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Das Bundesfinanzministerium hat am 14. August 2013 dem Kabinett den 24. Subventionsbericht der Bundesregierung vorgelegt. Der Bericht stellt die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen im Zeitraum von 2011 bis 2014 dar. Der Subventionsbericht wird alle zwei Jahre vorgelegt.
Die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, schreibt eine “Studie über die wirtschaftliche Effizienz und rechtliche Wirksamkeit der Nachprüfungs- und Rechtsbehelfsverfahren für öffentliche Aufträge in der EU” aus.
Nachdem die Erlasse für die Stoffpreisgleitklauseln für den Einsatz von Stahl in Bauverträgen des Bundes über 2011 nicht verlängert wurden, sind jetzt durch den Austausch des Formblattes 225 und die Einführung der Richtlinie zum Formblatt 225 des Vergabe- und Vertragshandbuches für Bauleistungen (VHB) neue Regelungen beim Abschluss längerfristiger Verträge über Bauleistungen des Bundeshochbaus zu beachten. Nähere Informationen enthält das Rundschreiben des Bundesministeriums für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 23. Juli 2013 hier. (Quelle: HK Hamburg)
Der vom Bundeskabinett beschlossene 2. Entwurf des Haushalts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie beläuft sich 2010 auf insgesamt rd. 6,285 Mrd. Euro (2009: rd. 6,163 Mrd. Euro). Dabei wird das Ministerium seinem Namen gerecht: Deutlich erkennbar ist die klare Ausrichtung auf technologieintensive Bereiche: So wird z.B. die Luftfahrtindustrie in 2010 mit insgesamt rund 181 Mio. Euro (2009: 133 Mio. Euro) weiter ausgebaut, der Ansatz für Informations- und Kommunikationstechnologien liegt mit über 100 Mio. Euro signifikant über dem von 2009 (85,5 Mio. Euro). Einen Schwerpunkt bildet auch die Energieforschung und weiterhin die Weltraumforschung. Dabei ist in allen Bereichen die mittelstandsfördernde Handschrift des Ministeriums deutlich erkennbar. Bestandserhaltende Subventionen (z.B. im Bereich der Kohlehilfen) werden dagegen zurückgeführt. Zu den einzelnen Förderbereichen siehe nachfolgende Auflistung:
Das wollte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Bundesregierung zum Ausbaus der Bundesautobahn A14 zwischen Magdeburg und Schwerin sowie der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg wissen. Schätzen Sie doch mal?
Den großen Markt der Elektronisierung der öffentlichen Beschaffung, kurz elektronische Vergabe oder noch kürzer „eVergabe“, teilen sich in Deutschland eine Handvoll Unternehmen. Eines davon ist Healy Hudson aus Mainz-Kastel, dessen internetbasierte Softwarelösung „Deutsche eVergabe“ u.a. in der Region Ostwestfalen-Lippe, der Wirtschaftsregion Freiburg und der Metropolregion Rhein-Neckar zum Einsatz kommt. Vergabeblog sprach mit dem Geschäftsführer Christian Konhäuser über hoch gesteckte Ziele, Bieterakzeptanz und elektronische Signaturen.
Vergabeblog: Der EU-Aktionsplan i2010 fordert, dass die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge bis zum 28. Dezember diesen Jahres – also in genau elf Tagen – in allen Fällen möglich sein und in mindestens der Hälfte der Fälle auch tatsächlich angewandt werden soll. Wie bewerten Sie die momentane Situation, nach der deutlich wird, dass dieses Ziel nicht erreicht werden wird?
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Dies erklärte der Sprecher der SPD-Fraktion am heutigen Mittwoch im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bei der Vorstellung des Etatentwurfs 2010, den das Kabinett am Mittwochvormittag beschlossen hatte. Danach sollen die Schulden des Bundes in 2010 auf 85,8 Milliarden Euro steigen, so Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Das sind rund 48,3 Milliarden Euro mehr, als in diesem Jahr voraussichtlich an neuen Schulden aufgenommen wird. Die Ausgaben sollen danach im kommenden Jahr 325,4 Milliarden Euro (2009: 303,9 Milliarden Euro) betragen. Für Investitionen sind 28,7 Milliarden Euro eingeplant. Die Steuereinnahmen sollen 211,9 Milliarden Euro betragen, das sind rund 15 Milliarden Euro weniger als in diesem Jahr.
