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Nach der Verabschiedung der jeweiligen „Korruptionsregistergesetze“ in Hamburg und Schleswig-Holstein wurde das „Verwaltungsabkommen zur Einrichtung des gemeinsamen Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (Korruptionsregister)“ zwischen beiden Ländern unterzeichnet.
Der nordrhein-westfälische Vergabesenat hat entschieden, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums Preis mit 95% und des Zuschlagskriteriums Terminplanung mit 5% das Vergaberecht verletzt, wenn bieterseitig die von der Vergabestelle vorgegebene Terminplanung eingehalten wird (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.11.2013 – VII-Verg 20/13). Das OLG Düsseldorf knüpft damit an seine Rechtsprechung vom 29.12.2001 (Az.: Verg 22/01) an, wonach der öffentliche Auftraggeber den Preis in ein angemessenes Verhältnis zu den übrigen Wirtschaftlichkeitsaspekten zu bringen hat. In dem zugrundeliegenden Streitfall verhält es sich aber umgekehrt.
Am 15.01.2014 hat das EU-Parlament die neuen Richtlinien für das öffentliche Beschaffungswesen angenommen. Verabschiedet wurden insgesamt drei neue Richtlinien, die die bisherigen EU-Vergaberichtlinien ersetzen werden – die “klassische” Vergaberichtlinie (bisher RL 2004/18/EG), die Richtlinie für Sektorenvergaben (bisher RL 2004/17/EG) und die Konzessionsrichtlinie (kein Vorgänger). Für all jene, die wirklich an eine Vereinfachung geglaubt haben, sei bereits vorweggenommen: Die Richtlinien werden nicht etwa übersichtlicher oder kürzer, sondern differenzierter und länger. So bringt es allein die allgemeine Vergaberichtlinie auf 598 Seiten, während ihre Vorgängerin noch mit 127 Seiten auskam! Diese Richtlinie wird, wie bisher, die größte Bedeutung erlangen. Grund genug, ein wenig Ordnung in den neuen Vorschriften-Dschungel zu bringen. Im ersten Teil des Beitrags ein Überblick über 5 der 10 wichtigsten Neuerungen:
Manchmal schaffen es auch ungewöhnliche Beiträge unter die TOP 5 des Monats, so unser Bericht über das Vertriebsmodell der Debeka-Versicherung mit Hilfe von Beamten, der auch eine ungewöhnliche hohe Anzahl an Kommentaren nach sich zog. Nun gibt es ein Update der Bundesregierung:
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Die Standsicherheit und die Kosten des Hochmoselübergangs der „B 50 neu“ – eine ingesamt 25 Kilometer lange, vierspurige Neubaustrecke, die die Bundesautobahnen 60 und 1 bei Wittlich mit der Bundesautobahn 61 bei Rheinböllen verbinden soll – ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/403) im Bundestag. Die Abgeordneten wollen u.a. wissen, ob die Bundesregierung eine bereits diskutierte Verdoppelung der Baukosten von 330 auf 660 Mio Euro ausschließt.
Die Bundesregierung sieht nach eigenen Angaben keine Veranlassung, ihre Auftragsvergabepraxis in Bezug auf die Computer Science Corporation (CSC) Deutschland Solutions GmbH zu ändern. Insbesondere sehe sie keine rechtliche Handhabe für den Ausschluss der CSC Deutschland Solutions GmbH aus dem reglementierten Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/334) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/232).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 7. Januar 2014 (X ZB 15/13) entschieden, dass Nebenangebote nicht zugelassen und gewertet werden dürfen, wenn in einem Vergabeverfahren der Preis alleiniges Zuschlagskriterium ist. Auf die Divergenzvorlage des OLG Jena (Beschluss vom 16.09.2013 9 Verg 3/13; vgl. den Beitrag von Sonja Stenzel) hin hat der BGH nunmehr eine der umstrittensten vergaberechtlichen Fragen der vergangenen Jahre geklärt. Einer Vorlage an den EuGH bedurfte es nach Ansicht des entscheidenden Senats nicht, weil Nebenangebote bereits nach dem Inhalt des anzuwendenden nationalen Vergaberechts bei einem reinen Preiswettbewerb nicht zugelassen werden dürfen. Die bisherige Rechtsprechung der Vergabesenate hatte demgegenüber stets auf den Wortlaut der einschlägigen Bestimmungen der Vergabekoordinierungsrichtlinie (RL 2004/18/EG) abgestellt.
Wir freuen uns, die bi medien GmbH als neuen Förderer des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) begrüßen zu dürfen. bi medien ist eine Mediengesellschaft, die ihren Geschäftsschwerpunkt auf die Bauwirtschaft und das Beschaffungswesen konzentriert.
„Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz erhalten in diesem Jahr 63 Mio Euro für bauliche Investitionen“, teilte der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Alexander Schweitzer bei der Vorstellung des Krankenhausinvestitionsprogramms 2014 mit.
Niedersachsens Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Olaf Lies, hat in Hannover das Jahresbauprogramm 2014 zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden bekannt gegeben. Danach sollen 60 kommunale Straßenbauvorhaben neu in Angriff genommen werden.
Es war eine in jeder Hinsicht außergewöhnliche Veranstaltung: Der Hamburger Vergabetag 2014, der in zweiter Auflage gemeinsam vom Behörden Spiegel und dem Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) veranstaltet wurde, schlug erfolgreich die Brücke zwischen Recht und Rechtsanwendern. Das facettenreiche Programm bot im herrschaftlichen Ambiente der Handelskammer Hamburg gleich mehrere Highlights, so eine Podiumsdiskussion mit OLG Richtern zu aktuellen vergaberechtlichen Streitfragen (Foto o.l.: Heinz-Peter Dicks, Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf)
Im ersten Teil dieses Beitrags hat unser Autor die Grundlagen der Eignung dargestellt. In diesem zweiten Teil der Serie befasst er sich mit der praxisrelevanten und umstrittenen Frage, ob und inwieweit fehlende Nachweise nachgefordert werden dürfen oder müssen. Weiterhin berichtet Rechtsanwalt Ortner von der Rechtsprechung, nach der die schlechte Erfahrung mit einem Bieter vom Auftraggeber bei der Angebotswertung berücksichtigt werden darf. Die neue Vergabeverordnung ermöglicht, Erfahrungen auf Zuschlagsebene zu prüfen, Anlass genug für eine kritische Stellungnahme.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 07.01.2014 (X ZB 15/13) die Zulässigkeit von Nebenangeboten bei reinem Preiswettbewerb verneint und damit eine der umstrittensten vergaberechtlichen Fragen der letzten Jahre entschieden. Im Ergebnis folgt das Gericht somit der Auffassung des OLG Düsseldorf (Beschluss v. 2.11.2011 – AZ: VII 22/11, vgl. Beitrag von Frau Dr. Valeska Pfarr) und des OLG Jena (Beschluss v.. 16.09.2013 – 9 Verg 3/13, vgl. Beitrag von Frau Sonja Stenzel). Mehrere Obergerichte hatten die Frage teils divergierend beantwortet mit dem unbefriedigenden Ergebnis, dass die Zulässigkeit von Nebenangeboten bei reinem Preiswettbewerb vom Bundesland abhängig war.
Das Institut für den öffentlichen Sektor e.V. betrachtete in einer Studie in Kooperation mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die nachhaltige Beschaffung großer Kommunen und Kreise. Die Untersuchung kommt u.a. zu der Erkenntnis, dass ökologische und soziale Standards schon jetzt häufig Teil der Ausschreibung sind und zukünftig wichtiger werden, stellt aber auch Problemfelder dar und gibt hierzu Handlungsempfehlungen.
Die Deutsche Bauwirtschaft rechnet mit einem Umsatz-Plus von 3,5 % beim Öffentlichen Bau in 2014. Für die weitere Entwicklung sei vor allem die Haushaltssituation der Gebietskörperschaften maßgeblich.
Außerhalb eines Planungswettbewerbs in Vergabeverfahren nach der VOF verlangte Lösungsvorschläge für die Planungsaufgabe sind nach sich verfestigender Rechtsprechung nach den Bestimmungen der HOAI zu vergüten. Für öffentliche Auftraggeber stellt sich in Bezug auf eine rechtssichere und wirtschaftliche Gestaltung von Planungsvergaben die Frage, wie exorbitante Kosten eines Verhandlungsverfahrens im Rahmen der VOF verhindert werden können. Bieter stehen vor dem Problem, wie ein zu großer Aufwand bei der Erstellung des Angebots vermieden werden kann. Das OLG Koblenz (Urteil vom 20.12.2013, 8 U 1341/12) hat hierzu entschieden, dass bei Zweifeln eines Bieters, ob ein zum Angebot gehörendes Konzept oder ein darüber hinausgehender Lösungsvorschlag erwartet wird, beim Auftraggeber nachgefragt werden muss, wie vergütungstechnisch verfahren wird.
Im Jahr 2011 haben die damals sechs im Bundestag vertretenen Parteien Gesamteinnahmen von zusammen 433,52 Millionen Euro verzeichnet nach 413,68 Millionen Euro im Vorjahr. Dies geht aus dem als Unterrichtung (18/100) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) vorgelegten Bericht über die Rechenschaftsberichte 2010 und 2011 der Parteien sowie über die Entwicklung der Parteienfinanzen hervor.
Ein öffentlicher Auftraggeber soll Aufträge erst dann ausschreiben, wenn er auch tatsächlich davon ausgehen kann, dass er diese vergeben wird. Dieser Grundsatz wird in der deutschen Rechtspraxis unter dem Begriff der Vergabereife diskutiert. In seinem Beschluss vom 27.11.2013 (Az.: Verg 20/13) nimmt das OLG Düsseldorf zu der Frage Stellung, welche Auswirkungen ein nicht bestandskräftiger Bau- und Planfeststellungsbeschluss auf die Vergabereife hat.
Seit dem 1. Januar 2012 ist das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) in Kraft. Seitdem gilt für alle öffentlichen Aufträge, die nicht in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes fallen oder Leistungen des Öffentlichen Personennahverkehrs zum Gegenstand haben, ein Mindestarbeitsentgelt in Höhe von 8,00 Euro je Arbeitsstunde (§ 3 Absatz 3 Satz 1 Bbg VergG). Dieser wurde nun angehoben.
Ein ständiges Dilemma des öffentlichens Auftraggebers: Größtmöglicher Wettbewerb mit vielen Bietern versus Begrenzung des Aufwands bei der oft umfangreichen Angebotsprüfung. Der Teilnahmewettbewerb bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, in einem vorgeschalteten Verfahren geeignete Bieter auszusuchen und nur die bestplazierten Bieter zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die Kriterien zur Auswahl und zur Anzahl der besten Bieter müssen konkret in der Bekanntmachung festlegt werden. Wie der aktuelle Beschluss des OLG München (Beschluss v. 19.12.2013 – Verg 12/13) zeigt: Der Auftraggeber muss sich vorher sehr genau überlegen, wie viele Bieter er im Angebotsverfahren will und nach welchen Vorgaben er diese auswählt, ein Nachschieben festgelegter Kriterien ist nicht möglich. Und: Der Bieter muss nicht immer gleich rügen.
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