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Das Ob und vor allem Wie der Verlängerung des Betreibervertrags der Bundesrepublik mit Toll Collect (unsere Berichterstattung dazu finden Sie hier) war seit dessen Bekanntwerden Gegenstand diverser Spekulationen. Nun antwortete die Regierung auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3137).
In der mittelfristigen Finanzplanung sind derzeit noch keine Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe berücksichtigt. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3479) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3138) zum Referentenentwurf zur Pkw-Maut. Quelle: Bundestag
Die Vergabepraxis für Arbeitsmarktdienstleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit sorgt nach Ansicht der Bundesregierung nicht für einen Preiskampf zulasten der Qualität.
Der Gesetzesentwurf für das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz geht in die nächste Runde: Den gesamten Beitrag lesen »
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Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat ein neues Informationsangebot für öffentliche Beschaffungsstellen, Unternehmen, Planer, Architekten und alle, die sich für umweltverträglichen Einkauf interessieren, geschaffen.
Die Formulierung in § 19 EG Abs. 9 VOL/A, wonach Zuschlagskriterien durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sein müssen, meint nicht, dass sich ein qualitätsbezogenes Zuschlagskriterium unmittelbar aus dem Leistungsgegenstand ableiten lassen muss. Das OLG Düsseldorf verwirft die enge Auslegung der 1. VK Bund und stellt klar, dass es genügt, wenn ein qualitätsbezogenes Zuschlagskriterium mit dem Auftragsgegenstand im weiteren Sinn zusammenhängt und damit in Verbindung steht.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Bietern durch einen aktuellen Beschluss ein frühzeitiges Weihnachtsgeschenk gemacht und Auftraggebern kurz vor Weihnachten bereits ein Ei ins Nest gelegt: Wenn die Stillhaltefrist von zehn Tagen durch die zeitlich (geschickte) Versendung der Vorabinformation faktisch so verkürzt wird (im vorliegenden Fall auf drei Tage), dass dies zu einer drastischen Verkürzung der Rechtsschutzmöglichkeiten der Bieter führt, kann dies zur Folge haben, dass für die Bieter keine Rügeobliegenheit besteht oder die Stillhaltefrist gar nicht zu laufen beginnt. Gerade in Bezug auf die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage ist hier Vorsicht geboten.
Ist den Beteiligten bekannt, dass die streitgegenständlichen Leistungen auszuschreiben sind und erfolgt trotzdem eine Vergabe ohne Durchführung einer entsprechenden Ausschreibung, handeln die Parteien mutwillig, da sie sich gemeinsam über die Ausschreibungspflicht hinwegsetzen. In diesem Falle ist das Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB objektiv sittenwidrig, weil es aus der Gesamtschau von Inhalt, Beweggrund und Zweck mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist.
Die Allianz für nachhaltige Beschaffung hat auch im Jahr 2014 ihre Arbeit erfolgreich fortgesetzt. Dabei war das Jahr insbesondere geprägt vom Inkrafttreten der drei neuen EU-Richtlinien zum Vergaberecht im April 2014.
„Auch im aktuellen Bundeshaushalt liegen die Investitionsmittel für die Infrastruktur deutlich unter dem tatsächlichen Bedarf. Unsere Infrastruktur wird weiter unzureichend unterhalten. Dies ist kein gutes Signal für den Standort Deutschland.“, so der Kommentar von Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes.
Unzulässige Eignungsaspekte als Zuschlagskriterien. Seit der 7. VgV-Novelle dürfen Auftraggeber für bestimmte Dienstleistungen eignungsbezogene Aspekte als Wertungskriterien berücksichtigen. Erforderlich ist aber, dass diese Eignungsaspekte in einem konkreten Zusammenhang mit dem konkret zu vergebenden Auftrag stehen.
Eine Arbeitsgruppe des DIHK und VertreternInnen der Auftragsberatungsstellen hat sich mit den wichtigsten Aspekten der neuen Vergaberichtlinie 2014/24/EU befasst und ein Positionspapier erarbeitet. Den gesamten Beitrag lesen »
Der Markt der öffentlichen Aufträge hat sich in den vergangenen Jahren zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor innerhalb der Europäischen Union entwickelt. Für Unternehmen vieler Branchen stellt dieser Markt aufgrund der von der öffentlichen Hand in Milliardenhöhe nachgefragten Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge ein interessantes Geschäftsfeld dar. Die Beteiligung an Ausschreibungen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erweitert die Möglichkeiten, lukrative Aufträge für das eigene Unternehmen zu akquirieren. Polen bietet nicht zuletzt aufgrund der Größe seines Binnenmarktes in besonderer Weise Geschäftschancen für Unternehmen aus Deutschland.
Die vergaberechtlichen Anforderungen an die Auswahl der Bewerber im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb bei der Durchführung von Verhandlungsverfahren unterscheiden sich von den Vorgaben, die für die Zuschlagskriterien bei der Ermittlung des besten Angebots gelten. Vergaberechtliche Bindungen bestehen aber auch hier. Das OLG Saarbrücken hat mit Beschluss vom 15. Oktober 2014 (1 Verg 1/14) festgestellt, dass eine nach der Bekanntmachung erfolgende Gewichtung der Eignungskriterien sich aus den bekannt gemachten Eignungsanforderungen objektiv ableiten lassen muss. Eine „überraschende“ Gewichtung verstoße demgegenüber gegen die Grundsätze des Wettbewerbs und der Verfahrenstransparenz.
Um die sog. „No-Spy-Klausel“ bei Auftragsvergaben geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/3337) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3136). Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Verwendung in Vergabeverfahren rechtlich zulässig. Das sah die VK Bund bekanntermaßen anders.
Der Bundesrechnungshof (BRH) hat keine für die Entlastung der Bundesregierung wesentlichen Abweichungen zwischen den in den Rechnungen und in den Büchern aufgeführten Beträgen im Haushaltsjahr 2013 festgestellt.
Die Ausschreibung und der öffentliche Einkauf umweltfreundlicher IT-Hardware wird einfacher. Ab sofort ist ein Leitfaden zur Beschaffung umweltfreundlicher Drucker und Multifunktionsgeräte auf www.itk-beschaffung.de/ verfügbar. Die Publikation bezieht sich auf Tintenstrahl- und Lasergeräte. Sie wurde erstellt durch eine Arbeitsgruppe des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern, der Bundesagentur für Arbeit, des Umweltbundesamtes (UBA) und des Hightech-Verbandes BITKOM.
Die neuen EU-Vergaberichtlinien sehen die verpflichtende Einführung der E-Vergabe vor. Viel Zeit bleibt nicht mehr, um sich mit den am Markt verfügbaren Lösungen und deren Kosten auseinanderzusetzen. Im Rahmen der Reihe „E-Vergabe-Anbieter stellen sich vor“ geben wir Ihnen im Vergabeblog einen Überblick über die Lösungsanbieter und fragen für Sie die wesentlichen Punkte des Angebots ab. Denn wie im richtigen Leben gilt auch bei der E-Vergabe – drum prüfe, wer sich ewig bindet. Den Auftakt macht cosinex – seit 15 Jahren Partner der Öffentlichen Hand im Bereich E-Government und sicher einer der Pioniere im Bereich der E-Vergabe.
Die Aufklärungspflicht des öffentlichen Auftraggebers aus § 19 Abs. 6 EG VOL/A ergibt sich nicht aus einer prozentualen Unterschreitung des Angebotsdurchschnitts sondern aus dem Preisabstand zum nächsthöheren Angebot. Die VK Baden-Württemberg stellt klar, dass im Nachprüfungsverfahren die Nichterweislichkeit eines ungewöhnlich niedrigen Angebotes zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers geht.
Nach Auffassung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr strahlt die Entscheidung des EuGH vom 18.09.14, C-549/13 (Besprechung im Vergabeblog hier), hinsichtlich der Kernaussagen auf die Anwendung des NTVergG aus, denn auch hier unterliegt die Verpflichtung der Auftragnehmer zur Zahlung eines Mindestentgelts nach §§ 4 und 5 keinen räumlichen Einschränkungen.