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Eine anonyme Umfrage unter 116 Auftraggebern von ÖPP-Hochbauprojekten ergab, dass 80 % der Projekte im vorgegebenen Zeitplan fertiggestellt worden seien.
Die von der Verkehrsministerkonferenz der Länder eingesetzte Kommission „Nachhaltige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“ hat in ihrem Bericht einen zusätzliche Bedarf von 7,2 Milliarden Euro pro Jahr in den kommenden 15 Jahren ermittelt. Zur Finanzierung äußerte sich nun die Bundesregierung.
Die Bundesregierung hat den Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2012 vorgelegt. Der Bericht enthält detaillierte Informationen über die Entwicklung der Schienenwege, Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen.
Die Bundesländer erhalten in diesem Jahr rund 7,3 Milliarden Euro für die Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Den gesamten Beitrag lesen »
Die formalen Anforderungen und damit einhergehenden Sorgfaltspflichten in Vergabeverfahren sind hoch. Die eindeutige Zuordnung eines Fehlers zur Risikosphäre des öffentlichen Auftraggebers oder des Bieters ist nicht immer leicht. Die Darlegungs- und Beweislast für die Vollständigkeit eines Angebots trägt jedoch grundsätzlich der Bieter. Kann er nicht beweisen, dass er ein vollständiges Angebot abgegeben hat und dass Anlagen eindeutig in Folge von Unregelmäßigkeiten fehlen, die der Verantwortungssphäre des Auftraggebers zuzurechnen sind, ist sein Angebot zwingend auszuschließen. Das hat die Vergabekammer Baden-Württemberg mit Beschluss vom 13. November 2013 (1 VK 38/13) festgestellt.
Nach Aufträgen des Verteidigungsministeriums (BMVg) und privater Rüstungsfirmen für öffentliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/514). Die Bundesregierung soll unter anderem auflisten, welche Drittmittel- beziehungsweise Forschungsaufträge das BMVg seit 2010 an öffentliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen erteilt hat, die nicht Einrichtungen der Bundeswehr sind.
Beurteilungsspielraum des Auftraggebers eingeschränkt
Wenn ein Auftraggeber mehrere Zuschlagskriterien verwendet, ist er nicht frei in deren Gewichtung. Ein einzelnes Kriterium darf in seiner Gewichtung und Bewertung keine bloße „Alibifunktion“ zukommen. Wann dies der Fall ist, muss je nachgefragter Leistung und Einzelfall entschieden werden. Jedenfalls eine Gewichtung von weniger als 10 % für ein Kriterium ohne weiter hinterlegtes Bewertungssystem ist mit dem Prinzip einer wirtschaftlichen Vergabe unvereinbar.
Am 11. März, 18 Uhr, findet die nächste Sitzung der DVNW-Regionalgruppe München statt. Es referieren Andreas Lippstreu, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie zu „Aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht – Neues aus Brüssel“. Daneben gibt RA Mark Münch einen Überblick zur aktuellen Rechtsprechung. Teilnahme kostenlos, Anmeldung im Mitgliederbereich des DVNW.
„Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben in meinem Amt, unseren Soldatinnen und Soldaten die bestmögliche Ausrüstung zur Verfügung zu stellen“, so Ministerin von der Leyen am Donnerstag in einem Brief an die zivilen und militärischen Mitarbeiter der Bundeswehr zu den Hintergründen ihrer Personalentscheidung. „Viele Großprojekte halten weder Zeit- noch Finanzrahmen ein“, so die Ministerin darin. Sie kündigt an, ein Expertenteam einzusetzen, um das gesamte Beschaffungswesen der Bundeswehr auf den Prüfstand zu stellen. Den Brief von Ministerin von der Leyen finden Sie hier.
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Bei zweistufigen Verfahren begrenzen Auftraggeber oft die Zahl der Unternehmen, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen in der europaweiten Bekanntmachung. Schwierig wird es, wenn sich diese Obergrenze im Nachhinein als zu niedrig herausstellt. Nach einer jüngeren Entscheidung des OLG München bleibt kaum ein Weg, nachträglich mehr Wettbewerber zuzulassen (OLG München vom 21.11.2013 – Verg 9/13).
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Die Allianz für nachhaltige Beschaffung hat in Ihrer Auftaktsitzung in Berlin die Weichen für die weitere Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen gestellt. Zwei Themengebiete werden zusätzlich in das Portfolio der Aufgaben aufgenommen. „Green-IT“ und „Soziale Standards“.
Ohne Gegenstimmen haben alle Fraktionen am heutigen Mittwoch im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz einen Gesetzentwurf von Union und SPD (18/476) gebilligt, dessen Ziel der verstärkte Kampf gegen Korruption in den Volksvertretungen aller Ebenen ist. Es gab lediglich zwei Enthaltungen in den Reihen von CDU/CSU. Das neue Gesetz, das im Fall von Bestechung Geldstrafen oder Haft bis zu fünf Jahren vorsieht und am Freitag vom Plenum des Bundestags verschiedet werden soll, ebnet auch den Weg zur Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption.
Der Bundespräsident hat Richterin am Oberlandesgericht Christiane Graßnack zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.
In dem Fernsehbeitrag auf ARTE hatten die Journalisten Stefan Aust und Thomas Ammann bei ÖPP-Projekten über vermeintliche „geheime Absprachen, Kungeleien, sogar auf Korruption“ berichtet.
Die 8. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Bundestags behandelt am 19. Februar u.a. die “Mitteilung der Kommission zur durchgängigen elektronischen Vergabe öffentlicher Aufträge zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung.” Der Ausschuss ist allerdings nur mitberatend, federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Mit bi medien und cosinex sind gleich zwei der führenden Anbieter von eVergabe-Lösungen Förderer des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW).
Gegenstand eines Verfahrens bei der Vergabekammer Düsseldorf (VK Düsseldorf, Beschl. v. 28.01.2014, VK-13/2013-L) war die Frage, ob und inwieweit ein öffentlicher Auftraggeber berechtigt ist, hinsichtlich der Zustellung von bundesweit adressierten Postsendungen nur einen vorbereitenden Teil der Sendungssortierung auszuschreiben und im Übrigen vorzusehen, dass die Sendungen zwingend durch das marktbeherrschende Unternehmen der Deutschen Post AG zuzustellen sind. Das Unternehmen der Deutschen Post AG beherrscht den Postsektor zu etwa 90 %, erbringt diese Dienstleistungen aber im Wettbewerb zu zwischenzeitlich mehr als 600 am Postmarkt tätigen Wettbewerbsunternehmen. Den gesamten Beitrag lesen »
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Im ersten Teil dieses Beitrags wurde die neuen Regeln für In-House-Geschäfte und Interkommunale Kooperationen sowie das neue Verfahren der „Innovationspartnerschaft“, das Gebot der Losvergabe und die neuen Anforderungen an die Bietereignung besprochen. Der zweite Teil des Beitrags gibt ein Überblick über wichtige Neuerungen bei den Zuschlagskriterien, Unterkostenangeboten, wesentlichen Vertragsänderungen und nachrangigen Dienstleistungen.
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Während es bekanntermaßen immer wieder heißt, genaue Zahlen zum Volumen der öffentlichen Beschaffung in Bund, Ländern und Gemeinden lägen nicht vor, haben wir einen sehr genauen Überblick, wie stark das DVNW und sein Vergabeblog genutzt werden: Zum ersten Mal seit bestehen verzeichneten beide zusammen im Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2013 mehr als eine Million Seitenaufrufe (sog. „Page Impressions“).
Die deutsche Verkehrsinfrastruktur ist chronisch unterfinanziert. Dies wurde am heutigen Mittwoch Vormittag deutlich bei einem öffentlichen Expertengespräch des Bundestagsausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur mit dem ehemaligen Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig (SPD) und dem ehemaligen Verkehrsminister des Landes Sachsen-Anhalt, Karl-Heinz Daehre (CDU), zu den Ergebnissen der beiden von ihnen geleiteten Kommissionen zur Verkehrsinfrastrukturfinanzierung.
Die Leistungsbeschreibung bildet als zentrales Element einer öffentlichen Ausschreibung die Basis für die Angebotskalkulation der beteiligten Bieter. Enthält die Leistungsbeschreibung widersprüchliche Angaben oder fehlen wesentliche Informationen, kommt es regelmäßig auf eine Auslegung der Leistungsbeschreibung an. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat für den Fall eines öffentlichen Bauauftrags entschieden, dass eine unklare Leistungsbeschreibung grundsätzlich nicht zu Lasten des Auftragnehmers geht. Ob der Auftragnehmer etwaige Unklarheiten der Ausschreibung bereits im Vergabeverfahren aufgeklärt hat, ist nicht entscheidend (Urteil vom 12.09.2013, VII ZR 227/11)
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