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Bürger und Unternehmen können EU-Förderungen aus dem Strukturfonds künftig komplett über digitale Kanäle beantragen. Dafür sorgt E-Cohesion. Die digitale Agenda der EU verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, den gesamten Datenaustausch mit den Fördermittelempfängern künftig auch elektronisch anzubieten. Bis 2016 soll E-Cohesion umgesetzt werden. Knackpunkt war bislang das Beharren des nationalen Gesetzgebers auf der Schriftform. In Deutschland wurde diese Barriere im Bundesrecht durch das neue E-Government-Gesetz beseitigt.
Ob es um die Vergabe komplexer Bau- oder Planungsleistungen, die Vergabe von Dienstleistungen in den Bereichen Bewachung, Sicherheit oder Reinigung oder die Vergabe sonstige Leistungen im Bereich Facility Management geht – Ortsbesichtigungen von Bewerbern oder Bietern stehen inzwischen auf der Tagesordnung vieler Vergabeverfahren. Ortsbesichtigungen bergen in mehrfacher Hinsicht vergaberechtliche Fehlerquellen. Öffentliche Auftraggeber sind deshalb gut beraten, mit Vergabeverfahren befassten Mitarbeitern Hilfestellungen zur – vergaberechtskonformen – Durchführung von Vergabeverfahren zu geben. Eine instruktive und sehr hilfreiche Darstellung bietet in diesem Zusammenhang ein aktuelles Rundschreiben Nr. 02/2013 („Durchführung von Ortsbesichtigungen im Rahmen von Vergabeverfahren“) der Freie Hansestadt Bremen. Konkret bestehen für öffentliche Auftraggeber im Zusammenhang mit Ortsbesichtigungen folgende vergaberechtlichen Pflichten:
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Für Vergabeblog-LeserInnen keine News mehr, denn wie bereits im Oktober von uns – übrigens als erstem Medium überhaupt – mitgeteilt, werden zum neuen Jahr die EU-Schwellenwerte erneut leicht angehoben. Nachdem die EU-Kommission im Dezember den entsprechenden Verordnungsentwurf zur Änderung der Schwellenwerte der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/18/EG verabschiedete, wurde dieser am vergangenen Samstag, den 14.12.2013, im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Ab dem 1.1.2014 gelten damit folgende neuen Schwellenwerte:
Das Vergaberecht lauert überall! Schließen ein Gemeindeverband und ein bereits seit 12 Jahren für diesen tätiger Auftragnehmer einen Vergleich ab, um Streitigkeiten über vertragliche Rechte auszuräumen, kann dieser Vorgang dem Vergaberecht unterfallen. Das gilt jedenfalls dann, wenn dem Auftragnehmer mit dem Vergleich mehr Rechte eingeräumt werden, als ihm nach dem Ursprungsvertrag zustanden. Dies hat der EuGH (Urteil vom 14.11.2013, C-221/12) nun auch für streitbeilegende Vergleiche entschieden.
Die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, hat einen “Dienstleistungsrahmenverträge für Forschung und technische Hilfe im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens” vergeben (Ted-Doc-Nr. 2013/S 239-414712).
Bei kommunalen Auftragsvergaben in NRW unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten nach § 25 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) für die Kommunen die Vergabegrundsätze, die das Ministerium für Inneres und Kommunales bekannt gibt. Diese kommunalen Vergabegrundsätze wurden zuletzt durch den Runderlass vom 6.12.2012 festgelegt. Der Erlass ist nun um fünf Jahre verlängert worden.
Der Bundesrechnungshof (BRH) hat keine für die Entlastung der Bundesregierung wesentlichen Abweichungen zwischen den in den Rechnungen und in den Büchern aufgeführten Beträgen im Haushaltsjahr 2012 festgestellt. Dies geht aus den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2013 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2012) hervor, die der BRH als Unterrichtung (18/111) vorgelegt hat.
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Das „Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs“ (GRfW), auch bekannt als das „Hamburger Korruptionsregistergesetz“, wurde am 13.09.2013 von der Hamburger Bürgerschaft beschlossen und trat am 1.12.2013 in Kraft. Im Interesse einer effektiveren Korruptionsbekämpfung und -prävention hat die Freie und Hansestadt Hamburg eine zentrale Informationsstelle (ZIS) eingerichtet, die gemeinsam mit dem Land Schleswig-Holstein ein Register zum Schutz fairen Wettbewerbs führt und außerdem Vergabesperren im Sinne des Gesetzes aussprechen kann.
