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Auftragsvergaben im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb sind unter eng umgrenzten Voraussetzungen zulässig. Der eng auszulegende Ausnahmecharakter dieser Möglichkeit setzt eine Einzelfallabwägung voraus, die nicht dazu führt, dass der Ausnahmefall zum Regelfall wird.
Die dieser Möglichkeit innewohnende Intransparenz führt nicht selten dazu, dass Wettbewerber ein Nachprüfungsverfahren einleiten. Sei es aus grundsätzlichem Misstrauen oder um im Wege der Akteneinsicht Informationen über mögliche Fehler im Vergabeverfahren zu erhalten. Eine solche Beschwerde kann auch von Unternehmen eingereicht werden, die alleine keine erfolgreiche Bewerbung hätten abgeben können.
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) ist vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit der Durchführung der Evaluation gemäß § 17 des NTVergG beauftragt worden.
Im Mai fand die zweite Sitzung der Regionalgruppe Stuttgart des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) in den Räumlichkeiten der Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft in Stuttgart statt. Den gesamten Beitrag lesen »
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz verabschiedete in seiner 24. Sitzung am gestrigen Donnerstag mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linken einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (18/1309, 18/1576). Mit dem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung private Unternehmen und staatliche Auftraggeber dazu veranlassen, ihre Rechnungen schneller zu bezahlen.
Mit dem Gesetz vom 12. Oktober 2012 zur Änderung des polnischen Gesetzes über das Rechts des öffentlichen Vergabewesens (weiter: Vergabegesetz) und des Gesetzes über die Konzessionen für Bauarbeiten oder Dienstleistungen, wurde der neue Artikel 22 Abs. 5 in das polnische Vergabegesetz vom 29. Januar 2004 eingeführt. Mit diesem Artikel hatte sich nun das Bezirksgerichts Warschau auseinanderzusetzen.
Die Bundesregierung gab auf Kleine Anfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Auskunft zum Zustand der Eisenbahnbrücken in Deutschland. Danach sind zahlreiche Bücken so gravierend geschädigt, dass eine wirtschaftliche Instandsetzung nicht mehr möglich ist, ein Großteil hat umfangreiche Schäden. Den gesamten Beitrag lesen »
Edward Snowden läßt grüßen: Das Bundesinnenministerium (BMI) hat eine Bieter-Eigenerklärung und eine Vertragsklausel für Vergabeverfahren im Hinblick auf Risiken durch nicht offengelegte Informationsabflüsse durch den Auftragnehmer an ausländische Sicherheitsbehörden entworfen. Naturgemäß betrifft das Dokument vor allem IT-Vergaben. Bemerkenswert, wenngleich wohl kein unmittelbarer Zusammenhang besteht: Wie das BMI mitteilt, beabsichtigt die Bundesregierung, den bisher für Teilbereiche bestehenden Vertrag mit dem amerikanischen Provider Verizon zu beenden.
Ein Vertrag über die Lieferung und Montage von Bauteilen ist nur dann ein Bauvertrag, wenn Bauleistungen vor Ort den Vertrag prägen.
Die Beamten des Bundes können mit höheren Bezügen rechnen. Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1797) sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge in zwei Schritten linear angehoben werden, rückwirkend zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent und zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent.
Es muss gar nicht immer Absicht dahinter stecken, wenn Bieter im Rahmen einzureichender Unterlagen von Vorgaben der Vergabeunterlagen abweichen. Gerade bei komplexeren Vergabeverfahren mit umfangreichen oder auszulegenden Vergabeunterlagen stellt sich hier die Frage, wie Bieter dies am besten vermeiden können.
Wie Kommunen künftig umweltfreundliche und fair gehandelte Produkte bei Ausschreibungen berücksichtigen können, erklärt ein neuer Leitfaden des Landes Baden-Württemberg zur nachhaltigen, öffentlichen Beschaffung von Kommunen.
Für das Projekt Stuttgart 21 sind bis Ende April 2014 insgesamt 786,97 Millionen Euro ausgegeben worden.
Um die Erteilung eines öffentlichen Auftrages als vergaberechtsfreies Inhouse-Geschäft qualifizieren zu können, ist nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH u.a. die Voraussetzung der Kontrolle wie über eigene Dienststellen erforderlich. Für den öffentlichen Auftraggeber muss die Möglichkeit gegeben sein, sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen Entscheidungen der beauftragten Einrichtung ausschlaggebenden Einfluss zu nehmen; zudem muss die von dem öffentlichen Auftraggeber ausgeübte Kontrolle wirksam, strukturell und funktionell sein (so zuletzt EuGH, Urteil vom 8.5.2014 C-15/13 Datenlotsen Informationssysteme, Rdnr. 26 der Urteilsgründe).
Das von der Bundesregierung vorgelegte Nationale Reformprogramm (NRP) 2014 ist ein Eckpfeiler des Europäischen Semesters 2014, das die Europäische Kommission mit der Vorlage des Jahreswachstumsberichts am 15. November 2013 eingeleitet hat. Ein Punkt betrifft auch das öffentliche Auftragswesen. Nachfolgend der Originaltext (Bundestag Drucksache 18/1107):
Die Tatsache, dass die Bundeswehr Leistungen ausschreibt, führt nicht automatisch dazu, dass es sich hierbei um verteidigungs- bzw. sicherheitsrelevante Beschaffungsvorgänge im Sinne der VSVgV handelt. Dies und die Frage, welche Anforderungen an den (Fachkunde-) Nachweis zu stellen sind, hat die Vergabekammer beschäftigt und zur Entscheidung vom 17.02.2014 geführt.
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Der Arbeitskreis ÖPP im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie kritisiert eine Studie des Bundesrechnungshofs zu den Kosten von ÖPP-Straßenprojekten.
Wie lässt sich faire Beschaffung schon in Verwaltungsstrukturen anlegen? Das wurde auf dem 8. Bundesweiten Netzwerktreffen Faires Beschaffungswesen in Erfurt besprochen. Mit dabei: Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) beim Bechaffungsamt des BMI.
Darüber informiert anschaulich und komprimiert ein neuer Leitfaden des Umweltbundesamtes. Vorreiter sind dabei die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, aber auch NRW. Den Leitfaden finden Sie auf der Webseite des UBA und im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Die Mitgliedschaft ist kostenlos.
Von insgesamt 4.369 Eisenbahnbrücken in Nordrhein-Westfalen haben 1.923 Brücken „umfangreiche“ oder „gravierende Schäden“ am Bauwerksteil und sind deshalb „dringend sanierungsbedürftig“. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/1255) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1054) hervor. (Quelle: Bundestag)