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Der Deutsche Städte und Gemeindebund (DStGB) hat die Absicht des EU-Parlaments begrüßt, die kommunale Vergabe von Aufträgen zu vereinfachen. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Ausgabe vom 16.01.14) sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg, er unterstütze das Ziel eines einfachen und entbürokratisierten Vergaberechts. Landsberg kritisierte jedoch die Schwellenwerte bei der europaweiten Ausschreibungspflicht für Liefer- und Dienstleistungen, die zu gering seien.
Die Prüfung der Eignung des Bewerbers/Bieters stellt Auftraggeber häufig vor größere Herausforderungen. Zunächst müssen sie sich genau überlegen, welche Nachweise und Erklärungen die Bewerber/Bieter vorzulegen haben, um sicherzugehen, dass der Auftrag ordnungsgemäß erfüllt wird. Bei der Angebotsprüfung stellt der Auftraggeber plötzlich fest, dass die abgefragten Referenzprojekte nicht wie gewünscht beschrieben wurden: Der Bieter hat sich mit einem Zweizeiler begnügt. Der Bieter ist in der Branche bekannt und gehört zu einem erfolgreichen Unternehmen am Markt. Darf der Auftraggeber nun trotzdem eine Vervollständigung der Referenz nachfordern? Und was ist, wenn er schlechte Erfahrung mit dem Bieter hatte? Darf er diese bei der Eignungsprüfung berücksichtigen? Und wie war das noch mal mit dem Grundsatz „kein Mehr an Eignung?“ Unser langjähriger Autor, Herr Rechtsanwalt Dr. Roderic Ortner, befasst sich in der neuen zweiteiligen Serie mit all diesen Fragen.
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Eine aktuelle Ergänzung der FAQ-Liste der Landesregierung zum TVgG NRW macht Furore: Wie bekannt, hat die Vergabekammer Arnsberg mit Beschluss vom 26.09.2013 (VK 18/13) dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Tariftreue- und Mindestlohnvorschriften des Tariftreue und Vergabegesetzes NRW („TVgG NRW“) gegen Europarecht verstoßen. Nun hat die Landesregierung in ihrer FAQ-Liste zum TVgG zu der Vorlageentscheidung Stellung genommen – und hiermit neue Unsicherheiten heraufbeschworen.
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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) bildet zusammen mit seinem Vergabeblog die reichenweitenstärkste Informationsplattform zum Vergaberecht und öffentlichen Auftragswesen. Sie bindet alle Marktbeteiligten des Public Sector, d.h. öffentliche Einkäufer, Anbieter, Vertreter der Rechtspflege und Wissenschaft als auch der Politik gleichberechtigt ein und stellt ihnen eine interaktive Kommunikations- und Informationsplattform zur Verfügung. Um unsere rechtliche wie technologische Expertise weiter zu stärken und auszubauen, freuen wir uns, folgende strategische Partner dieses leitungsstarken Netzwerks begrüßen zu dürfen:
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“Die Ursachen für die Schwäche der deutschen Verkehrsinfrastruktur liegen in unzureichender und ineffizienter Finanzierung, zu später Bürgerbeteiligung und unnötig langwierigen Planungsverfahren”, so der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und andere Verbände anlässlich der Vorstellung einer von diesen in Auftrag gegebenen Studie der Unternehmensberatung Roland Berger. Diese hat nun erstmals Lösungsvorschläge anhand von Best-Practice-Beispielen in EU-Nachbarländern vorgelegt.
Bislang wurde kaum Notiz davon genommen, dass die Bildung der neuen Bundesregierung auch Auswirkungen auf die Zuständigkeit für das Bauvergaberecht hatte: Während der Bereich Straßenbau im neustrukturierten Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verbleibt, wandert der Hoch- und übrige Tiefbau ins ebenso neu gefasste Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bauen und Reaktorsicherheit (BMUB). Fraglich ist damit auch die weitere Zukunft des bislang beim alten BMVBS angesiedelten Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA). Hier geht es zur entsprechenden Diskussion im Fachausschuss Baurecht des DVNW.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP) haben erwartungsgemäß heute, Mittwoch, den 15.01.2014, in Straßburg den neuen EU-Vergaberichtlinien mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit ist das europäische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Im Juni 2013 wurden die neuen Regeln bereits mit dem Rat der Europäischen Union, der zusammen mit dem EP die Rechtsetzung der Europäischen Union ausübt, vereinbart. Die 2011 von der EU-Kommission angestoßene Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien ist Teil eines Gesamtpakets, mit dem die öffentliche Auftragsvergabe in der Europäischen Union tiefgreifend modernisiert werden soll. Die neuen Richtlinien werden 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Veranstaltungshinweis: Auf der nächsten Sitzung der Regionalgruppe Berlin des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) am 21. Januar wird Herr Dr. Thomas Solbach, Leiter des Referats Öffentliche Aufträge im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, zu den neuen Richtlinien und deren möglicher Umsetzung in Deutschland berichten. Kostenlose Anmeldung im Mitgliederbereich des DVNW oben.
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Am 24. Dezember 2013 trat die Novelle des polnischen Gesetzes Recht des öffentlichen Vergabewesens vom 8. November 2013 (GBl. 2013, Pos. 1473, nachfolgend: „Änderungsgesetz”) in Kraft. Die Neuerungen beziehen sich auf den Schutz von Subunternehmern in öffentlichen Vergabeverfahren und werden nachfolgend kurz dargestellt.