Das Großprojekt Stuttgart 21 der Deutschen Bahn AG kann wohl gebaut werden. Einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/125), in dem eine Verschiebung des Verfahrens gefordert wurde, lehnte der Verkehrsausschuss am heutigen Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie der SPD ab. Neben den Antragstellern stimmte die Linksfraktion für die Initiative. Das Projekt Stuttgart 21 ist eines der größten und teuersten Eisenbahninfrastrukturvorhaben, die je in Deutschland gebaut wurden. Am 17.12. entscheidet der Bundestag über den Antrag.
Nach § 131 Abs. 8 GWB n.F. sind „Vergabeverfahren, die vor dem 24. April 2009 begonnen haben, einschließlich der sich an diese anschließenden Nachprüfungsverfahren (…)“ auf Grundlage der alten Fassung des GWB durchzuführen. Das OLG Naumburg (Beschluss v. 08.10.09 – 1 Verg 9/09) hatte nun darüber zu entscheiden, wann eigentlich ein Vergabeverfahren beginnt – dazu ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Alexander Nette, LL.M., Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, von der Kanzlei Nette Rechtsanwälte in Recklinghausen und Hannover (Anm. d. Red.).
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Nicht erst seit dem Inkrafttreten der neuen Sektorenverordnung gewährt das Vergaberecht Auftraggebern, die auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs tätig sind (vgl. zum Begriff der Sektorenauftraggeber § 98 Nr. 4 GWB), große Handlungsspielräume. In diesem Zusammenhang sei allein auf die freie Wahl der Vergabeverfahren verwiesen (vgl. § 6 SektVO). Hierdurch erhalten die Vergabestellen eine Flexibilität, die außerhalb des Sektorenbereichs oft vermisst wird. Wo auch diese Handlungsspielräume ihre Grenze finden, hat zuletzt das OLG München in seinem Beschluss vom 29.09.2009 entschieden.
Wie war das noch? Vor fast genau einem Jahr, dem 19.12.2008, gab die EU-Kommission bekannt, dass „eine Beschleunigung der Vergabeverfahren die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Unterstützung ihrer Volkswirtschaften durch eine rasche Ausführung großer öffentlicher Investitionsprojekte beträchtlich unterstützen kann.“ – Ihrer Volkswirtschaften. Die Bundesregierung sowie die Länder setzten dies sogleich durch deutlich verringerte Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben um, und für den „Oberschwellenbereich“ wurde die Anwendung des sog. beschleunigten Verfahren ohne Nachweis eines Ausnahmetatbestandes anerkannt. Die 3. Vergabekammer des Bundes (VK Bund, Beschluss vom 12.11.2009, VK 3-208/09) mußte nun dem ungläubigen, nicht berücksichtigen deutschen Bieter erklären: Zwar entstammten im konkreten Fall die verwendeten Mittel aus dem – deutschen – Konjunkturprogramm. Trotzdem spiele die Nationalität des Bieters vergaberechtlich keine Rolle, weshalb die Zuschlagserteilung an ein ausländisches Unternehmen nicht zu beanstanden sei. Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Roderic Ortner von der Kanzlei BHO Legal (Anm. d. Red.).
Nicht mehr brandaktuell, dennoch eine Meldung wert: Der Deutsche Städtetag hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung einen Leitfaden für Kommunen herausgegeben, der sie dabei unterstützen soll, soziale Standards bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen rechtssicher und praxistauglich einzufordern.
Wenn auch kein direktes Vergabethema: Die Bundesregierung hat beschlossen, zur Verbesserung der Kreditversorgung insbesondere des Mittelstandes Herrn Hans-Joachim Metternich als Kreditmediator einzusetzen. Der Kreditmediator soll die Beschwerden der Fremdkapital suchenden Unternehmen bündeln und konstruktive Lösungen mit der Kreditwirtschaft finden. Damit wird die entsprechende Festlegung im Koalitionsvertrag umgesetzt. Hans-Joachim Metternich ist derzeit Sprecher der Geschäftsführung der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH, die er mit aufgebaut hat.
Auf der Website des forum vergabe sind die Neufassung der VOL und der VOF abrufbar. Die Dokumente sind in der Form abgelegt, die auch für die amtliche Bekanntmachung an den Verlag gesendet wurden. Sie sind unten rechts im Kasten Downloads abgelegt.
Was haben alle Verkehrs – und Infrastrukturprojekte gemeinsam? – Sie stehen immer in der öffentlichen Kritik. Vielleicht, weil sie einem Naturgesetz gleich immer teurer werden als geplant. Vielleicht auch deshalb, weil bei Ihnen – im Gegensatz zu manch anderen Großinvestitionen – die sprichwörtliche Bürgernähe gegeben ist.
So hatte aktuell das Internetportal Wikileaks Teile des – eigentlich geheimen – Toll Collect Betreibervertrags veröffentlicht, wonach die Bundesrepublik dem Konsortium eine Umsatzrendite von 19 Prozent garantiert habe. Dem widersprach nun ein Sprecher des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im gleichnamigen Bundestagsausschuss. Angesichts der davon unberührten Diskussionen um die Ausweitung der Maut auf PKW mag die Bahn attraktiver werden. Ausgerechnet die Grünen forderten aber vergangene Woche den Planungsstopp beim Bahn-Großprojekt Stuttgart 21. Grund: Der Gesamtbetrag für die Finanzierung des Projekts von 3,07 Milliarden Euro werde bereits in der Planungsphase überschritten. Kein Teuerungsriskio eingehen will offenbar die Stadt Frankfurt a.M.: Dort schreibt, pardon, vergibt man gerade einen Dienstleistungsauftrag zum Betrieb aller integrierten U-Bahn- (Stadtbahn) und Straßenbahnleistungen an einen internen Betreiber direkt.
Der Web 2.0 Dienst „Twitter“ erfreut sich in den USA schon seit geraumer Zeit größter Beliebtheit. Und auch in Deutschland twittern (zu deutsch „zwitschern“) Tag für Tag mehr Menschen, Unternehmen, Verbände, Verlage, etc.
Sogar das Bundesverfassungsgericht hat – ebenso wie die der amerikanische Präsident Barack Obama oder der FC Bayern München – ein eigenes „Twitteraccount“. Zu Recht! Twitter hat sich zu einem veritablen Informations- und Kommunikationsmedium mit echtem Mehrwert entwickelt. Da ist es nur konsequent, dass auch das Vergabeblog aktuelle Meldungen und Meinungen rund ums Thema öffentliches Auftragswesen und Vergaberecht in Zukunft nicht nur verbloggen, sondern auch twittern wird.
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Die EU-Kommission hat mit Verordnung 1177/2009 vom 30.11.2009 neue Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge festgelegt. Die Verordnung tritt am 01.01.2010 in Kraft.
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in der gestrigen Verhandlung den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 11.09.2009 aufgehoben und damit den Weg für den Wiederaufbau des Stadtschlosses frei gemacht. Mit dem Baubeginn rechnet man nun im Herbst 2010, mit der Fertigstellung des Hauptgebäudes 2014 (im Bild das rekonstruierte Schloss auf gedruckten Bahnen, 1993).
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Heute geht es also in die 2. Runde: Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verhandelt darüber, ob die Vergabe der Architektenleistungen zur „Wiedererrichtung des Berliner Stadtschlosses/Bau des Humboldt-Forums“ an den Architekten Franco Stella, Vicenza (Italien), gegen das Vergaberecht verstößt (Az.: VII-Verg 39/09). Was war geschehen?
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Eine der im Rahmen der GWB-Reform umstrittensten Regelungen war die Novelle des § 97 Abs. 3 GWB. Mit ihr soll die Förderung des Mittelstands nicht mehr nur guter Vorsatz bleiben. Eine erste, aber kaum bemerkte, Entscheidung dazu traf die Vergabekammer Arnsberg bereits mit Beschluss vom 26.6.2009 (VK 14/09). Im Rahmen der Vergabe der Bauarbeiten zu einem 6-streifigen Autobahnausbau in NRW berief sich die VK ausdrücklich auch auf den politischen Auftrag der neuen Norm. Rechtsanwalt Alexander Nette, LL.M., Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, von der Kanzlei Nette Rechtsanwälte in Recklinghausen und Hannover stellt die Entscheidung vor (Anm. d. Red.).