesamten Beitrag lesen »
Mehr Transparenz zum Verhandlungsstand des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der USA (TTIP) wurde versprochen. Mit der Veröffentlichung löst die Kommission das von ihr zugesagte Versprechen nach mehr Transparenz in den Verhandlungen ein. So ist es jedenfalls auf der Internetseite der Europäischen Kommission zu lesen.
Wir freuen uns, mit BEITEN BURKHARDT einen weiteren Förderer des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) begrüßen zu können. BEITEN BURKHARDT ist eine in Deutschland gegründete und weltweit tätige Wirtschaftskanzlei.
Auftraggeber, die ein Angebot wegen ungewöhnlich niedriger Preise als unauskömmlich ausschließen wollen, haben es meist schwer: dies schon deswegen, weil das Vergaberecht Unterkostenangebote für sich genommen nicht verbietet und Bieter im Grundsatz Kalkulationsfreiheit genießen. Eine bessere Handhabe gegen Dumpingangebote bieten meist (grundsätzlich zulässige) Kalkulationsvorgaben, die bei Abweichungen zum Ausschluss führen Den gesamten Beitrag lesen »
Die Bundesregierung gibt in ihrer Antwort (18/3528) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3358) eine Übersicht über neu begonnene Straßenbauprojekte des Bundes. (Quelle: Bundestag)
Die INFORA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde Ende 2014 in die MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH umfirmiert und hat ihren Sitz geändert. Auch unter neuem Namen bleibt die Münchner Kanzlei dem DVNW als Förderer erhalten.
Mit Unterstützung der Europäischen Union hat die Europäische Vereinigung der Sicherheitsdienste (CoESS) und UNI-Europa ein Handbuch „Qualitätsvolle private Sicherheitsdienstleistungen beschaffen“ veröffentlicht.
“Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste” lautet unscheinbar die Ted-Veröffentlichung Nr. 2015/S 001-000947 vom 2.1.2015.
Nach der grundlegenden Entscheidung des EuGH in Sachen Stadtreinigung Hamburg (Besprechung im Vergabeblog) ist die interkommunale Zusammenarbeit unter bestimmten Voraussetzungen vergaberechtsfrei gestellt worden. Diese Anforderungen sind von der Rechtsprechung des EuGH jüngst enger ausgelegt worden. Die vom deutschen Gesetzgeber bis April 2016 umzusetzende Vergaberichtlinie sieht erstmals eine gesetzliche Regelung vor, welche die Anforderungen an eine interkommunale Zusammenarbeit regelt und wieder ausweiten könnte. Da diese Richtlinie bislang nicht in deutsches Recht umgesetzt ist und das deutsche Recht eine Regelung zur interkommunalen Zusammenarbeit (noch) nicht vorsieht, fragte sich das OLG Koblenz, ob eine Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern derzeit überhaupt zulässig ist.
Am 20. November 2014 fand die dritte Sitzung der Regionalgruppe Stuttgart des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) in den Räumlichkeiten der Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft in Stuttgart statt.
Am 1.1.2015 ist in Mecklenburg-Vorpommern ein neuer Wertgrenzenerlass in Kraft getreten. Die Verwaltungsvorschrift tritt am 1.1.2015 in Kraft. Sie finden Sie im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
Um langwierige Vorzögerungen im Verfahren zu vermeiden, sieht der § 10 Abs. 3 VOF die Möglichkeit eines Losverfahrens vor. Damit wird die Zahl der Bewerber reduziert.
berichtet das forum Vergabe e.V. Danach wird es “bei der VOB/B in absehbarer Zeit keine Änderung geben”. Es bestehe noch erheblicher Diskussionsbedarf. (Quelle: forum Vergabe e.V.).
Das Landgericht Berlin hat am Schluss der Verhandlung im Vergaberechtsstreit über den Betrieb des Gasnetzes zwischen der GASAG u.a. und dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Finanzen, ein Urteil verkündet (16 O 224/14 Kart v. 9.12.2014).
Was waren die meistgelesenen Beiträge im vergangenen Jahr? Das lässt sich bei einem Online-Medium einfach sagen. Für 2015 legen wir Einen drauf: Die AutorInnen unserer fünf meistgelesenen Beiträge im neuen Jahr werden im Rahmen der festlichen Abendgala unseres 2. Deutschen Vergabetages in Berlin prämiert (Rückblick 1. Deutscher Vergabetag 2014). Es lohnt sich also doppelt im Vergabelog mit rund 20.000 monatlichen Lesern zu schreiben. Nun aber zu den Highlights 2014:
Am 22.01.2015 findet der Neujahrsempfang der DVNW-Regionalgruppe Köln-Bonn statt. Teilnahme kostenlos, Anmeldung im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Hier geht es zur Mitgliedschaft.
Die Vergabekammer Nordbayern hatte sich in einer Entscheidung mit dem bereits mehrfach zum Gegenstand von Nachprüfungsverfahren gemachten Thema der Einhaltung des Gebotes der Produktneutralität bei der Beschaffung von Laborbedarfsmitteln auseinanderzusetzen. Im Ergebnis hatte auch vorliegend der Auftraggeber gleich in zweifacher Hinsicht das Gebot der Produktneutralität missachtet.