Rechtzeitig zum Inkrafttreten des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) am 01.01.2014 hat das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eine Servicestelle eingerichtet, die über das Gesetz und über Tariftreue- und Entgeltregelungen informiert.
Das OLG Düsseldorf hatte für Aufsehen gesorgt, als es entschied, dass Nachweise ohne abschließende Liste gemäß § 9 Abs. 4 VOL/A-EG nicht wirksam gefordert sind und Bieter dann nicht wegen fehlender Nachweise ausgeschlossen werden dürfen. Doch nun scheint das OLG Düsseldorf seine Rechtsprechung zu relativieren. Zugleich zeigt es Auftraggebern mögliche Vorgehensweisen im laufenden Vergabeverfahren auf, wenn konkrete Nachweise nicht wirksam gefordert wurden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2013, Az.:Verg 10/13).
Der “Gemeinsame Runderlass Öffentliches Auftragswesen” des Landes Hessen vom 1. 11. 2007 ist vor Ablauf seiner Gültigkeit zum 31.12.2013 um ein weiteres Jahr bis einschließlich 31.12.2014 verlängert worden.
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Die Antikorruptionsorganisation Transparency International (TI) hat Ende 2013 ihren jährlichen “Korruptionswahrnehmungsindex” veröffentlicht. Er umfasst 177 Länder und Territorien. Deutschland rangiert auf Platz 12. Übrigens: Auf der nächsten Sitzung der Regionalgruppe Köln-Bonn-Koblenz des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) wird Dr. Christian Lantermann, Mitglied des Vorstands von Transparency International Deutschland e.V., zum Thema referieren.
Die EU-Kommission hat in den letzten 10 Jahren jedes selbstgesteckte Ziel zur flächendeckenden Einführung der eVergabe wieder eingerissen und um ein paar Jahre aufgeschoben. In den neuen EU-Vergaberichtlinien steht es nun schwarz auf weiß: eVergabe wird von der Kür zur Pflicht. Aber wie?
Die Bundesregierung äußerst sich in ihrer Antwort (18/170) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/93) zum Vertriebsmodell der Debeka-Versicherung mit Hilfe von Beamten. Die Debeka sieht sich als Selbsthilfeeinrichtung des öffentlichen Dienstes auf dem Gebiet der Krankenversicherung, weshalb eine Mitgliederwerbung durch Beamte ihrer Ansicht nach unbedenklich sei.
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Im Jahr 2012 betrugen die Mauteinnahmen insgesamt 4,61 Milliarden Euro. Dies geht aus dem Bericht über die Tätigkeit der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) im Jahr 2012 hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung (18/207) vorgelegt hat.
Zuweilen interessieren sich neben Unternehmen der Privatwirtschaft auch öffentliche Auftraggeber für öffentliche Aufträge. Nicht selten können sie die Leistungen ebenso wirtschaftlich wie die private Konkurrenz erbringen. Die Frage ist: Dürfen sie dies auch? Das OLG Düsseldorf hat dies aus Sicht des Vergaberechts grundsätzlich bejaht, und zwar ungeachtet der Rechtsform des Auftraggebers. Einzige Bedingung: Das nationale Recht erlaubt die Leistungserbringung.
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Für das Jahr 2012 führte das Amt für Veröffentlichungen der EU die Zahl von 398.050 Veröffentlichungen in TED auf. Am 31.12.2013 findet sich als höchste Dokument-Nummer die 443079-2013 – damit ist die Gesamtzahl aller auf TED veröffentlichten Dokumente gegenüber dem Vorjahr um mehr als 10 Prozent gestiegen.
Zuschlagskriterien lenken die Vergabeentscheidung des Auftraggebers. Es ist daher für Bieter wichtig, diese so genau wie möglich zu kennen, um ihr Angebot danach ausrichten zu können. Grundsätzlich sind Kriterien und Unterkriterien sowie deren Gewichtung daher spätestens mit Übersendung der Vergabeunterlagen mitzuteilen. Das OLG Celle hat jedoch für den wettbewerblichen Dialog einen weiteren Spielraum des Auftraggebers anerkannt (OLG Celle, Beschluss vom 16.05.2013 Az.: 13 Verg 13/12).
Sie werden es am veränderten Layout des Vergabeblogs bemerkt haben: Nun wächst zusammen, was zusammen gehört. 2007 ging der Vergabeblog online, damals noch als 1-Autoren-Blog. Inzwischen zählen 40 regelmäßige Autorinnen und Autoren dazu. 2010 erwuchs aus den über 16.000 monatlichen Lesern des Blogs – ein Vielfaches jedes anderen Mediums zum Vergaberecht und öffentlichen Auftragswesen – das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Und nun führen wir Beides zusammen.
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Österreich hat sein Recht zur öffentlichen Auftragsvergabe reformiert. Die Novellierung bewirkt eine grundsätzliche Vereinheitlichung des Verfahrensrechts sowie eine Neustrukturierung der Gerichtsbarkeit. Die gesetzlichen Änderungen treten zum 1. Januar 2014 in Kraft.