Die Zahl der Städte mit sehr hoher Pro-Kopf-Verschuldung nahm zwischen 2010 und 2012 von 14 auf 21 zu. An der Spitze liegen Oberhausen, Offenbach, Ludwigshafen, Hagen und Saarbrücken. Im Osten sieht es hingegen deutlich besser aus, Dresden ist sogar schuldenfrei. Vollständiger Beitrag auf FAZ.net.
Das Verhandlungsverfahren ist weitgehend formfrei. Vorgaben ergeben sich im Wesentlichen aus den vergaberechtlichen Grundsätzen, insbesondere dem Grundsatz der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs. Die in der Praxis wichtigen, konkreten Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten ergeben sich daher vorwiegend aus Einzelfallentscheidungen. Mehrfach stand dabei schon in unterschiedlicher Ausprägung die Frage im Raum, in welchem Umfang ein Auftraggeber nicht nur berechtigt , sondern sogar verpflichtet ist, zu verhandeln. Die Vergabekammer Sachsen begrenzt seine Pflichten in einer aktuellen Entscheidung in begrüßenswerter Weise (VK Sachsen, Beschluss vom 28.08.2013 – Az.: 1 /SVK/026)
Die desolate Haushaltslage der Kommunen behindert die Umsetzung nachhaltiger Lösungen im ÖPNV. Das ergibt der Bericht der Allianz für nachhaltige Beschaffung für das Jahr 2013, der jetzt veröffentlicht wurde. Der Bericht erörtert aber auch Möglichkeiten des Umgangs mit dem Problem.
Die Planung und Genehmigung öffentlich relevanter Industrie- oder Infrastrukturprojekte steht in Deutschland immer wieder vor erheblichen Akzeptanzproblemen. Die neue Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI), die VDI 7000, unterstützt private und öffentliche Vorhabenträger dabei, das nötige Vertrauen aufzubauen und spätere rechtliche Konflikte zu vermeiden. Sie empfiehlt aus der Analyse erfolgreich durchgeführter Großprojekte heraus, im Vorfeld der gesetzlichen Genehmigungsverfahren mit Bürgern und zivilgesellschaftlichen Gruppen nach einer tragfähigen Antragsvariante zu suchen.
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Die Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek hat den Zuschlag für die juristische, betriebswirtschaftliche und technische Unterstützung “aus einer Hand” zur Vorbereitung des HERKULES Folgeprojekts erhalten. Der Auftragswert des Beratungsauftrag beträgt vier Millionen Euro (ohne Umsatzsteuer).
Bund, Länder und Kommunen geben 2013 voraussichtlich 20,4 Milliarden Euro für Informations- und Kommunikationstechnik sowie Dienstleistungen aus. Das ist ein Plus um 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für 2014 werden die Ausgaben auf rund 20,9 Milliarden Euro steigen. Das gab der Hightech-Verband BITKOM heute auf der Messe „Moderner Staat“ bei einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) bekannt.
Am 4.12.2013, 18 Uhr, findet die nächste Sitzung der Regionalgruppe München des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
Die EU-Kommission, Generaldirektion Umwelt, hat einen Auftrag mit zu o.g. Titel vergeben (Ted-Doc-Nr. 2013/S 231-400155). Ziel des Dienstleistungsauftrags für den Helpdesk ist die Ausführung von Unterstützungsarbeiten für die Umsetzung und Förderung des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens. Der Zuschlag der Ausschreibung im Gesamtwert von rund 70.000 EUR ging an das ICLEI Europasekretariat in Freiburg.
Ein Bieter kann in einem Vergabeverfahren zwei oder mehr Hauptangebote (ja, Hauptangebote!) einreichen. Das begründet ein großes Spekulationspotential. Gleichwohl gelten mehrere Hauptangebote schon seit Längerem als zulässig, wie das OLG München jetzt erneut bestätigt hat (Beschluss v. 29.10.2013 – Verg 11/13). Bei den Unternehmen und Vergabestellen ist das bisher allerdings kaum bekannt. Die Einzelfragen zur Zulässigkeit mehrerer Hauptangebote kommen daher jetzt mit einiger Verzögerung in der Rechtsprechung an, die zu diesem Thema noch am Anfang steht. Entsprechend groß sind die Unsicherheiten.
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Wie bereits angekündigt hat die EU-Kommission ihren Verordnungsentwurf vom Oktober zur Änderung der Schwellenwerte der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/18/EG verabschiedet. Ab 1.1.2014 gelten damit folgende EU-Schwellenwerte: